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Regelwerk
Änderungstext

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 27. Februar 2018
(AmtsBl. M-V Nr. 11 vom 19.03.2018 S. 131)



Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V S. 84) erlässt das Ministerium für Inneres und Europa folgende Verwaltungsvorschrift:

Artikel 1

Nummer 3 Abschnitt B der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V S. 662) wird wie folgt geändert :

1. In Satz 5 werden in der Klammerangabe die Wörter "als Arbeitsgerät" gestrichen.

2. Satz 6

Sofern die Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges baurechtlich gefordert ist, hat sie mit der ersten Einheit der Feuerwehr einzutreffen.

wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 180608

ENDE

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