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Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 27. Februar 2018
(AmtsBl. M-V Nr. 11 vom 19.03.2018 S. 131)
Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V S. 84) erlässt das Ministerium für Inneres und Europa folgende Verwaltungsvorschrift:
Nummer 3 Abschnitt B der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V S. 662) wird wie folgt geändert :
1. In Satz 5 werden in der Klammerangabe die Wörter "als Arbeitsgerät" gestrichen.
2. Satz 6
Sofern die Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges baurechtlich gefordert ist, hat sie mit der ersten Einheit der Feuerwehr einzutreffen.
wird aufgehoben.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID 180608
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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