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Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung
- Hamburg -

Vom 28. Januar 2014
(HmbGVBl. Nr. 5 vom 31.01.2014)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1
Änderung der Hamburgischen Bauordnung

Die Hamburgische Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 554), wird wie folgt geändert:

1. § 48 wird wie folgt geändert:

1.1 Hinter Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gilt abweichend von Absatz 1 nicht für Wohnungen oder Wohnheime. Bei Wohnungen oder Wohnheimen entscheiden die Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang, wobei sie neben dem Stellplatzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner, den örtlichen Verkehrsverhältnissen, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen sollen."

1.2 In Absatz 2 werden die Wörter "der notwendigen Stellplätze" durch die Wörter "von Stellplätzen" ersetzt.

1.3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

1.3.1 Satz 2

Soll die Ausnutzung einer baulichen Anlage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder von Fahrrädern, die nach der Errichtung nachweislich überwiegend ungenutzt geblieben ist, durch geeignete Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden, kann die Zahl der bestehenden notwendigen Stellplätze in dem für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfang verringert werden.

wird gestrichen.

1.3.2 Im neuen Satz 2 wird die Textstelle "; dies gilt nicht für Stellplätze, die zu Wohnungen gehören" gestrichen.

1.4 In Absatz 4 werden die Wörter "mit Ausnahme des durch Wohnnutzung verursachten Stellplatzbedarfs" gestrichen.

2. § 49 wird wie folgt geändert:

2.1 In Absatz 1 Satz 2 wird die Textstelle "4. Dezember 2001 (HmbGVBl. S. 531, 532)," durch die Textstelle "14. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 667), in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2.2 In Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Textstelle "mit Ausnahme des durch Wohnnutzung verursachten Bedarfs," gestrichen.

§ 2 Evaluation

Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2017 über die Anwendung und Auswirkungen des § 48 Absatz a der Hamburgischen Bauordnung.

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