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Regelwerk

TL Gab-StB By II - Teil 1
Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau
Teil 1: Befüllmaterialien

- Bayern -

Ausgabe 2012
(AllMBl Nr. 7 vom 29.06.2012 S. 443)


1. Grundlagen

1.1 Allgemeines und Geltungsbereich

Gabionen sind mit Gesteinskörnungen (Befüllmaterialien) befüllte Drahtgitterkörbe. Sie werden auch als Steinkörbe, Drahtschotterbehälter oder Drahtschotterkästen bezeichnet. Von diesen Begriffen sollte aus Gründen einer eindeutigen Anwendung nicht Gebrauch gemacht werden.

Gabionen können vor Ort oder werkseitig, maschinell oder per Hand befüllt werden.

Anmerkung: Eine werkseitige maschinelle Befüllung ist im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit und eine höhere Lagerungsdichte zu bevorzugen.

Gabionen werden nach dem "Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen" zur Herstellung von Stützbauwerken oder Futtermauern verwendet. Zudem wird auf das "Merkblatt über Stützkonstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen und Gabionen" verwiesen.

Deutschlandweit einheitliche Anforderungen an die Befüllmaterialien für Gabionen liegen bislang nicht vor. Nachfolgend werden materialtechnische Eigenschaften und die dazugehörigen Prüfverfahren zur Beschreibung von Befüllmaterialien und deren Gütesicherung festgelegt.

Für die Befüllmaterialien gelten die TL Gestein-StB einschließlich der nachfolgend angegebenen Ausführungen.

Die Befüllmaterialien sind so herzustellen und zu lagern, dass sie gleich bleibende Eigenschaften aufweisen und die nachfolgend gestellten Anforderungen erfüllen.

Als Befüllmaterialien sind zu verwenden:

Diese Technischen Lieferbedingungen enthalten neben den Angaben nach Abschnitt 2.4 der TL Gestein-StB zusätzliche Festlegungen und Anforderungen an umweltrelevante Merkmale.

Anmerkung: Für Materialien zur Sichtflächengestaltung (z.B. Bruchsteine, Platten) müssen im Einzelfall in Übereinstimmung mit diesen TL Anforderungen festgelegt werden. Ggf. sind noch zusätzliche Anforderungen (z.B. Biegefestigkeit, visuelle Erscheinung) zu stellen.

Bei den Prüfverfahren nach den Europäischen Normen sind auch die Ergänzungen und Präzisierungen der TP Gestein-StB zu berücksichtigen.

Die nachfolgend angegebenen Grenzwerte und Toleranzen enthalten sowohl die Streuung durch die Probenahme, Probeteilung und die Vertrauensbereiche der Prüfverfahren (Präzision unter Vergleichsbedingungen) als auch die herstellungsbedingten Ungleichmäßigkeiten, soweit im Einzelfall keine andere Regelung getroffen ist.

1.2 Begriffsbestimmungen

Siehe Abschnitt 1.3.2 der TL Gestein-StB.

Grobkies ist eine Gesteinskörnung mit Kleinstkorn 32 mm und Größtkorn 63 mm. Sie kann gebrochen oder ungebrochen sein.

Schotter ist eine gebrochene Gesteinskörnung mit Kleinstkorn 32 mm und Größtkorn 63 mm sowie mindestens 90 M.-% gebrochenen Körnern und maximal 3 M.-% vollständig gerundeten Körnern.

Steine besitzen ein Kleinstkorn von 63 mm und ein Größtkorn von 250 mm. Sie können gebrochen oder ungebrochen sein.

Als "Schroppen" werden regional Lieferkörnungen aus gebrochenem Festgestein mit Kleinstkorn 56 mm und Größtkorn 250 mm bezeichnet. Im vorliegenden Anwendungsfall müssen "Schroppen" die Anforderungen dieser TL erfüllen.

2. Anforderungen

2.1 Allgemeines

Verwitterte und verunreinigte Anteile von Befüllmaterial müssen ausgesondert werden. Das Befüllmaterial muss ausreichend verwitterungsbeständig sein. Es darf keine Bestandteile in für die Verwitterungsbeständigkeit (Raumbeständigkeit) schädlichen Mengen enthalten, die quellen, zerfallen, sich lösen oder chemisch umsetzen können (z.B. mergelige und tonige Körner, bestimmte Ton- und Glimmermineralien, Pyrit, Markasit, Gips, Calcium- und Magnesiumoxid). Die Korngruppen/Lieferkörnungen dürfen keine groben Stoffe organischen Ursprungs, wie Holz oder Pflanzenreste, sowie Fremdstoffe, wie Metall oder Kunststoffe, in schädlichen Mengen enthalten.

Siehe auch Abschnitt 2.1 der TL Gestein-StB.

2.1.1 Stoffliche Kennzeichnung

Die gesteinskundlichen Merkmale der Befüllmaterialien sind nach DIN EN 932-3 zu bestimmen.

Siehe auch Abschnitt 2. 1.1 der TL Gestein-StB.

Anmerkung: Es wird grundsätzlich eine makroskopische Beschreibung durchgeführt. Die mikroskopische Beschreibung erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Bei Recycling-Baustoffen ist die stoffliche Zusammensetzung nach DIN EN 933-11 zu bestimmen. Die Sortenreinheit ist gegeben, wenn der Recycling-Baustoff aus mindestens 90 M.-% der angegebenen Stoffgruppe besteht und maximal 0,2 M.-% an Fremdstoffen enthält.

2.1.2 Rohdichte

Die Rohdichte der Befüllmaterialien ist nach DIN EN 1097-6, Anhang A, zu bestimmen und anzugeben.

Erfahrungswerte für Korngruppen/Lieferkörnungen zwischen 2 und 45 mm sind in Anhang a der TL Gestein-StB angegeben. Sie gelten nicht als Anforderungen.

Siehe auch Abschnitt 2.1.2 der TL Gestein-StB.

2.2 Abmessungen des Befüllmaterials

Die Abmessungen des zur Anwendung kommenden Befüllmaterials sind anzugeben. Die Korngruppe/Lieferkörnung (Größenklasse) ist so zu wählen, dass diese dem entsprechenden Anwendungsfall genügt. Der Kleinstkorndurchmesser muss größer als das 1,2-Fache des kleinsten Drahtabstandes der Maschen des Drahtgitterkorbes sein. Im Kernbereich oder an der Oberseite der Drahtgitterkörbe kann auch Befüllmaterial mit kleinerem Korndurchmesser verwendet werden.

2.2.1 Korngruppe/Lieferkörnung (Größenklasse)

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