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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 2. Juli 2021
(GV.NRW Nr. 50 vom 08.07.2021 S. 845)
Auf Grund des § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3, 4 und 9 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), von denen Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 3 durch Gesetz vom 30. Juni 2021 (GV. NRW. S. 822) geändert worden sind, verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
Die Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 6. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1241), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 670) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 10 wird die Angabe "einfachen" durch die Angabe "vereinfachten" ersetzt.
b) In der Angabe zu § 15 wird die Angabe "Anzeige der" gestrichen.
2. In § 3 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 und § 4 Absatz 3 Nummer 5 wird jeweils das Wort "Abstandflächen" durch das Wort "Abstandsflächen" ersetzt.
3. In der Überschrift zu § 9a wird die Angabe "9a" durch die Angabe " § 9a" ersetzt.
4. § 10 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "einfachen" durch das Wort "vereinfachten" ersetzt.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort "einfachen" durch das Wort "vereinfachten" ersetzt.
bb) In Nummer 4 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
c) In Absatz 3 werden nach den Wörtern "Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung" die Wörter "sowie für die bei der Gemeinde einzureichende Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018" eingefügt.
5. § 11 wird wie folgt gefasst:
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§ 11 Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren
Dem Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben nach § 65 BauO NRW 2018 sind neben den Bauvorlagen nach § 10 das Brandschutzkonzept nach § 9 und das Barrierefrei-Konzept nach § 9a in dreifacher Ausfertigung beizufügen. |
" § 11 Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren
Dem Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben nach § 65 BauO NRW 2018 ist neben den Bauvorlagen nach § 10 das Brandschutzkonzept nach § 9 in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Neben den Bauvorlagen nach Satz 1 ist dem Bauantrag für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 - mit Ausnahme von Gebäuden im Zuständigkeitsbereich von Polizei und Justiz - sind, ein Barrierefrei-Konzept nach § 9a in dreifacher Ausfertigung beizufügen." |
6. § 15 wird wie folgt gefasst:
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§ 15 Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen
Der Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018) sind beizufügen:
§ 10 Absatz 1 Satz 3 gilt sinngemäß. |
" § 15 Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen
(1) Der Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 sind unter Benennung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer beizufügen:
(2) Wird ein Baugenehmigungsverfahren nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018 beantragt, sind neben den Unterlagen nach Absatz 1 beizufügen:
(3) § 10 Absatz 1 Satz 3 gilt sinngemäß." |
7. § 21 wird wie folgt geändert:
(Stand: 28.07.2021)
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