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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -
Vom 6. November 2023
(Nds. GVBl. Nr. 23 vom 16.11.2023 S. 268)
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und
des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),
wird verordnet:
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 68), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird nach dem Wort "Vermessungsingenieure" die Angabe "(NÖbVIG)" eingefügt und nach dem Wort "Gebührenverzeichnis" werden die Worte "für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde" gestrichen.
2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Zahl "55,50" durch die Zahl "58,00" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Zahl "46,50" durch die Zahl "49,00" ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Zahl "35,50" durch die Zahl "37,50" ersetzt.
d) In Nummer 4 wird die Zahl "30,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.
3. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl "0,70" durch die Zahl "1,00" ersetzt.
4. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
aa) Der Bezeichnung zu Nummer 18 werden die Worte "und Amtshandlungen" angefügt.
bb) Die Bezeichnung zu Nummer 19 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten | "Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen". |
cc) In der Liste der Tabellen wird in der Bezeichnung zu Tabelle 7 die Angabe " § 7" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen" ersetzt.
b) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen wird nach der Zeile mit der Angabe "ATKIS Amtliches topographisch-Kartographisches Informationssystem" die folgende Zeile eingefügt: "COG Cloud Optimized GeoTIFF; Datenformat".
c) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "107,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.
d) In Nummer 1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.
e) Nummer 2.1.2.1
2.1.2.1 DIN A4 18,00
wird gestrichen.
f) Die bisherige Nummer 2.1.2.2 wird Nummer 2.1.2.1 und wie folgt geändert:
In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.
g) Die bisherige Nummer 2.1.2.3 wird Nummer 2.1.2.2.
h) In Nummer 2.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "10,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.
i) In Nummer 2.1.4 wird in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5," die Angabe "AP2.5 oder AP10, jeweils" eingefügt.
j) Nummer 2.1.4.1
2.1.4.1 | DIN A4 | DIN A4 |
wird gestrichen.
k) Die bisherige Nummer 2.1.4.2 wird Nummer 2.1.4.1 und wie folgt geändert:
In der Spalte 2 werden die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" und in der Spalte 3 die Zahl "11,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.
l) Die bisherige Nummer 2.1.4.3 wird Nummer 2.1.4.2 und wie folgt geändert:
In der Spalte 3 wird die Zahl "22,00" durch die Zahl "24,00" ersetzt.
m) Die Nummern 2.1.5 bis 2.1.6.3 und 2.2.1.1
2.1.5 | AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen | |
2.1.5.1 | DIN A4 | 12,00 |
2.1.5.2 | DIN A3 | 13,50 |
2.1.5.3 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 27,00 |
2.1.6 | AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/ weiß oder in Graustufen | |
2.1.6.1 | DIN A4 | 8,00 |
2.1.6.2 | DIN A3 | 9,00 |
2.1.6.3 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 18,00 |
(Stand: 28.11.2023)
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