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Änderungstext

VV-NROG/ROG - Teil: RROP-Rechtsaufsicht Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht nach dem NROG sowie dem ROG
- Niedersachsen -

Vom 2. Mai 2018
(Nds.MBl. Nr. 19 vom 30.05.3018 S. 446)



Bezug: RdErl. v. 11.8.2015 (Nds. MBl. S. 1170) VORIS 23100

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.06.2018 wie folgt geändert:

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
VV-NROG/ROG - Teil: RROP-Rechtsaufsicht
Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht nach dem NROG sowie dem ROG
"Verwaltungsvorschriften zum ROG und NROG zur Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) und Ausübung der Rechtsaufsicht (VV-ROG/NROG - RROP)".

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

alt neu
2.1 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten ( § 3 Abs. 1 NROG) "2.1 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten, frühzeitige Beteiligung ( § 3 Abs. 1 NROG, § 9 Abs. 1 ROG)".

b) In den Nummern 2.2 bis 2.2.4 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" ersetzt.

c) In Nummer 2.3 wird der Klammerzusatz "( § 10 ROG und § 3 Abs. 2 bis 6 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 ROG und § 3 Abs. 2 bis 4 NROG)" ersetzt.

d) In Nummer 2.3.1 wird der Klammerzusatz "( § 10 Abs. 1 ROG, § 9 Abs. 1 ROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 2 ROG, § 8 Abs. 1 ROG)" ersetzt.

e) In den Nummern 2.3.2 und 2.3.3 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 10 Abs. 1" durch die Angabe " § 9 Abs. 2" ersetzt.

f) In Nummer 2.3.4 wird der Klammerzusatz "( § 3 Abs. 4 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG, § 3 Abs. Abs. 2 Satz 5 NROG)" ersetzt.

g) In Nummer 2.3.5 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 10 Abs. 2" durch die Angabe " § 9 Abs. 4" ersetzt.

h) In Nummer 2.3.6 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 3 Abs. 5" durch die Angabe " § 3 Abs. 4" ersetzt.

i) In Nummer 2.3.7 wird der Klammerzusatz "( § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG und § 3 Abs. 6 NROG)" durch den Klammerzusatz "( § 9 Abs. 3 ROG)" ersetzt.

j) In Nummer 3.1 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 7 Abs. 4" durch die Angabe " § 7 Abs. 1 Satz 4" ersetzt.

k) In Nummer 4.1.1 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8" durch die Angabe " § 13" ersetzt.

l) In Nummer 4.1.2 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8 Abs. 6" durch die Angabe " § 7 Abs. 4" ersetzt.

m) In Nummer 4.3.5 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 8 Abs. 7" durch die Angabe " § 7 Abs. 3" ersetzt

n) In Nummer 5.4 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 11" durch die Angabe " § 10" ersetzt.

o) Die Nummern 6.3.2 bis 6.3.2.2 erhalten folgende Fassung:

alt neu
6.3.2 Teilgenehmigung, Ausnahme von der Genehmigung, Vorweggenehmigung

6.3.2.1 Teilgenehmigung mit Versagung der Genehmigung einzelner RROP-Festlegungen

6.3.2.2 Ausnahme von RROP-Teilen von der Genehmigung

"6.3.2 Ausnahme von der Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorweggenehmigung

6.3.2.1 Ausnahme von RROP-Teilen von der Genehmigung

6.3.2.2 Teilgenehmigung mit Versagung der Genehmigung einzelner RROP-Festlegungen"

p) Nummer 10 erhält folgende Fassung:


alt neu
10. Fragen der Planerhaltung "10. Fragen der Planerhaltung ( § 11 ROG, § 7 NROG)".

q) In den Nummern 10.1 und 10.2 wird jeweils der Klammerzusatz gestrichen.

r) In den Nummern 10.3 und 10.4 wird im Klammerzusatz jeweils die Angabe " § 12" durch die Angabe " § 11" ersetzt.

s) In Nummer 11 wird die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" ersetzt.

3. Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:

alt neu
Zur Ausführung des NROG vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 252), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.06.2014 (Nds. GVBl. S. 168), i. V. m. dem ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), werden folgende VV erlassen: "Zur Ausführung des NROG i. d. F. vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456) i. V. m. dem ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), werden folgende VV erlassen:".

4. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1

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