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83.5 Schließungen
Ist ein Baulastenblatt infolge vieler Änderungen oder Löschungen unübersichtlich geworden, so ist das Blatt zu schließen und umzuschreiben. Die Schließung erfolgt durch den Vermerk "Geschlossen am ..." am Schluss des Baulastenblattes. Der Vermerk ist von dem zuständigen Bediensteten zu unterschreiben. Bei der Umschreibung ist in dem neuen Baulastenblatt auf das geschlossene und in dem geschlossenen auf das neue Baulastenblatt zu verweisen. Der Inhalt gelöschter Eintragungen ist in das neue Baulastenblatt nicht zu übertragen, vielmehr sind nur die Nummern der gelöschten Eintragungen und in Spalte 3 der Vermerk "gelöscht" einzutragen.
Am Schluss des umgeschriebenen Inhalts des neuen Baulastenblattes ist in Spalte 3 von dem zuständigen Bediensteten zu bescheinigen, dass der Inhalt des neuen mit dem des geschlossenen Baulastenblattes übereinstimmt. Die geschlossenen Blätter sind zu den Akten zu nehmen.
83.6 Mitteilungen
Je eine beglaubigte Abschrift der Eintragung erhalten:
mit Rücksicht auf ein anhängiges Baugenehmigungsverfahren eingeräumt worden ist, wird die beglaubigte Abschrift der Eigentümerin oder dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks als Anlage zum Bauschein mitübersandt,
die Gemeinde, sofern sie nicht selbst das Baulastenverzeichnis führt.
83.7 Nachweis der Eintragung
Neben dem Baulastenverzeiehnis ist ein Nachweis zu führen, aus dem jederzeit ersichtlich ist, ob für ein bestimmtes Grundstück ein Baulastenblatt besteht. Die Form des Nachweises ist freigestellt. Jedes Grundstück, für das ein Baulastenblatt angelegt wird, ist in den Nachweis aufzunehmen.
Wird nach Absprache mit dem Katasteramt bei automatisierter Führung des Katasterbuchwerks ein entsprechender Nachweis im Katasterbuchwerk geführt, kann auf die Einrichtung des Nachweises durch die Bauaufsichtsbehörde verzichtet werden.
83.8 Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis und den Nachweis
Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis und den Nachweis nach Nr. 83.7 ist jeder Person gestattet, die ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Gleiche gilt für die Einsicht in die Baulastakten (Nr. 83.31 2. Absatz), soweit dies zur Feststellung des Inhalts und Umfangs der Baulast erforderlich ist. Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten am Grundstück sowie bei kaufinteressierten Personen und künftigen Hypotheken- und Grundschuldgläubigerinnen und -gläubigern angenommen werden. Bei Notarinnen und Notaren sowie für die Anfertigung von Lageplänen bei Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, Fachplanerinnen und Fachplanern und öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Offentlich bestellten Vermessungsingenieuren ist allgemein von einem berechtigten Interesse auszugehen. Soweit die Einsicht gestattet ist, können Abschriften oder Auszüge gefordert werden.
Für die Erteilung von Auskunften aus dem Baulastenverzeichnis und dem Nachweis gelten die Regelungen für die Einsicht entsprechend.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(untere Bauaufsichtsbehörde)
Band . . . . . . . . . .
des Baulastenverzeichnisses
von
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Gemeinde/Amt)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezirk)
Baulastenverzeichnis von Langenburg Baulastenblatt Nr. 8 Seite 1 Grundstück: Bankstr. 32 Gemarkung Langenburg Flur 3 Flurstück 114, 115 |
||
Lfd. Nr. | Inhalt der Eintragung | Bemerkungen |
1 | 2 | 3 |
1 | Verpflichtung, eine Fläche von 100 qm, die im Lageplan näher bezeichnet ist, für die Schaffung von vier Stehplätzen für das Grundstück Bankstraße Nr. 34 freizuhalten.
eingetragen am 7. Oktober 1962 |
|
2 | grundstücks Bankstral3e Nr. 30 mit einerBreite von 1,00 .
|
gelöscht, s. lfd. Nr. 4 |
3 | Die Genehmigung zum Bau eines Lagerschuppens an der hinteren Grundstücksgrenze (Bauschein Nr. 1387/62) wurde eingetragen am 15. Mai 1963 |
geändert, s. lfd. Nr. 5 |
4 | Auf die Baulast zu lfd. Nr. 2 wurde am 10. Juni 1963 verzichtet.
eingetragen am 12. Juni 1963 Müller |
Folgende Seite: 2 |
85 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
85.9 Zu Absatz 9
Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 24.01.1997 (SMBl. 23210); Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung VV BauO NRW - wird aufgehoben.
