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Änderungstext
Änderung der WEA-Schattenwurf-Leitlinie
- Brandenburg -
Vom 2. Dezember 2019
(ABl. Nr. 2 vom 15.01.2020 S. 11)
Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Die WEA-Schattenwurf-Leitlinie vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), die zuletzt durch den Erlass vom 28. Februar 2015 (ABl. S. 277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung der Leitlinie wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
WEA-Schattenwurf-Leitlinie Leitlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen |
"Leitlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Leitlinie)". |
2. Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
5 Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. |
"5 Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet." |
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2019 in Kraft.
ID 200105
ENDE |
(Stand: 30.01.2020)
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