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Regelwerk

Änderungstext

WFB - Wohnraumförderungsbestimmungen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 22.01.2015
(MBl. NRW vom 23.01.2015 Nr. 2 S. 45)



RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2010 - 8/15 v. 22.1.2015

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.01.2006 (MBl. NRW. S. 116), zuletzt geändert durch RdErl. vom 23.01.2014 (MBl. NRW. S. 59), wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"4 Darlehen für Standortaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Quartiersmaßnahmen" "4 Darlehen für die Standortaufbereitung"

b) Nummer 7.1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"7.1 Mietwohnungen" "7.1 Mietwohnungen, Gemeinschaftsräume und Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur"

2. In Nummer 1.4 Satz 2 werden nach dem Wort "Planung" die Wörter "bis einschließlich Leistungsphase 6 des § 34 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)" eingefügt.

3. In Nummer 1.6.2 Buchstabe a) werden nach dem Wort "Mietwohnungen" die Wörter ", Gemeinschaftsräumen, Räumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur" eingefügt.

4. In Nummer 2.1.2 Buchstabe a) werden die Wörter "mehr als zehn" durch die Wörter "zehn oder mehr" ersetzt.

5. Nummer 2.4.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 4 wird die Angabe "Sätzen 7 und 8" durch die Angabe "Sätzen 7 bis 9" ersetzt.

b) In Satz 7 werden die Wörter "um mindestens 0,40 Euro" gestrichen.

c) Nach Satz 7 wird folgender neuer Satz 8 eingefügt:

"Die Bewilligungsbehörde legt die erforderliche Unterschreitung in Abhängigkeit von der Qualität der Ersatzwohnung fest."

d) Im neuen Satz 9 wird die Angabe "0,15 Euro" durch die Angabe "0,20 Euro" ersetzt.

e) Im letzten Satz werden im Klammerzusatz nach dem Wort "Stellplätze" die Wörter ",Garagen oder Einbauküchen" eingefügt.

6. Nummer 2.4.2 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe b) wird Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt:

alt neu
"Für geeignete Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung) gilt abweichend hiervon 2,5 v. H.. " "Nach Modernisierung einer Ersatzwohnung (mittelbare Belegung) kann die Bewilligungsbehörde eine für die Mieterinnen und Mieter tragbare Mieterhöhung zulassen."

b) In Satz 6 wird nach dem Wort "Mietvertrag" der Klammerzusatz "(auch bei Zwischenvermietung)" eingefügt.

7. Nummer 2.4.3 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
"Betreuungspauschale" "Betreuungspauschale und Pflege- oder Betreuungsleistungen"

b) Im Klammerzusatz des letzten Satzes wird das Wort "Heimaufsicht" durch das Wort "WTG-Behörde" ersetzt.

8. In Nummer 2.5.2.1 wird in der Klammer nach der Zahl "67" der Satz ", im Falle einer Wohnung für Rollstuhlnutzer 70" angefügt.

9. In Nummer 2.5.2.2 wird folgender Satz 4 angefügt:

"Gemeinschaftsräume und Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur zählen wie Wohnungen."

10. Nach Nummer 2.5.2.6 wird folgende Nummer eingefügt:

"2.5.2.7 Zusatzdarlehen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartierskonzepten

Für die dem Antragsteller im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartierskonzepten entstandenen nachgewiesenen externen Kosten, z.B. für sozialplanerische Voruntersuchungen, Bewohnerbeteiligungen oder Befragungen, kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro geförderter Wohneinheit gewährt werden. Nummern 4.3 und 4.5 gelten entsprechend."

11. In Nummer 2.5.4 Satz 1 wird die Angabe "Sätzen 7 und 8" durch die Angabe "Sätzen 7 bis 9" ersetzt.

12. Nummer 2.7.1 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
"2.7.1 Fördergegenstand und Zielgruppe

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