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VwV Brandverhütungsschau - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Brandverhütungsschau
- Baden-Württemberg -
Vom 3. März 2015
(GABl. Nr. 3 vom 25.03.2015 S. 83)
- Az.: 41-2611.2/69 -
Die Verwaltungsvorschrift des Ministerituns für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung der -Verwaltungsvorschrift über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) vom 17. September 2012 (GABl. S.863) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 4,2 Satz 1 wird im letzten Spiegelstrich der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Spiegelstrich angefügt:
"- Personen, die in eine Fachliste für Brandschutz bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen sind"
2. Folgende Nummer 9 wird angefügt:
9 Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. März 2022 außer Kraft."
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. April 2015 in Kraft.
ID 15/0249
ENDE |
(Stand: 26.01.2021)
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