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VV-NROG/ROG - Teil: RROP-Rechtsaufsicht Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht nach dem NROG sowie dem ROG
- Niedersachsen -
Vom 2. Mai 2018
(Nds.MBl. Nr. 19 vom 30.05.3018 S. 446)
Bezug: RdErl. v. 11.8.2015 (Nds. MBl. S. 1170) VORIS 23100
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.06.2018 wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
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VV-NROG/ROG - Teil: RROP-Rechtsaufsicht Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht nach dem NROG sowie dem ROG |
"Verwaltungsvorschriften zum ROG und NROG zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht (VV-ROG/NROG - RROP)". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:
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2.1 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten ( § 3 Abs. 1 NROG) | "2.1 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten, frühzeitige Beteiligung ( § 3 Abs. 1 NROG, § 9 Abs. 1 ROG)". |
b) In den Nummern 2.2 bis 2.2.4 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" ersetzt.
c) In Nummer 2.3 wird der Klammerzusatz "( § 10 ROG und § 3 Abs. 2 bis 6 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 ROG und § 3 Abs. 2 bis 4 NROG)" ersetzt.
d) In Nummer 2.3.1 wird der Klammerzusatz "( § 10 Abs. 1 ROG, § 9 Abs. 1 ROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 2 ROG, § 8 Abs. 1 ROG)" ersetzt.
e) In den Nummern 2.3.2 und 2.3.3 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 10 Abs. 1" durch die Angabe " § 9 Abs. 2" ersetzt.
f) In Nummer 2.3.4 wird der Klammerzusatz "( § 3 Abs. 4 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG, § 3 Abs. Abs. 2 Satz 5 NROG)" ersetzt.
g) In Nummer 2.3.5 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 10 Abs. 2" durch die Angabe " § 9 Abs. 4" ersetzt.
h) In Nummer 2.3.6 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 3 Abs. 5" durch die Angabe " § 3 Abs. 4" ersetzt.
i) In Nummer 2.3.7 wird der Klammerzusatz "( § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG und § 3 Abs. 6 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 3 ROG)" ersetzt.
j) In Nummer 3.1 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 7 Abs. 4" durch die Angabe " § 7 Abs. 1 Satz 4" ersetzt.
k) In Nummer 4.1.1 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8" durch die Angabe " § 13" ersetzt.
l) In Nummer 4.1.2 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8 Abs. 6" durch die Angabe " § 7 Abs. 4" ersetzt.
m) In Nummer 4.3.5 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8 Abs. 7" durch die Angabe " § 7 Abs. 3" ersetzt
n) In Nummer 5.4 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 11" durch die Angabe " § 10" ersetzt.
o) Die Nummern 6.3.2 bis 6.3.2.2 erhalten folgende Fassung:
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6.3.2 Teilgenehmigung, Ausnahme von der Genehmigung, Vorweggenehmigung
6.3.2.1 Teilgenehmigung mit Versagung der Genehmigung einzelner RROP-Festlegungen 6.3.2.2 Ausnahme von RROP-Teilen von der Genehmigung |
"6.3.2 Ausnahme von der Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorweggenehmigung
6.3.2.1 Ausnahme von RROP-Teilen von der Genehmigung 6.3.2.2 Teilgenehmigung mit Versagung der Genehmigung einzelner RROP-Festlegungen" |
p) Nummer 10 erhält folgende Fassung:
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10. Fragen der Planerhaltung | "10. Fragen der Planerhaltung ( § 11 ROG, § 7 NROG)". |
q) In den Nummern 10.1 und 10.2 wird jeweils der Klammerzusatz gestrichen.
r) In den Nummern 10.3 und 10.4 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 12" durch die Angabe " § 11" ersetzt.
s) In Nummer 11 wird die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" ersetzt.
3. Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Zur Ausführung des NROG vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 252), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.06.2014 (Nds. GVBl. S. 168), i. V. m. dem ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), werden folgende VV erlassen: | "Zur Ausführung des NROG i. d. F. vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456) i. V. m. dem ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), werden folgende VV erlassen:". |
4. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1.1
(Stand: 23.07.2018)
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