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WasBauPVO - Wasserbauprüfverordnung
Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Landesbauordnung
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 3. Dezember 1997
(GVOBl. M-V S. 795)
Gl.-Nr.: 2130-3-5
aufgehoben/ersetzt durch BauPAVO
Aufgrund des § 17 Abs. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 26. April 1994 (GVOBl. M-V S. 518, 635) verordnet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt:
§ 1
Für folgende serienmäßig hergestellte Bauprodukte sind auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise nach den §§ 18, 19 und 22 bis 24 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 und Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 25 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu fuhren:
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ENDE
(Stand: 16.06.2018)
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