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Regelwerk

Änderungstext

VV TB - Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen
- Sachsen-Anhalt -

Vom 4. Juli 2020
(MBl. LSa Nr. 24 vom 20.07.2020 S. 241)
Gl.-Nr.: 213



Siehe Fn. 1

Bezug: RdErl. des MLV vom 05.04.2018 (MBl. LSa S. 193)

1. Aufgrund des § 85a Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2013 (GVBl. LSa S. 440, 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2018 (GVBl. LSa S. 187), werden die in der Anlage bezeichneten Technischen Baubestimmungen im Land Sachsen-Anhalt bauaufsichtlich bekannt gemacht. Sie dienen der Konkretisierung allgemeiner Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen gemäß § 85a Abs. 2 BauO LSA.

2.Die den Technischen Baubestimmungen zugehörigen technischen Regeln sind ausschließlich elektronisch bekannt gemacht und abrufbar unter https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/bauen- undwohnen/oeffentlichesbaurecht/.

3. Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf den durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach Anhörung der beteiligten Kreise entsprechend § 85a Abs. 5 Satz 1 BauO LSa als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2019/1 am 15.1.2020 veröffentlichten Technischen Baubestimmungen (https://www.dibt.de Technische Baubestimmungen). Die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

4. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.

ID 201350

ENDE

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(Stand: 19.08.2020)

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