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Zuständigkeiten Mietspiegel - Bekanntmachung über die zuständigen Behörden gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB
- Bremen -
Vom 26. April 2022
(Brem. Abl. Nr. 64 vom 03.05.2022 S. 241 i.K.)
Der Senat bestimmt:
Für die Stadtgemeinde Bremen ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat zuständige Behörde im Sinne der §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 2 des BGB.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 15.07.2022)
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