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SVB-Richtlinie
DAfStb-Richtlinie - Selbstverdichtender Beton
- Ausgabe November 2003 -
Vom 4. Juli 2007
(MBl. Nr. 28 vom 16.07.2007 S. 661)
Teil 1: Änderungen und Ergänzungen zu DIN 1045-1:2001-07
Teil 2: Änderungen und Ergänzungen zu DIN EN 206-1:2001-07 und DIN 1045-2:2001-07
Teil 3: Änderungen und Ergänzungen zu DIN 1045-3:2001-07
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L204 S.378), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L217 S. 18) sind beachtet worden.
Bezüglich der in dieser Richtlinie genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte oder Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Herausgeber:
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton - DAfStb
im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Burggrafenstraße 6
D - 10.787 Berlin-Tiergarten
Telefon: 030 2601-2039
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Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) beansprucht alle Rechte, auch das der Übersetzung in fremde Sprachen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des DAfStb ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus auf fotomechanischem Wege oder auf andere Art zu vervielfältigen.
Vorwort zu dieser Richtlinie
Die Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB) ändert und ergänzt die aufgeführten Abschnitte aus DIN 11.045-1, DIN EN 206-1, DIN 1045-2 und DIN 1045-3 für Selbstverdichtenden Beton und fügt teilweise neue Absätze hinzu. Zu DIN 1045-4 sind keine ergänzenden Regeln erforderlich.
Selbstverdichtender Beton (SVB) weist von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 abweichende Frischbetoneigenschaften und im Regelfall einen erhöhten Mehlkorngehalt auf.
Die in dieser Richtlinie festgeschriebenen Anforderungen stellen sicher, dass Selbstverdichtender Beton gleiche Festbetoneigenschaften aufweist wie Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2.
Normen und andere Regelwerke in den Teilen 1 bis 3 der Richtlinie
Diese Richtlinie enthält Verweisungen auf Normen und Richtlinien. Diese Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert. Von den nachstehend aufgeführten Normen und Richtlinien gilt jeweils die letzte Ausgabe.
DIN 1045-1 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und Konstruktion |
DIN 1045-2 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 |
DIN 1045-3 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 3: Bauausführung |
DIN 1045-4 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen |
DIN 18.124 | Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung der Korndichte - Kapillarpyknometer, Weithalspyknometer |
DIN EN 196-3 | Prüfverfahren für Zement - Teil 3: Bestimmung der Erstarrungszeiten und der Raumbeständigkeit |
DIN EN 197-1 | Zement - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement |
DIN EN 206-1 | Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität |
DIN EN 450 | Flugasche für Beton - Definitionen, Anforderungen und Güteüberwachung |
DIN EN 451-2 | Prüfverfahren für Flugasche - Teil 2: Bestimmung der Feinheit durch Naßsiebung |
DIN EN 459-2 | Baukalk - Teil 2: Prüfverfahren |
DIN EN 480-11 | Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpreßmörtel - Prüfverfahren -Teil 11: Bestimmung von Luftporenkennwerten in Festbeton |
DIN EN 933-9 | Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 9: Beurteilung von Feinanteilen; Methylenblau-Verfahren |
DIN EN 12350-1 | Prüfung von Frischbeton - Teil 1: Probenahme |
DIN EN 12350-2 | Prüfung von Frischbeton - Teil 2: Setzmaß |
DIN EN 12350-6 | Prüfung von Frischbeton - Teil 6: Frischbetonrohdichte |
DIN EN 12350-7 | Prüfung von Frischbeton - Teil 7: Luftgehalte; Druckverfahren |
DIN EN 12390-2 | Prüfung von Festbeton - Teil 2: Herstellung und Lagerung von Probekörpern für Festigkeitsprüfungen |
DIN EN 12390-3 | Prüfung von Festbeton - Teil 3: Druckfestigkeit von Probekörpern |
DIN EN 12620 | Gesteinskörnungen für Beton |
DIN V 20.000-103 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 103: Gesteinskörnung |
nach DIN EN 12620:2003-04 | |
DIN ISO 3310-2 | Analysensiebe - Technische Anforderungen und Prüfung - Teil 2: Analysensiebe mit Lochblechen (ISO 3310-2:19.991 |
DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel (Restwasserrichtlinie)
DAfStb-Richtlinie - Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)
Teil 1
Änderungen und Ergänzungen zu DIN 1045-1
1 Anwendungsbereich | |
DIN 1045-1, Absatz (1) wird ersetzt | Teil 1 der Richtlinie gilt für die Bemessung und Konstruktion von Tragwerken des Hoch- und Ingenieurbaus aus
mit Normal- und Leichtzuschlägen der Festigkeitsklassen
Für die Herstellung von Selbstverdichtendem Beton ab der Festigkeitsklasse C80/95 sowie für Selbstverdichtenden Leichtbeton bedarf es nach Teil 2 dieser Richtlinie weiterer auf den Verwendungszweck abgestimmter Nachweise. |
8 Verfahren zur Ermittlung der Schnittgrößen
8.7 Vorgespannte Tragwerke 8.7.6 Verankerungsbereiche bei Spanngliedern im sofortigen Verbund |
|
Absatz (4) wird ergänzt | Die Werte nach DIN 1045-1, Tabelle 7, sind für Selbst- verdichtenden Beton auf 85 % zu reduzieren, wenn nicht
durch Versuchsergebnisse Verbundspannungen nach Tabelle 7 nachgewiesen werden. |
10 Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit
10.3 Querkraft 10.3.6 Schubkraftübertragung in Fugen |
|
Absatz (1) wird ergänzt | Die Oberfläche von Selbstverdichtendem Beton ist generell als sehr glatt anzusehen. |
13 Konstruktionsregeln
13.4 Vorgefertigte Deckensysteme 13.4.3 Nachträglich mit Ortbeton ergänzte Deckenplatten |
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Neuer Absatz wird eingefügt | (6) Bei Einsatz von Selbstverdichtendem Beton müssen die Fugen sorgfältig abgedichtet werden. |
Teil 2
Änderungen und Ergänzungen zu DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
1 Anwendungsbereich | |
DIN EN 206-1, Absatz 4 wird ersetzt | Teil 2 der Richtlinie gilt für Selbstverdichtenden Beton, der - abgesehen von künstlich eingeführten Luftporen - keinen nennenswerten Anteil an eingeschlossener Luft aufweist.
