![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung
über den Anwendungsbereich für ein Raumordnungsverfahren
nach § 23a Landesplanungsgesetz
Vom 8. Juli 2003
(GVBl. NRW Nr. 33 vom 18.07.2003 S. 377)
Aufgrund des § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2001 (GV. NRW S. 50), zuletzt geändert am 17. Mai 2001 (GV. NRW S. 195), wird im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung des Landtags verordnet:
Die Verordnung über den Anwendungsbereich für ein Raumordnungsverfahren nach § 23a Landesplanungsgesetz (6. DVO zum Landesplanungsgesetz) vom 17. Januar 1995 (GV. NRW S. 151) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Raumordnungsverfahren sind durchzuführen
|
"(1) Raumordnungsverfahren sind durchzuführen für die nachfolgenden Planungen und Maßnahmen, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben:
|
2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bedarf es nicht, wenn für ein Vorhaben nach § 1 Programme und Pläne nach § 5 des Raumordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1993 (BGBl. I S. 630) räumlich und sachlich hinreichend konkrete Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten. | "(2) Der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bedarf es nicht, wenn die Landesentwicklungspläne oder Gebietsentwicklungs- und Braunkohlenpläne für ein Vorhaben nach Absatz 1 räumlich und sachlich bestimmte oder bestimmbare Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten." |
" § 2 ÜbergangsvorschriftVerfahren, die bei Inkrafttreten der Verordnung anhängig sind, werden nach den bisher geltenden Regelungen zu Ende geführt."
wird gestrichen.
5. Die Vorschriften dieser Änderungsverordnung treten 5 Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