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AWohnV - Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung
Verordnung zur Bestimmung des Landes Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a des Baugesetzbuchs
- Berlin -
Vom 16. November 2021
(GVBl. Nr. 83 vom 03.12.2021 S. 1283)
Gl.-Nr.: 2130-15
Auf Grund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I. S. 4147) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Das Land Berlin ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs. Die Begründung zu dieser Verordnung wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.
Das Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt am Montag der dritten auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin folgenden Kalenderwoche. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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(Stand: 17.10.2022)
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