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Änderungstext
Vierte Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 19. Februar 2025
(MBl. NRW. Nr. 11 vom 26.02.2025 S. 364)
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW vom 15. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 444), die zuletzt durch den Runderlass "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) - Erleichterungen für photovoltaische Module mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen mit Einzelglasflächen bis 3 m2" - 614-53.006.06.01-2024-0002686 - vom 31. März 2024 (n. v.) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
Sie wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen zuständigen Ministeriums veröffentlicht.
Dieser Runderlass tritt am 1. März 2025 in Kraft.
ID: 250471
ENDE |
(Stand: 06.03.2025)
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