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Öffentliche Bekanntmachung von Vordrucken gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 25.August 2014
(MBl. Nr. 30 vom 10.09.2014 S. 423)
1. Öffentliche Bekanntmachung
Die nachstehenden Vordrucke werden gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung ( BauVorlVO) vom 08.06.2006 (GVBl. LSa S. 351), geändert durch Verordnung vom 25.07.2014 (GVBl. LSa S. 377), zur Verwendung in bauaufsichtlichen Verfahren öffentlich bekannt gemacht:
2. Die Vordrucke sind über das Landesportal (www. sachsenanhalt.de) abrufbar und können elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt sowie gespeichert werden. Der Vordruck Nr. 240.009 ist in Verbindung mit Vordruck Nr. 240.012 zu verwenden und einzureichen.
3. Diese Vordrucke sind ab dem 1.10.2014 zu verwenden. Gleichzeitig sind die Bek. vom 22.07.2008 (MBl. LSa S. 499) und die Bek. vom 11.09.2006 (MBl. LSa S. 641) gegenstandslos.
4. Die Bezugs-Bek. wird hiermit gegenstandslos.
Antrag auf Baugenehmigung | Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a.) |
Baubeschreibung | Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst. b.) |
Baubeschreibung Werbeanlage | Anlage 3 (zu Nummer 1 Buchst. c.) |
Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung | Anlage 4 (zu Nummer 1 Buchst. d.) |
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Anlage 5 (zu Nummer 1 Buchst. e.) |
(Stand: 16.06.2018)
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