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Regelwerk; Brandschutz

Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nicht öffentlichen Brandmeldeanlagen an die Alarmempfangsstelle in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr
- Berlin -

Vom 17. September 2022
(ABl. Nr. 39 vom 30.09.2022 S. 2648)



Archiv 2009

BF EV BT VBG A1

Telefon: 38750-302 oder 387-111

Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und auf Grund der in den nachfolgenden technischen Normen verwendeten Begriffe, wird sich bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf die männliche Form bezogen. Die genutzten Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.

Die Anforderungen für die Planung, Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen sind in der DIN 14675-1 und den darin benannten mitgeltenden Normen und Vorschriften hinreichend berücksichtigt. Diese Anschlussbedingungen der Berliner Feuerwehr ergänzen und konkretisieren, entsprechend DIN 14675-1 Anhang P, die Regelwerke im organisatorischen Bereich. Gemäß DIN 14675-1 Punkt 5 ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept erforderlich. Über alle Festlegungen zu den Anforderungen die in der DIN 14675-1 unter Punkt 5.2 genannt sind, ist das Brandmelde- und Alarmierungskonzept fortzuschreiben beziehungsweise zu ergänzen.

Diese Anschlussbedingungen regeln ergänzend über die DIN 14675-1 hinaus im Geltungsbereich des Gesetzes über die Feuerwehren in Berlin ( Feuerwehrgesetz-FwG), Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nummer 34 vom 30. September 2003 in der jeweils geltenden Fassung, organisatorische Anforderungen für die Einrichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Alarmempfangsstelle der Berliner Feuerwehr. Sie gelten für die Neuanlagen und Erweiterung beziehungsweise Änderung bestehender Anlagen. Die Teilnahme setzt eine Übertragungseinrichtung (ÜE) voraus.

Abkürzungen:

Alarmempfangsstelle (AES)

Alarmübertragungsanlage (AÜA)

Alarmübertragungsweg (AÜW)

Brandmeldeanlagen (BMA)

Brandmelderzentrale (BMZ)

Alarmübertragungsweg Dual Path 4 (DP 4)

Erweitertes Signalisierungs-Protokoll für Alarmprozesse (ESPA)

Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)

Feuerwehr-Schlüsseldepot 3 (FSD 3)

Freischaltelement (FSE)

Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS)

Meldergruppe (MG)

Überwachungs- und Alarmempfangsstelle (ÜAES)

Übertragungseinrichtung (ÜE)

1 - Geltende Normen/Vorschriften

BMa sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den jeweils in der aktuellsten Fassung gültigen Vorschriften zu errichten und zu betreiben.

Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:

2 - Antragsprozess zum Anschluss einer BMA

Die Berliner Feuerwehr lässt die Alarmübertragung nach DIN EN 54 durch einen Betreiber einer Alarmübertragungsanlage durchführen. Der Anschluss an die Alarmübertragungsanlage ist vom Antragssteller über den Betreiber der AÜa mit den notwendigen Antragsdaten vollständig zu beantragen. Über die beabsichtigte Einrichtung eines FSD 3 inklusive FSE ist auch der Betreiber der AÜa zu informieren.

Der Antrag gilt als genehmigt nach Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Betreiber der AÜa und dem Antragssteller.

Die BMa im Objekt sowie die Übertragungswege zur ÜE sind nicht Gegenstand der Alarmübertragungsanlage. Die ÜE ist dagegen Bestandteil der Alarmübertragungsanlage.

Der Anschluss an die Alarmempfangszentrale erfolgt nach Abschluss des Leistungsvertrages zwischen dem Antragssteller (nachfolgend auch Leistungsnehmer genannt) und dem Betreiber der AÜA.

Der Wechsel des Leistungsnehmers ist dem Betreiber der AÜa anzuzeigen. Die Berliner Feuerwehr wird über den Wechsel des Leistungsnehmers von Seiten des Betreibers der AÜa informiert.

Anmerkung:

Die Berliner Feuerwehr ist die alarmauslösende Stelle nach DIN 14675-1:

  1. Ansprechpartner bei der Berliner Feuerwehr

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(Stand: 11.10.2022)

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