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Regelwerk, Bau und Planung

Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 25. Juni 2017
(MBl.NRW Nr. 22 vom 18.07.2017 S. 671)
Gl.-Nr.: 9221



Archiv 2008

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - 414-61.05.04 und III B 3 75 - 05 /2

Der Erlass regelt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die Arbeit der Unfallkommission als eine gemeinsame Aufgabe von Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen.

1 Grundsätze

1.1 Allgemeines

Die Bekämpfung von Verkehrsunfällen und regelmäßige Verkehrsunfalluntersuchungen sind die vornehmsten gemeinsamen Aufgaben der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Nach der Verwaltungsvorschrift ( VwV) zu § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO) sind hierzu Unfallkommissionen einzurichten. Zur Sicherstellung der Qualität der Unfallkommissionsarbeit bietet die Landesregierung allen Mitgliedern der Unfallkommission Qualifizierungsseminare an. Die betreffenden Behörden haben dafür Sorge zu tragen, dass den Mitgliedern eine Teilnahme an den Seminaren ermöglicht wird.

Dieser Erlass, die StVO und die VwV-StVO bilden die Grundlagen der Unfallkommissionsarbeit. Zur Unterstützung sind Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen, die sich mit Fragen der Verkehrssicherheit befassen. Dies gilt insbesondere für das Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko). Bei abweichenden Aussagen haben die Regelungen dieses Erlasses Vorrang.

1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung

Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unfällen mit schwerem Personenschaden und auf der frühzeitigen Erkennung negativer Unfallentwicklungen. Hierzu sind regelmäßig ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden.

Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient den

  1. Straßenverkehrsbehörden und örtlichen Ordnungsbehörden für verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung,
  2. Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen,
  3. Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheitsberatung,

Die beteiligten Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und gehalten, für eine zeitnahe Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen Sorge zu tragen.

Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen ist zur zügigen Bearbeitung und Unterrichtung der beteiligten Behörden die elektronische Datenverarbeitung zu nutzen (zum Beispiel rechnergestützte Verfahren zur Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen).

1.3 Zusammensetzung der Unfallkommission

Die Einrichtung der Unfallkommissionen obliegt den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden, die gleichzeitig den Vorsitz wahrnehmen. Bei Einvernehmen können die örtlichen Ordnungsbehörden der Mittleren und Großen kreisangehörigen Städte den Vorsitz an die Straßenverkehrsbehörde ihres Kreises abgeben.

Ständige Mitglieder sind die jeweiligen Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser Behörden müssen entscheidungsbefugt sein. Stimmberechtigt sind nur die für die jeweilige Unfallhäufungsstelle zuständigen Mitglieder. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises und die Bezirksregierung sind zu jeder Unfallkommissionssitzung einzuladen, um die Beratung und den regelmäßigen Wissenstransfer zu gewährleisten. Falls erforderlich sind weitere Fachleute beratend einzubeziehen, wie zum Beispiel von Stadtplanungsämtern, Verkehrsbetrieben, Behindertenverbänden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Organisation der Unfallkommissionen ist in Anlage 1 dargestellt.

1.4 Aufgaben der Unfallkommission

Die Unfallkommission hat die Verkehrsunfallentwicklung ständig zu beobachten, das Verkehrsunfallgeschehen auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten und zu beschließen. Hierzu gehören insbesondere:

  1. die Identifizierung von Unfallhäufungsstellen und -linien,
  2. die Durchführung von Sonderuntersuchungen,
  3. die Analyse der Unfallhäufungsstellen und -linien sowie der unfallauffälligen Stellen und -linien der Sonderuntersuchungen,
  4. der Beschluss von Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren,
  5. die Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen,

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