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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Planzeichenverordnung Regionalpläne
- Hessen -
Vom 18. September 2005
(GVBl. Nr. 22 vom 23.09.2005 S. 648)
Aufgrund des § 9 Abs. 1 Satz 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 6. September 2002 (GVBl. I S. 548) wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung Regionalpläne vom 10. November 1997 (GVBl. I S. 479) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird die Angabe " § 6 Abs. 3" durch " § 9 Abs. 4" ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 4 werden die Worte "oder Zuwachs" gestrichen.
b) Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Die aus der Anlage ersichtlichen Planzeichen sind für die Darstellungen in der Karte zu verwenden. | "Die aus der Anlage ersichtlichen Planzeichen und ihre Begriffsbestimmung sind für die Darstellungen in der Karte zu verwenden." |
c) Abs. 3 wird eingefügt.
d) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Inkrafttreten | "In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten". |
b) Folgender Satz wird angefügt:
"Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."
4. Die Planzeichen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 erhalten die neue Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 04.07.2022)
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