Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zehnte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Hamburg -

Vom 3. Dezember 2024
(HmbGVBl. Nr. 38 vom 20.12.2024 S. 689, Ber. S. 245 )


Artikel 1

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 412), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus

In den nachstehend genannten Nummern der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus vom 2. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 403), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 413), treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 2.3 16,40
Nummer 2.4 435
Nummer 2.5 59
Nummer 2.6 590
Nummer 2.7 92
Nummer 2.8 Buchstabe a

erster Gebührensatz

600
zweiter Gebührensatz 1.550
Buchstabe b

erster Gebührensatz

320
zweiter Gebührensatz 600
dritter Gebührensatz 275
Nummer 3.1 Buchstabe a 650
Buchstabe b 650
Nummer 3.2 Buchstabe a 650
Buchstabe b 650
Nummer 3.3 Buchstabe a

erster Gebührensatz

155
zweiter Gebührensatz 650
Buchstabe b

erster Gebührensatz

304
Nummer 3.4 430
Nummer 3.5 685
Nummer 3.6 Buchstabe a

erster Gebührensatz

437
vierter Gebührensatz 218
fünfter Gebührensatz 800
Buchstabe b

dritter Gebührensatz

800
Buchstabe c

erster Gebührensatz

810
dritter Gebührensatz 860
fünfter Gebührensatz 810
Buchstabe e

erster Gebührensatz

815
dritter Gebührensatz 800
Nummer 3.7 Buchstabe a

erster Gebührensatz

360
Buchstabe b

erster Gebührensatz

180
zweiter Gebührensatz 830
Nummer 3.8 erster Gebührensatz 587
Nummer 3.12 Buchstabe a 83

Artikel 2 Ber.

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 412), und § 16 Absatz 6 Nummer 5 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes vom 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 135), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 282, 284), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg

Die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg vom 5. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 580), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 413), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
(3) Bei gleichzeitiger Ausführung von Zerlegungen von Flurstücken, Grenzherstellungen beziehungsweise Grenzfeststellungen oder Festlegungen der Abgrenzung von Belastungsflächen wird jeweils nur der höchste Grundbetrag einmal in Ansatz gebracht. "(3) Bei gleichzeitiger Ausführung von Zerlegungen von Flurstücken oder Grenzherstellungen beziehungsweise Grenzfeststellungen wird jeweils nur der höchste Grundbetrag einmal in Ansatz gebracht."

2. In § 4 Absatz 1a Nummer 1 wird folgender Buchstabe k angefügt:

"k) unter Berücksichtigung von Wohnraumförderung (Förderrichtlinien),".

3. Die Anlage wird wie folgt geändert:

3.1 Abschnitt I wird wie folgt geändert:

3.1.1   Ber. Die Nummern 2.1 bis 8.2 erhalten folgende Fassung:

Alt:

2.1 200626 Grundbetrag für eine Bereitstellung von Da ten des Grenznachweises, soweit nicht eine Gebühr nach Nummer 2.2 erhoben wird 166,60 einschließlich Umsatzsteuer
2.1.1 200627 zuzüglich je Grenzpunkt 41,65 einschließlich Umsatzsteuer
2.2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.03.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X