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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie
- Bremen -
Vom 21. März 2019
(Brem.ABl. Nr. 63 vom 08.04.2019 S. 261)
Aufgrund § 84 Absatz 6 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bremischen Landesbauordnung vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S.320) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) vom 19. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 586) wird aufgehoben.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
ID 190795
ENDE |
(Stand: 13.05.2019)
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