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Regelwerk Bau

Baupreisindexzahl für 2024
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

- Brandenburg -

Vom 22. April 2024
(ABl. Nr. 18 vom 08.05.2024 S. 353)



Red. Anm. Zur Information die jeweils aktuelle Fassung - keine Archivfassungen - keine Mitteilung über Änderungen per Newsletter

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12 Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,520.

2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht .

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab 1. Juni 2024

Nr. Gebäudeart anrechenbare
Bauwerte in Euro/m3 2024
anrechenbare
Bauwerte in Euro/m3 2023
1 Wohngebäude 185 173
2 Wochenendhäuser 163 151
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 251 233
4 Schulen 237 221
5 Kindertageseinrichtungen 213 198
6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 213 198
7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 248 231
8 Krankenhäuser 277 258
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 213 198
10 Hallenbäder 230 214
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 103 96
Bauart schwer 1 91 85
sonstige Bauart 78 72
11.2 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20.000 m3
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 91 85
Bauart schwer 1 78 72
sonstige Bauart 64 59
11.3 der 20.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50.000 m3
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 78 72
Bauart schwer 1 64 59
sonstige Bauart 50 47
11.4 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2 64 59
Bauart schwer 1 50 47
sonstige Bauart 36 34
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 140 130
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 125 116
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 190 177
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 164 153
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 137 127
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 164 153
18 Tiefgaragen 254 236
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 65 61
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 50 47
20.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 27 25

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 74 Euro/m².

1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

ENDE

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(Stand: 08.05.2024)

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