Regionalräte-VO -NRW-
- Inhalt -
1. Abschnitt
Bildung und Einberufung der Regionalräte
§ 1 Maßgebende Einwohnerzahl
§ 2 Wahl der Mitglieder
§ 3 Einreichen der Reservelisten
§ 4 Vorschläge für beratende Mitglieder
§ 5 Konstituierende Sitzung
§ 6 Wahl der beratenden Mitglieder
§ 7 Vertreterin oder Vertreter der Landschaftsverbände und des Kommunalverbandes Ruhrgebiet
§ 8 Vertretung der kreisfreien Städte und der Kreise
§ 9 Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Zusammensetzung des Regionalrates
2. Abschnitt
Regelungen für Entschädigungen und Zuwendungen
§ 10 Arten der Entschädigung
§ 11 Aufwandsentschädigung
§ 12 Ersatz für Verdienstausfall
§ 13 Fahrkostenerstattung
§ 14 Übernachtungsgeld
§ 15 Reisekostenvergütung
§ 16 Kommissionen der Regionalräte
§ 17 Besondere Entschädigung für den Vorsitz des Regionalrates, dessen Stellvertretung und die Sprecherin oder den Sprecher der im Regionalrat vertretenen Parteien und Wählergruppen