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Änderungstext

VwV Stellplätze - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über den Neuerlass der Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze
- Baden-Württemberg -

Vom 22. Juni 2022
(GABl. Nr. 8 vom 31.08.2022 S. 799)



l. Die VwV Stellplätze vom 28. Mai 2015 (GABl. S. 260), die durch Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2020 (GABl. S. 698) geändert worden ist und die am 30. Juni 2022 außer Kraft getreten ist, wird mit Wirkung zum 1. September 2022 als Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2022 neu in Kraft gesetzt, wobei in der Überschrift das Wort "Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt und Abschnitt III der Verwaltungsvorschrift wie folgt gefasst wird:


alt neu
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft.  "Diese Verwaltungsvorschrift tritt am l. September 2022 in Kraft und tritt am 31. August 2029 außer Kraft."

2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ID 221821

ENDE

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(Stand: 05.09.2022)

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