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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 3. Mai 2016
(GV. NRW Nr. 13 vom 13.05.2016 S. 238)



Auf Grund des § 38 des Gesetzes zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtags:

Artikel 1

Die LandesplanungsgesetzDVO vom 8. Juni 2010 (GV. NRW. S. 334), die zuletzt durch Verordnung vom 16. Juni 2015 (GV. NRW. S. 488) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "83" durch die Angabe "95,50" und die Angabe "43" durch die Angabe "49,50" ersetzt.

2. In § 16 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe "43" durch die Angabe "49,50" ersetzt.

3. In § 17 Satz 2 wird die Angabe "166" durch die Angabe "191" und die Angabe "83" durch die Angabe "95,50" ersetzt.

4. In § 28 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "43" durch die Angabe "49,50" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

ID 16/0762

ENDE

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