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Änderungstext
Gesetz zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 7. Mai 2026
(GVOBl. M-V Nr. 14 vom 19.05.2026 S. 470)
Artikel 1
ZwG M-V - Zweckentfremdungsgesetz
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern
Gl.-Nr.: 234 - 6
Artikel 2
Außerkrafttreten
Das Zweckentfremdungsgesetz vom 22. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 774) tritt mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 20. Mai 2026 in Kraft.
Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L vom 29.04.2024)
ID 261285
| ENDE |
(Stand: 19.05.2026)
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