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Hinweise Musikclubs - Hinweise der Fachkommission Städtebau zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Musikclubs, beschlossen von der Fachkommission Städtebau am 23. März 2022
(auf Basis der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechtslage)
Stand 23.03.2022
(Quelle: https://www.is-argebau.de)
1. Einleitung
1.1 Anlass und Hintergrund
In Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten, ausgehend von der Etablierung von Diskotheken und Clubs seit den 1960/70er Jahren, eine spezifische Clubkultur entwickelt, die zu einem wichtigen Element des städtischen kulturellen Lebens insbesondere auch für junge Menschen geworden ist. Neben ihrer kulturellen Bedeutung können Clubs erhebliche Anziehungskraft für ein größeres ggf. internationales Publikum und jüngere Arbeitskräfte entfalten."Als Bestandteil der Nighttimeeconomy sind Live-Musik-Clubs [...] wichtige Träger des Kultur- und Nachtlebens sowie ein Indikator für Urbanität, Kreativität und Lebendigkeit. Zudem sind sie als Auftritts- und Vermarktungsplattform ein wichtiger Baustein in der Wertschöpfungskette der Musikwirtschaft, die wiederum als Imageträger und Standortfaktor im Quartier und im gesamtstädtischen Kontext auch wirtschaftlich von Bedeutung ist". 1 Sie können - auch in Verbindung mit anderen Nutzungen wie Restaurants, Bars oder Gaststätten sowie Theatern, Kinos oder Varietés - mit individuellen, anspruchsvollen Programmen das kulturelle Angebot im Quartier und der Gesamtstadt bereichern und als Frequenzbringer zusätzliche Kaufkraft in das Quartier ziehen, so dessen Attraktivität insgesamt steigern und wirtschaftliche Vorteile auch für weitere Branchen wie das Reise- und Hotelgewerbe sowie den Einzelhandel bringen. 2
Auch in der Stadtentwicklung können Clubs wichtige kulturelle Impulse setzen, Brachen und eher abgelegene Stadtviertel wiederbeleben sowie baukulturell und architektonisch Neues schaffen.
Kennzeichnend für Clubs ist, dass sie eher seltener als Bauherren von Neubauten auftreten, sondern häufig leergefallene Bestandsgebäude (entweder temporär oder dauerhaft) nachnutzen. Hauptgrund für diese übliche Nachnutzung dürften die vergleichsweise niedrigen Miet- oder Pachtzahlungen sein. 3 Gerade im Berlin der Nachwendezeit gab es für Clubs daher hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten, die sich aufgrund der wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung Berlins in der jüngeren Vergangenheit (weniger Nachnutzungsmöglichkeiten, Nutzungskonkurrenz auf knapperen Flächen, insgesamt gerade in den Innenstadtbereichen erheblich gestiegene Boden- und Miet- bzw. Pachtpreise) deutlich verschlechtert haben.
Ähnlich kann sich die Entwicklung auch in anderen Städten darstellen. Clubs finden daher heute andere Bedingungen für die Suche nach einem neuen Standort vor. Ist ein Club an einem bestehenden Standort formell oder materiell bauplanungsrechtlich zulässig, kann sich der Eigentümer insoweit grundsätzlich auf Bestandsschutz berufen.
Die Betreiber von Musikclubs und Livespielstätten, im Folgenden zusammenfassend als "Musikclubs" oder "Clubs" bezeichnet, haben u. a. über ihre Interessenvertretungen (z.B. Live Musik Kommission e.V. 4, kurz: LiveKomm, Clubcommission 5, Clubkombinat Hamburg e. V.) darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich in einer schwierigen Situation befänden. Sie tragen vor, verschiedene Clubs hätten in den letzten Jahren infolge Verdrängung oder steigender Mieten ihre Standorte verloren. Neue Standorte zu finden, sei aus immissionsschutzrechtlichen, aber auch aus bauplanungsrechtlichen Gründen schwierig, da Clubs in der Regel bauplanungsrechtlich als Vergnügungsstätten eingestuft würden und deren Zulässigkeit von den Kommunen häufig auch dort planerisch eingeschränkt worden sei, wo sie grundsätzlich allgemein zulässig seien oder als Ausnahme zugelassen werden könnten. Nach ihrer Auffassung habe sich die bedrohliche Situation der Clubs durch die Corona-Pandemie weiter verschlechtert.
Fraktionsinitiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6, FDP 7 und DIE LINKE 8 sowie zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben sich für die Unterstützung der Clubs und eine Änderung der BauNVO eingesetzt; der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2021 zu diesem Thema eine Entschließung gefasst. 9
Auf Anregung des Bundes hat die Fachkommission Städtebau in ihrer Sitzung am 23. März 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (Teilnehmer Hamburg, Berlin, Deutscher Städtetag unter Mitwirkung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) zur Erstellung von Hinweisen zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Musikclubs beschlossen.
Der Koalitionsvertrag 2021-2025 vom 24. November 2021 sieht eine Anpassung der Baunutzungsverordnung und der Ta Lärm für Clubs und Livemusikspielstätten vor. Die Verabschiedung von Hinweisen wird auch im Vorfeld möglicher rechtlicher Änderungen als hilfreich angesehen.
1.2 Ziel der Hinweise
(Stand: 18.09.2022)
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