Diese Verwaltungsvorschrift gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Anlage a zu Nr. 14.3 VV BauO NRW |
Bitte in Klarsichthülle an der Baustelle anbringen | ||
Baustellenschild für die Ausführung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens |
||
Bauvorhaben | Genaue Bezeichnung des Vorhabens | |
Bauort (Straße, Hausnummer, Ortsteil) | ||
Baugrundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) | ||
Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser | Name, Vorname | |
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Telefax (mit Vorwahl) | |
Unternehmerin/
Unternehmer für den Rohbau |
Firma | |
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Teletax (mit Vorwahl) | |
Bauleiterin/ Bauleiter. | Firma | |
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Telefax (mit Vorwahl) | |
Bauschein | Baugenehmigung Nummer: | erteilt am: |
Bauaufsichtsbehörde | ||
Für die Richtigkeit der
Angaben: |
Bauherrin/Bauherr (Name, Vorname) |
Telefon (mit Vorwahl) |
Anschrift | ||
Bei der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben nach § 63 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hat die Bauherrin/der Bauherr gemäß § 14 Abs. 3 BauO NRW an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers und der Bauleiterin/des Bauleiters sowie der Unternehmerin/des Unternehmers für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen. Dieses Schild erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen. |
Anlage B zu Nr. 14.3 VV BauO NRW |
Bitte in Klarsichthülle an der Baustelle anbringen | ||
Baustellenschild für die Ausführung eines freigestellten Vorhabens nach § 67 BauO NRW |
||
Bauvorhaben | Genaue Bezeichnung des Vorhabens | |
Bauort (Straße, Hausnummer, Ortsteil) | ||
Baugrundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) | ||
Entwurfsverfasserin/ Entwurfsverfasser | Name, Vorname | |
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Telefax (mit Vorwahl) | |
Unternehmerin/ Unternehmer für den Rohbau |
Firma |
|
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Telefax (mit Vorwahl) | |
Bauleiterin Bauleiter |
Firma | |
Anschrift | ||
Telefon (mit Vorwahl) | Telefax (-mit Vorwahl) | |
Baubeginnanzeige | Der Baubeginn wurde der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehärde angezeigt. | |
Für die Richtigkeit der Angaben: | Bauherrin/Bauherr (Name, Vorname) |
Telefon (mit Vorwahl) |
Anschrift | ||
Bei der Ausführung freigestellter Vorhaben nach § 67 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hat die Bauherrin/der Bauherr gemäß § 14 Abs. 3 BauO NRW an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften der Entwurtsvertasserin/des Entwurfsverfassers und der Bauleiterin/des Bauleitera sowie der Unternehmerin/des Unternehmers für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichenVerkehrafläche aus sichtbar anzubringen. Dieses Schild erfüllt die gesetzichen Mindestanfo rderungen. |
Anlage a zu Nr. 43.7 VV BauO NRW - Seite 1 - |
[ ] Für die Bauherrin/den Bauherrn | |
Anschrift der Bezirksschornsteinfeger- meisterin/des Bezirksschornsteinfegermeisters |
[ ] Für die Bezirksschurnsteinfegermeisterin/den Bezirksschornsteinfegermeister |
[ ] Für die untere Bauaufsichtsbehörde1) | |
Standort der Abgasanlage(n) | |
Anschrift des Bauherrn
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Straße, Hausnummer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Straße) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Untere Bauaufsichtsbehörde: Aktenzeichen: Datum der Besichtigung: Bescheinigungs-Nr.: |
[ ] Bescheinigung2) [ ] Mängelmitteilung
der Bezirksschornsteinfegermeisterin/des Bezirksschornsteinfegermeisters gemäß § 43 Abs. 7
der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Sehr geehrte (r) Bauherrin/Bauherr,
ich habe in Ihrem Auftrag die Abgasanlage an dem oben genannten Standort überprüft.
