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Regelwerk, Bau

GOGut - Gebührenordnung für Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
- Niedersachsen -

Vom 26. September 2008
(Nds.GVBl. Nr. 19 vom 09.10.2008 S. 306)
Gl.-Nr.: 20220



Aufgrund des § 3 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 und des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 775), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird verordnet:

§ 1

(1) Für Amtshandlungen und Leistungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage.

(2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen nach dem Baugesetzbuch vom 22. April 1997 (Nds. GVBl. S. 119), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juli 2005 (Nds. GVBl. S. 249), außer Kraft.

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Gebührenverzeichnis  Anlage


Nr. Gegenstand Gebühr
1 Gutachten
1.1 über den Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks Staffel A
1.2 über den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks Staffel B
1.3 über den Verkehrswert eines Rechts an einem Grundstück oder eines grundstücksgleichen Rechts Staffel B
1.4 über die Höhe von Entschädigungen für andere Vermögensnachteile (§ 193 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) Staffel B
1.5 wie in den Nummern 1.1 bis 1.4 für zwei oder mehr Grundstücke mit denselben wertbeeinflussenden Merkmalen innerhalb eines Antrags 60 v. H. nach den Nrn. 1.1 bis 1.4
1.6 zur zeitlichen Anpassung eines Verkehrswertes bei Vorlage eines Gutachtens bei unverändertem Grundstückszustand 40 v. H. nach den Nrn. 1.1 bis 1.4
1.7 über den Bodenwert einer Grundstücksgruppe (§ 14 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs -DVO-BauGB-) 325,00 Euro
1.8 über die ortsübliche Pacht (§ 5 des Bundeskleingartengesetzes) 325,00 Euro
1.9 über das ortsübliche Nutzungsentgelt (§ 7 der Nutzungsentgeltverordnung) 325,00 Euro
1.10 über Mieten und Pachten 675,00 Euro
1.11 über Zustandsfeststellung in Enteignungsverfahren
1.11.1 unbebautes Grundstück 325,00 Euro
1.11.2 bebautes Grundstück 535,00 Euro
1.12 über sonstige Werte nach § 14 Satz 1 Nr. 4 DVO-BauGB nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde 34,00 Euro
1.13 Zuschlag zu den Nrn. 1.1 bis 1.3 für die Berücksichtigung von Rechten Dritter, für die detaillierte Untersuchung von Mängeln in der Beschaffenheit und in den tatsächlichen Eigenschaften und für die örtliche Bauaufnahme 5 bis 50 v. H. nach den Nrn. 1.1 bis 1.3
1.14 je Mehrausfertigung, auch in digitaler Form
1.14.1 für unbebaute Grundstücke 10,00 Euro
1.14.2 für bebaute Grundstücke 20,00 Euro
2 Obergutachten
2.1 Obergutachten 1,5-fache nach Nr. 1
2.2 je Mehrausfertigung, auch in digitaler Form
2.2.1 für unbebaute Grundstücke 10,00 Euro
2.2.2 für bebaute Grundstücke 20,00 Euro
3 Ermittlung von Bodenrichtwerten bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt nach § 196 Abs. 1 Satz 5 des Baugesetzbuchs
3.1 Grundgebühr 340,00 Euro
3.2 zuzüglich je Richtwert 60,00 Euro
3.3 zeitliche Anpassung ermittelter Bodenrichtwerte 40 v. H. nach den Nrn. 3.1 und 3.2
4 Einsicht in die Bodenrichtwerte und in den Grundstücksmarktbericht und mündliche Auskunft daraus, für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand, je angefangene halbe Stunde 25,50 Euro
5 Bodenrichtwerte
5.1 Schriftliche Auskunft, je angefangene halbe Stunde 25,50 Euro
5.2 Abgabe, je Karte
5.2.1 bis Format DIN A3 16,00 Euro
5.2.2 Format DIN A2 24,00 Euro
5.2.3 Format DIN A1 36,00 Euro
5.2.4 Format DIN A0 54,00 Euro
5.3 Abgabe auf Datenträger in konfektionierter Form
5.3.1 für den Bereich von bis zu 3 Gutachterausschüssen für die Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen 99,00 Euro
5.3.2 für den Bereich des Landes für die Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen 297,00 Euro
5.3.3

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