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Regelwerk
Änderungstext

Änderung des Runderlasses "Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 15. Februar 2019
(MBl. NRW. Nr. 4 vom 13.03.2019 S. 85)



Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 402-2010-20/19 -

Der Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26. Januar 2006 (MBl. NRW. S. 116), der zuletzt durch Runderlass vom 29. Januar 2018 (MBl. NRW. S. 55) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
4 Darlehen für standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebaulich bedingte Mehrkosten "4 Darlehen für standortbedingte Mehrkosten"

b) Nach der Angabe zu Nummer 6.2 wird folgende Angabe angefügt: "6.3 Darlehensbedingungen für Schwerbehindertendarlehen"

c) Die Angabe zu Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
7 Darlehensbedingungen "7 Darlehensbedingungen für Mietwohnraumförderung"

d) Die Angabe zu Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
7.1 Mietwohnungen, Gemeinschaftsräume und Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur "7.1 Mietwohnungen, Gruppenwohnungen, Gemeinschaftsräume und Infrastrukturräume"

e) Die Angabe zu Nummer 7.2 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
7.2 (nicht besetzt) "7.2 Tilgungsnachlass"

f) Die Nummern 7.3 bis 7.6

7.3 (nicht besetzt)
7.4 Schwerbehindertendarlehen
7.5 Darlehen für standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebaulich bedingte Mehrkosten
7.6 Tilgungsnachlass

werden gestrichen.

2. Nummer 1.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 13.11.2015 (MBl. NRW. S. 790)" werden durch "Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 13. November 2018 (MBl. NRW. S. 719)" ersetzt.

b) Die Angabe "18 430" wird durch die Angabe "19 350", die Angabe "22 210" durch die Angabe "23 310", die Angabe "5 100" durch die Angabe "5 360" und die Angabe "660" durch die Angabe "700" ersetzt.

3. In Nummer 1.4 Satz 2 wird das Wort "Planung" durch die Wörter "das Einholen von Angeboten sowie Planungsleistungen" ersetzt.

4. Nummer 1.6.2.3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "Nummer 7.6" durch die Angabe "Nummer 7.2" ersetzt.

b) In Satz 5 werden die Wörter "Anrechnung des gewährten gesamten" durch die Wörter "Berücksichtigung des nach Satz 1 anrechnungsfähigen" ersetzt.

5. In Nummer 1.6.2.4 Satz 1 werden die Wörter "aus Grundpauschale, Familienbonus und ggf. Zusatzdarlehen für die Barrierefreiheit bestehenden" gestrichen.

6. Nummer 1.6.3 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe b) wird vor der Angabe "10 Jahren" das Wort "mindestens" eingefügt.

b) Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt:

"Die NRW.BANK kann im Einvernehmen mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium Ausnahmen zulassen."

7. Nach Nummer 1.6.3 wird folgende Nummer 1.6.4 eingefügt:

"1.6.4 Kumulation

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für die nach dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen ist zulässig. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten abzüglich der zu erbringenden Eigenleistung nicht übersteigen."

8. Nummer 2.1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen" gestrichen.

b) In Satz 3 werden die Wörter "die zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnung und" gestrichen.

c) Folgender Absatz wird angefügt:

"Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind nicht förderfähig. Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium kann ausnahmsweise eine Förderung zulassen, zum Beispiel wenn zur Erfüllung kommunaler Vorgaben geförderte und freifinanzierte Wohnungen in einem Objekt zu erstellen sind In diesem Fall sind die geförderten Wohnungen zu einer Wirtschaftseinheit zusammenzufassen. Diese ist zur Erzielung weitgehender Kostengerechtigkeit so umfänglich, wie es rechtlich möglich ist, zu verselbstständigen. Die Teilungserklärung ist mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abzustimmen."

9. Nummer 2.1.2 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter "Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur" durch das Wort "Infrastrukturräume" ersetzt.

b) In Buchstabe b) Satz 1 wird nach dem Wort "Infrastruktur" das Wort "(Infrastrukturräume)" eingefügt.

c) In Satz 5 werden die Wörter "aufgrund anderer Förderprogramme förderfähig oder" gestrichen.

10.

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