Es handelt sich dabei um
1 | [ ] einen Schornstein (= Abgasanhage für Feuerstätten für feste Brennstoffe), [ ]3) (nähere Angaben zur Loge des Schornsteins) |
||
1.1 | [ ] der errichtet wurde. [ ] der geändert wurde. [ ] Den Schornstein habe ich auch im Rohbauzustand besichtigt. |
||
1.2 | [ ] an den _________ (Anzahl) Feuerstätte(n) für feste Brennstoffe und [ ]4) _____________ (Anzahl) Feuerstätte(n) für flüssige Brennstoffe [ ]4) _____________ (Anzahl) Feuerstätte(n) für gasförmigc Brennstoffe angeschlossen wurde(n). |
||
1.3 | Der Schornstein [ ] wird durch Abgasventilator(en) mit Überdruck betrieben. [ ] besteht innen aus [ ] mineralischen Baustoffen [ ] Stahl [ ] sonstiger Baustoff |
||
2 | [ ] eine Abgasleitung,5) [ ]3) (nähere Angaben zur Lage der Ahgasleitung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
||
2.1 | [ ] an die ___________ (Anzahl) Feuerstätten(n) für flüssige Brennstoffe [ ] ________________ (Anzahl) Feuerstätte(n) für gasförmige Brennstoffe angeschlossen wurde(n). |
||
2.2 | Die Abgasleitung [ ] wird durch Abgasventilator(en) mit Überdruck betrieben [ ] besteht innen aus [ ] mineralischen Baustoffen [ ]Stahl [ ] Kunststoff [ ] (sonstiger Baustoff) |
||
Anlage B zu Nr. 43.7 VV BauO NRW - Seite 2 - |
|||
3 | Ergebnis meiner Prüfung: | ||
3.11 | Ich bescheinige gemäß § 43 Abs. 7 Satz 1 BauO NRW, dass die Abgasanlage [ ] sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und [ ] für die angeschlossene(n) Feuerstätte(n) geeignet ist. [ ] Die unter 3.2 aufgeführten Mängel sind inzwischen beseitigt worden. |
||
Mit freundlichen Grüßen | |||
|
|||
3.2 | Ich habe festgestellt, dass die Abgasanlage wegen der nachfolgend beschriebenen Mängel
ist und deshalb eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 7 Satz 1 BauO NRW noch nicht ausgestellt werden kann. |
||
Sehr geehrte(r) Bauherrin/Bauherr,
ich empfehle Ihnen, die beschriebenen Mängel zu beseitigen oder beseitigen zu lassen |
|||
3.21 | [ ]7) Ich habe die beschriebenen Mängel gemäß § 43 Abs. 7 Satz 3 BauO NRW der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt und bitte Sie, die Abgasanlage wegen der von ihr ausgehenden Gefahren bis zur Beseitigung der Mängel nicht zu betreiben. | ||
3.22 | [ ] Ich bitte, mir nach Beseitigung der Mängel Gelegenheit zur Nachprüfung bis zum ______________ zu geben. Nach Ablauf dieser Frist muß ich gemäß § 43 Abs. 7 Satz 3 (Frist) BauO NRW die Mängel der unteren Bauaufsichtsbehörde mitteilen. |
||
Mit freundlichen Grüßen | |||
|
|||
1) Übersendung an die untere Bauaufsichtsbehörde nur, wenn unter 3.2 Mängel aufgeführt sind und die ggfs. eingeräumte Frist (siehe 3.22) fruchtlos verstrichen ist
2) Für jede Abgasanlage ist eine eigene Bescheinigung erforderlich. 3) Nähere Angaben zur Lage sind nur erforderlich, wenn mehrere Abgasanlagen für ein Gebäude vorkommen 4) Nur bei gemischter Belegung mit Feuerstätten für feste Brennstoffe ankreuzen. Der Anschluss von Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ist sonst stets unter 2 1 zu vermerken. 5) Um eine Abgasleitung handelt es sich auch dann, wenn Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe an eine Abgasanlage von der Bauart eines Schornsteins angeschlossen werden. 6) Hier auch ankreuzen, wenn die Abgasanlage für die angeschlossene(n) Feuerstätte(n) nicht geeignet ist 7) Nur ankreuzen, wenn eine Frietsetzung zur Mängelbeseitigung gemäß Nr. 3.22 nach der Art der Mängel nicht verantwortet werden kann oder keinen Erfolg verspricht |
