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Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Anwendungsbereich, den Kreis der Beteiligten sowie die Voraussetzungen für ein Raumordnungsverfahren (Verordnung zu Raumordnungsverfahren)
Vom 17. Februar 2009
(GV. Nr. 4 vom 20.02.2009 S. 78)
Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), wird im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages verordnet:
Die Verordnung zu Raumordnungsverfahren vom 10. Mai 2005 (GV. NRW. S. 506) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
2. In § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
3. § 1 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt ergänzt:
"c) für die Errichtung und wesentliche Trassenänderung einer Rohrleitungsanlage zum Transport von Kohlendioxid mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm."
(Stand: 16.06.2018)
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