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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 7. Mai 2026
(GVOBl. M-V Nr. 14 vom 19.05.2026 S. 470)


EU-Rechtsakte

Artikel 1
ZwG M-V - Zweckentfremdungsgesetz
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern
Gl.-Nr.: 234 - 6

- wie eingefügt -

Artikel 2
Außerkrafttreten

Das Zweckentfremdungsgesetz vom 22. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 774) tritt mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 20. Mai 2026 in Kraft.

EU-Rechtsakte:

Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L vom 29.04.2024)

ID 261285

ENDE

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(Stand: 19.05.2026)

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