Anlage B zu Nr. 43.7 VV BauO NRW |
[ ] Für die Bauherrin/den Bauherrn | |
Anschrift der Bezirksschornsteinfeger- meisterin/des Bezirksschornsteinfegermeisters |
[ ] Für die Bezirksschurnsteinfegermeisterin/den Bezirksschornsteinfegermeister |
Standort der Abgasanlage(n) | |
Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Straße, Hausnummer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Straße) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Datum der Besichtigung: Bescheinigungs-Nr.: |
Besichtigung der Schornsteine im Rohbauzustand
durch die Bezirksschornsteinfegermeisterin/den Bezirksschornsteinfegermeister gemäß § 43 Abs. 7
der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Sehr geehrte(r) Bauherrin/Bauherr,
an dem oben genannten Standort wurde(n)
. . . . . . (Anzahl) Schornstein(e) (=Abgasanhage(n) für Feuerstätten für feste Brennstoffe) errichtet.
Den Schornstein habe ich in Ihrem Auftrag gemäß § 43 Abs. 7 Satz 2 BauO NRW im Rohbauzustand besichtigt und
[ ] keine Mängel festgestellt
[ ] folgende Mängel festgestellt, die voraussichtlich der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 43 Abs. 7 Satz 1 BauO NRW entgegenstehen werden:
Mit freundlichen Grüßen
. . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bezirksschornsteinfegermeisterin/-meister) |
Geben Sie mir bitte nach Abschluss der Bauarbeiten Nachricht, damit ich dann die notwendige Überprüfung nach Fertigstellung durchführen kann.
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf | Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW |
Nr. | Nutzungsart | Zahl der Stellplätze (Stph.) | Anteil für Besucher in v.H. | ||
1 | Wohngebäude und Wohnheime | ||||
1.1 | Gebäude mit Wohnungen (soweit nicht Nr. 51.11) | 1 Stpl. je Wohnung | - | ||
1.2 | Kinder- und Jugendwohnheime | 1 Stpl. je 20 Plätze | 75 | ||
1.3 | Altenwohnheime, Altenheime, Wohnheime für Menschen mit Be hinderungen | 1 Stpl. je 10 - 17 Plätze, jedoch mindestens 3 Stpl. | 75 | ||
1.4 | Sonstige Wohnheime | 1 Std. je 2-5 Plätze, jedoch mindestens 2 Stpl. |
10 | ||
2 | Gebäude mit Büro, Verwaltungs- und Praxisräumen | ||||
2.1 | Büro- und Verwaltungsräume allgemein | 1 Stpl. je 30-40 m2 Nutzfläche | 20 | ||
2.2 | Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.) | 1 Stpl. je 20 bis 30 m2 Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stpl. | 75 | ||
3 | Verkaufsstätten | ||||
3.1 | Verkauf sstätten bis 700 m2 Verkaufsfläche | 1 Stpl. je 30-50 m2 Verkaufsnutzfläche jedoch mindestens 2 Stpl.. | 75 | ||
3.2 | Verkauf sstätten mit mehr als 700 m2 Verkaufsfläche | 1 Stpl. je 10-30 m2 Verkaufsnutzfläche . | 75 | ||
4 | Versammlungsstätten(außer Sportstätten), Kirchen | ||||
4.1 | Versammlungsstätten | 1 Stpl. je 5-10 Sitzplätze | 90 | ||
4.2 | Kirchen | 1 Stpl. je 10-30 Sitzplätze | 90 | ||
5 | Sportstätten | ||||
5.1 | Sportplätze | 1 Stpl. je 250 m2Sportfläche, zusätzlich 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze | - | ||
