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Regelwerk

Lehmbau Regeln
- Niedersachsen -

- Fassung Januar 2019 -
(Nds. MBl. Nr. 3g vom 24.01.2019 S. 195)



(Anlagenband 7 zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( VV TB)
- Fassung Januar 2019 -
Die hier abgedruckten Technischen Baubestimmungen sind nur in Verbindung mit dem RdErl. des MU vom 21.01.2019 (Nds. MBl. S. 169) zu verwenden)

Vorworte siehe =>

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

Diese Regeln gelten für vorgefertigte oder örtlich hergestellte Lehmbaustoffe, deren alleiniges Bindemittel Lehm ist. Stabilisierte Lehmbaustoffe, deren Wasserlöslichkeit oder Festigkeit durch andere Bindemittel oder Zugaben chemisch wirksamer Stoffe verändert werden, sind nicht Gegenstand dieser Regeln.

1.2 Begriff

Lehmbau ist das Bauen mit Lehmbaustoffen in tragender und nicht tragender Anwendung.

1.3 Allgemeine Anforderungen

1.3.1 Bauplanung

Bei Lehmbauten und Lehmbauteilen müssen Witterungsschutz und konstruktiver Feuchteschutz dauerhaft gewährleistet sein. Trockenmöglichkeit und Trocknungszeit feucht oder nass eingebauter Lehmbaustoffe müssen berücksichtigt werden.

1.3.2 Bauausführung

Die Baustoffaufbereitung und die Bauausführung muss, besonders bei Eigenleistung, von einer im Lehmbau erfahrenen Fachkraft angeleitet werden. Als solche ist eine Person anzusehen, die sich die theoretischen Kenntnisse des Lehmbaues angeeignet und bei der praktischen Ausführung von Lehmbauten so viel Erfahrungen gesammelt hat, dass sie die technischen und handwerklichen Regeln des Lehmbaues beherrscht. An die Ausführung von tragenden Wänden und Gewölben werden besondere Anforderungen nach 4.1.1 gestellt.

Während der Bauzeit müssen Lehmbauteile vor der Witterung geschützt werden.

Nass eingebaute Lehmbaustoffe müssen möglichst rasch trocknen können.

1.3.3 Hersteller

Lehmbaustoffe können am Ort erstellt oder von Herstellern vorgefertigt werden. Eine Herstellung in Eigenleistung bedarf in der Regel der Anleitung.

2 Baulehm

2.1 Begriffe

Lehm ist ein Verwitterungsprodukt von Urgestein, das am Ort ansteht oder durch natürliche Prozesse verfrachtet wurde. Lehmvorkommen können regional und örtlich sehr verschiedenartig sein. Lehm ist bautechnisch gesehen ein natürliches Gemisch aus bindekräftigen Tonmineralen und schluffigen, sandigen bis steinigen Bestandteilen, die das Mineralgerüst bilden.

Baulehm ist zur Herstellung von Lehmbaustoffen geeigneter Lehm.

Die Bindekraft eines Baulehms ist von Art und Anteil der Tonminerale abhängig. Nach ihrer Bindekraft werden Baulehme z.B. als "mager" oder "fett" bezeichnet, ab einer bestimmten Bindekraft als "Ton".

Die Plastizität (Formbarkeit) eines Baulehms ist ebenfalls von Art und Anteil der Tonminerale abhängig.

2.2 Lehmarten und Lehmlagerstätten

Berg- oder Gehängelehm lagert auf den Gesteinen, aus denen er durch Verwitterung entstanden ist, oder an den Hängen darunter. Das Mineralgerüst besteht vorwiegend aus kantigen Gesteinstrümmern verschiedener Körnung.

Geschiebelehm ist ein durch Gletscher verlagerter Lehm.
Das Mineralgerüst besteht aus rundlichen Körnungen.

Mergel ist ein kalkhaltiger Geschiebelehm.

Schwemmlehm ist durch Wasserläufe aus den früheren Lagerstätten abgeschlämmt und im ruhigen Wasser wieder abgesetzt worden. Schwemmlehm ist gelegentlich mit schwachen Linsen aus Sand, Kies oder Geröll durchsetzt. Humusbeimengungen sind möglich.

Lößlehm ist aus Löß durch Auswaschung des Kalkgehalts entstanden. Der Löß ist ein windverfrachteter kalk- und tonhaltiger Feinsand. Lößlehm hat ein sehr feinkörniges Mineralgerüst und oft einen geringen Tongehalt.

2.3 Gewinnung von Baulehm

Baulehm muss frei von Verunreinigungen und schädlichen Fremdstoffen sein.

Baulehm soll regengeschützt gelagert werden.

2.3.1 Grubenlehm

Grubenlehm ist erdfeucht dem gewachsenen Boden entnommener Lehm. Er muss in ausreichender Tiefe, frei von Wurzeln und jederlei Humusanteilen gewonnen werden.

Für die maschinelle Aufbereitung soll Baulehm frei von Bauschutt und sonstigen Verunreinigungen sein.

Für die manuelle Aufbereitung soll Grubenlehm möglichst krümelig geschürft werden. Er kann zur weiteren Erleichterung vorbereitend ausgewittert, eingesumpft oder getrocknet werden.

2.3.2 Trockenlehm und Tonmehl

Trockenlehm ist getrockneter, ggf. gemahlener Grubenlehm.

Tonmehl ist getrockneter, gemahlener Ton. Tonmehl kann auch zur Erhöhung der Bindekraft von mageren Baulehmen verwendet werden.

2.3.3 Recyclinglehm

Recyclinglehm ist aus Abbruchbauteilen wiederverwendeter, trocken zerkleinerter Lehmbaustoff.

Salzbelasteter, mit Sporen des Hausschwamms befallener oder vererdeter Lehm darf nicht wiederverwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass der Lehm bei Ausbau und Lagerung nicht verunreinigt wird.

2.4 Prüfung von Baulehm

2.4.1 Allgemeines

Ziel der Prüfung von Baulehm ist das Erkennen und Benennen der wesentlichen bautechnischen Eigenschaften, um seine Eignung für die Herstellung von Lehmbaustoffen beurteilen zu können. Die Eigenschaften von (aufbereiteten) Lehmbaustoffen sind aus den Eigenschaften des Baulehms jedoch nicht unmittelbar abzuleiten und nicht Gegenstand von Baulehmprüfungen.

Die wesentlichen zu untersuchenden Eigenschaften von Baulehm sind:

2.4.2 Anforderungen

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