Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze

Vom 25. April 2015
(GVBl. Nr. 5 vom 19.05.2015 S. 148)



Auf Grund des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:

§ 1

Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze ( GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl S. 910, BayRS 2132-1-4-I), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 332), wird wie folgt geändert:

Der Klammerzusatz der Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
GaStellV - Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze "(Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) ".

§ 18 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
(3) Absatz 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die Arbeitsmaschinen sind, wenn die Batterie ausgebaut ist, und für Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge. " (3) Abs. 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge,

1. die Arbeitsmaschinen oder landwirtschaftliche Zugmaschinen sind,

2. deren Batterie ausgebaut ist oder

3. die in Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerräumen für Kraftfahrzeuge stehen."

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion