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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Ausführungsgenehmigungen für
Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV)

- Baden-Württemberg -

Vom 24. Juni 2019
(GABl. Nr. 7 vom 31.07.2019 S. 251)



Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV) vom 3. August 2012 (GABl. S. 663) wird wie folgt geändert:

1) In der Überschrift werden die Wörter "Verkehr und Infrastruktur" durch die Wörter "Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau" ersetzt.

2) In Abschnitt 8 wird Satz 1 wie folgt gefasst:

alt neu
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2019 außer Kraft. "Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft."

ID 191698


ENDE

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(Stand: 21.08.2019)

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