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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 22. Juni 2026
(GV. NRW Nr. 17 vom 30.06.2026 S. 399)
Artikel 1
Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216 und S. 355, ber. 2007 S. 327), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zu den §§ 38 bis 38b werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
| alt | neu |
| § 38 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 38a Rechtsbehelfe § 38b Projektmanager |
" § 38 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
§ 38a Anhörungsverfahren § 38b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung § 38c Rechtsbehelfe § 38d Projektmanager". |
b) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 57 (aufgehoben) | " § 57 Baustellenkoordination". |
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
(2) Zur öffentlichen Straße gehören:
|
"(2) Zur öffentlichen Straße gehören:
|
b) In Absatz 3 wird die Angabe "unselbständigen Rad- und Gehwege" durch die Angabe "unselbständigen Rad- und Gehwege" ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird die Angabe "Verkehsverbindungen" durch die Angabe "Verkehrsverbindungen" und die Angabe "Anschluß" durch die Angabe "Anschluss" ersetzt.
b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe "b" durch die Angabe "c" ersetzt.
4. § 6 wird wie folgt geändert:
(Stand: 15.07.2026)
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