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Regelwerk

Änderungstext

Bauaufsicht; Bekanntmachung von
Muster-Vorschriften der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGE-Bauministerkonferenz

- Hessen -

Vom 05. Dezember 2005
(StAnz. Nr. 13 vom 27.03.2006 S. 784)


1. Muster-Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen ( MFlBauVwV) - Fassung Dezember 1997 -

2.Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ( MFlBauR) - Fassung Dezember 1997 -;

hier: Berichtigung

Bezug: Bekanntmachung vom 9. August 2005 (StAnz. S. 3375)

1. Nr. 2.7

In Nr. 2.7 letzter Satz ist das Wort "Aufstellung" durch das Wort "Ausstellung" zu ersetzen.

2. Nr. 6

In Satz 2 wird auf eine Anlage verwiesen, die jedoch bei der Veröffentlichung nicht abgedruckt wurde; dies wird hiermit nachgeholt. Auf die als Anlage beigefügte Tabelle zu den Fristen von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten - Fassung Dezember 1997 - wird hingewiesen.

Fristen von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten Fassung Dezember 1997

Die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Zeitspannen ermöglichen es, die Frist der Ausführungsgenehmigung und der Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsgenehmigung auf den Zustand des Fliegenden Baus abzustellen. Die Höchstfrist kommt bei Bauten in Betracht, die selten aufgestellt werden oder sich bewährt haben und sich in einem guten Zustand befinden.

  Fliegender Bau Ausführungsart Höchstfrist
Jahre
  1 2 3 4 5
1. Tribünen Steh- und Sitzplatztribünen, Tribünen mit Überdachung   in Metallkonstruktion 5
in Holzkonstruktion 3
2. Bühnen Bühnen mit Überdachung, Bühnenpodeste     3
3. Reklametürme
Container
      5
4. Überdachungskonstruktion
(seitlich geschlossen oder offen)
Zelthallen sonstige Zelthallen   Breite< 10,0 m

Höhe< 5,0 m

5
Zirkuszelte     3
Membranbauten z.B. Segelabspannungen u. Ähnliches   2
5. Tragluftbauten       1 - 3
6. Fahrgeschäfte Hochgeschäfte schienengebunden Achterbahn 2
Loopingbahn 1
6.1 Wildwasserbahn     1
6.2 Geisterbahn schienengebunden eingeschossige Bauweise 2
zweigeschossige Bauweise 1-2
6.3 Autofahrgeschäfte nicht schienengebunden Autoscooter mit elektr. Antrieb 2
Autopisten mit Verbrennungsmotoren  
  • eingeschossig
2-3
  • zweigeschossig
3
Motorbootbahnen
Motorrollerbahn
2
6.4 Kindereisenbahnen   ohne Überdachung 5
mit Überdachung und Zubehör 3 - 5
6.5 Karusselle Kinderkarusselle Bodenkarussell 4
Fliegerkarussell  

3

6.5.1 Hängebodenkarussell
Karussell mit hängenden Sitzen oder Figuren
Karusselle (V< 1 m/s) 5
Karussell mit hydraulisch angehobenen Auslegern und Gondeln - Pressluftflieger 2
6.5.2 Karusselle einfacher Bauart Bodenkarusselle 3 - 4
Karusselle mit ausfliegenden Sitzen oder Gondeln langsam laufend< 3 m/s 3
Karusselle mit geneigtem Drehboden oder geneigter Auslegerebene schnell laufend< 3 m/s 2
6.5.3 Karusselle komplizierter Bauart, schnell laufend zum Teil mehrfache Drehbewegung Auslegerkarussell ohne Schrägneigung  



2

Berg- und Talbahn
Schräggeneigtes Drehwerk mit Gondeln
Schräggeneigtes Drehwerk (absenkbar) mit Gondeln
Absenkbares Drehwerk mit veränderbarer Schrägneigung 1

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