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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 14. November 2025
(MBl. NRW Nr. 176 vom 01.12.2025)


Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

1

Nummer 12 der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen vom 11. August 2020 (MBl. NRW. S. 549) wird wie folgt gefasst:

alt neu
12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

"12 Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft."

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung (02.12.2025) im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

ID 252858

ENDE

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(Stand: 01.12.2025)

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