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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Feuerungsverordnung

Vom 29. November 2012
(GV.NRW Nr. 34 vom 11.12.2012 S. 616)


Auf Grund des § 85 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5 sowie Absatz 7 und 8 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256) wird nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet:

Artikel 1

Die Feuerungsverordnung vom 11. März 2008 (GV. NRW. S. 338) wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Absatz 4 Nummer 6 werden die Wörter "Geräte- und" gestrichen.

2. In § 13 werden die Wörter "Geräte- und" gestrichen.

3. In § 15 Absatz 1 wird Satz 2 aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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