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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Versammlungsstättenverordnung und der Landesverordnung über die Zuständigkeit und die Vergütung für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
- Rheinland-Pfalz -

Vom 15. November 2018
(GVBl. Nr. 17 vom 14.12.2018 S. 388)



Aufgrund des § 76 Abs. 4 und des § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 3 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77), BS 213-1, wird verordnet:

Artikel 1

Die Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S. 29, BS 213-1-9) wird wie folgt geändert:

§ 45 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

1. Satz 1

Das Gastspielprüfbuch wird von der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Koblenz, nach vorgegebenem Muster erteilt.

wird gestrichen.

2. Im bisherigen Satz 2 wird das Wort "ist" durch die Worte "des Gastspielprüfbuchs ist bei Erteilung" ersetzt.

Artikel 2

(nicht dargestellt)

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID 182093

ENDE

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