5.2 | Spiel- und Sporthallen | 1 Stpl. je 50 m2 Hallenfläche, zusätzlich 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze | - | ||
5.3 | Freibäder und Freiluftbäder | 1 Stpl. je 200-300 m2 Grundstücksfläche | - | ||
5.4 | Reitanlagen | 1 Stpl.je 4 Pferdeeinstellplätze | - | ||
5.5 | Hallenbäder | 1 Stpl. je 5-10 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze |
- | ||
5.6 | Fitnesscenter | 1 StpI. je 15 m2 Sportfläche | - | ||
5.7 | Tennisanlagen | 4 Stpl. je Spielfeld, zusätzlich 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze | - | ||
5.8 | Minigohfplätze | 6 Stpl. je Minigolfanlage | - | ||
5.9 | Kegel-, Bowlingbahnen | 4 Stpl. je Bahn | - | ||
5.10 | Bootshäuser und Bootsliegeplätze | 1 Stpl. je 2-5 Boote | - | ||
6 | Gaststätten und Beherbergungsbetriebe | ||||
6.1 | Gaststätten | 1 Stpl. je 6-12 m2 Gastraum | 75 | ||
6.2 | Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe | 1 Stpl. je 2-6 Betten, für zugehörigen Restaura tionsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 oder 6.2 | 75 | ||
6.3 | Spiel- und Automatenhallen | 1 Stpl. je 20 25 m7 Spielhallenfläche, mindestens jedoch 3 Stpl. | - | ||
6.4 | Tanzlokale, Discotheken | 1 Stpl. je 4 - 8 in2 Gastraum | - | ||
6.5 | Jugendherbergen | 1 Stpl. je 10 Betten | 75 | ||
7 | Krankenanstalten | ||||
7.1 | Universitätskliniken und ähnliche Lehrkrankenhäuser | 1 Stpl. je 2-3 Betten | 50 | ||
7.2 | Krankenhäuser, Kliniken und Kur-einrichtungen | 1 Stpl. je 2-6 Betten, zusätzlich Stellplätze nach 2.2 | 60 | ||
7.3 | Pflegeheime | 1 Stpl. je 10-15 Plätze, mindestens 3 Stpl. | 75 | ||
8 | Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung | ||||
8.1 | Grundschulen | 1 Stpl. je 30 Schüler | - | ||
8.2 | Sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfächschulen | 1 Stpl. je 25 Schüler, zusätzlich 1 Stpl., je 5-10 Schüler über 18 Jahre | - | ||
8.3 | Sonderschulen für Behinderte | 1 Stpl. je 15 Schüler | - | ||
8.4 | Fachhochschulen, Hochschulen | 1 Stpl. je 2-4 Studierende | - | ||
8.5 | Kindergärten, Kindertagesstätten und dergleichen | 1 Stpl. je 20 30 Kinder, jedoch mindestens2 Stpl. | - | ||
8.6 | Jugendfreizeitheime und dergleichen | 1 Stpl. je 15 Besueherplätze | - | ||
9 | Gewerbliche Anlagen | ||||
9.1 | Handwerks- und Industriebetriebe | 1 Stpl. je 50-70 m5 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte*) | 10-30 | ||
9.2 | Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze | 1 Stpl. je 80-100 m2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte*) | - | ||
9.3 | Kraftfahrzeugwerkstätten | 6 Stpl. je Wartungs oder Reparaturstand | - | ||
9.4 | Tankstellen mit Verkaufsstätte | 3 Stpl., zusätzlich Stellplätze nach 3.1 | - | ||
10 | Verschiedenes | ||||
10.1 | Kleingartenanhagen | 1 Stpl. je 3 Kleingärten | - | ||
10.2 | Friedhöfe | 1 Stpl. je 2000 m2 Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stpl. | - | ||
10.3 | Sonnenstudios | 1 Stpl. je 4 Sonnenbänke jedoch mindestens 2 Stpl. | - | ||
10.4 | Waschsalons | 1 Stpl.. je 6 Waschmaschinen, jedoch mindestens 2 Stpl. | - |
*) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen; ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen.
weiter . |
(Stand: 16.06.2018)
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