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Änderungstext
Anforderungen hinsichtlich VOC-Emissionen für Holzwerkstoffe in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Hamburg -
Vom 27. September 2019
(Amtl.Anz. Nr. 76 vom 27.09.2019 S. 1351)
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hamburg vom 30. April 2018 (Amtl.Anz. Nr. 34) enthält in Anhang 8 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes .
Mit Erlass vom 13. Dezember 2018 ergänzte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Anhang 8 wie folgt:
"An Holzwerkstoffe in Form von schlanken, ausgerichteten Fasern (OSB) und kunstharzgebundenen Spanplatten werden nach Abschnitt 2.2.1.1 Anforderungen hinsichtlich der VOC-Emissionen gestellt . Zur Nachweisführung ist ab dem 1. Oktober 2019 die technische Dokumentation einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten (Technische Bewertungsstelle) oder einer gleichwertigen Stelle erforderlich."
Die Pflicht zur Nachweisführung für die geltenden Anforderungen bezüglich VOC-Emissionen von Holzwerkstoffen in Form von schlanken, ausgerichteten Fasern und kunstharzgebundenen Spanplatten der VV TB Hamburg wird über den 30. September 2019 hinaus bis auf weiteres ausgesetzt.
ID 191929
ENDE |
(Stand: 07.10.2019)
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