Teil 2 der Richtlinie gilt für Selbstverdichtenden Normalbeton und für hochfesten Selbstverdichtenden Normalbeton bis zur Druckfestigkeitsklasse C70/85. Das Prinzip der Betonfamilien darf nicht angewendet werden. |
DIN 1045-2, Absatz 1 wird ergänzt durch | Diese Richtlinie gilt nicht für:
|
3 Begriffe, Symbole und Abkürzungen
3.1 Begriffe |
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DIN EN 206-1, Begriff 3.1.2 wird ersetzt | Frischbeton:
Fertig gemischter Beton, der sich beim Einfüllen in die Schalung selbst verdichtet. |
DIN EN 206-1, Begriff 3.1.15 wird ersetzt | Kubikmeter Beton:
die Menge Frischbeton, die nach dem Entlüften ein Volumen von 1 m3 einnimmt. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.53 wird hinzugefügt | Selbstverdichtender Beton (SVB):
Beton, der ohne Einwirkung zusätzlicher Verdichtungsenergie allein unter dem Einfluss der Schwerkraft fließt, entlüftet sowie die Bewehrungszwischenräume und die Schalung vollständig ausfüllt. Ein Restporenvolumen wie bei hinreichend verdichtetem Rüttelbeton ist auch bei Selbstverdichtendem Beton vorhanden. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.54 wird hinzugefügt | Setzfließversuch:
Prüfverfahren für Selbstverdichtenden Beton unter Verwendung des Setztrichters nach DIN EN 12350-2, bei dem die Fließfähigkeit von Beton lediglich unter der Wirkung der Schwerkraft bestimmt wird. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.55 wird hinzugefügt | Blockierring:
Fließhindernis beim Setzfließversuch. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.56 wird hinzugefügt | Setzfließmaß sm bzw. smb:
Mittelwert von zwei, parallel zu den Kanten der Setzfließplatte ermittelten Durchmessern des entstehenden Betonkuchens beim Setzfließversuch nach Beendigung des Fließvorgangs |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.57 wird hinzugefügt | .Fließzeit t500:
Zeitspanne in Sekunden, die der sich ausbreitende Beton benötigt, um vom Anheben des Kegelstumpfes einen mittleren Durchmesser von 500 mm zu erreichen. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.58 wird hinzugefügt | Entmischen:
Veränderung der Gleichmäßigkeit der Betonmischung im frischen Zustand, z.B. Absetzen, Absondern, Bluten, Sedimentieren. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.59 wird hinzugefügt | Gefügestabilität:
Widerstand des Selbstverdichtenden Betons gegen Entmischen, Sedimentieren und Aufschwimmen. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.60 wird hinzugefügt | Sedimentieren:
Absinken der groben Gesteinskörnungen im Selbstverdichtenden Beton infolge Schwerkraft (auch Absetzen). |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.61 wird hinzugefügt | Verarbeitbarkeitszeit tVB:
Zeitspanne in Minuten, innerhalb der der Selbstverdichtende Beton die erforderliche Konsistenz nach Übergabe auf der Baustelle aufweisen muss. |
DIN 1045-2, Begriff 3.1.62 wird hinzugefügt | Trichterauslaufzeit tTr:
Zeitspanne in Sekunden, innerhalb der der Selbstverdichtende Beton aus einem Trichter mit vorgegebenen Abmessungen ausfließt. |
3.2 Symbole und Abkürzungen | |
DIN 1045-2, Folgende Symbole und Abkürzungen werden hinzufügt | sm Setzfließmaß ohne Blockierring
smbSetzfließmaß mit Blockierring t500Fließzeit tVBVerarbeitbarkeitszeit tTrTrichterauslaufzeit |
4.2 Frischbeton
4.2.1 Konsistenzklassen |
|
DIN EN 206-1, Abschnitt wird ersetzt | Die Konsistenz von Selbstverdichtendem Beton wird mit Zielwerten und zulässigen Abweichungen des Setzfließmaßes (ohne Blockierring) oder der Trichterauslaufzeit angegeben, die nach Anhang M bestimmt werden. |
5 Anforderungen an Beton und Nachweisverfahren
5.1 Grundanforderungen an die Ausgangsstoffe 5.1.1 Allgemeines |
|
DIN 1045-2, neuer Absatz wird hinzugefügt | Für die Herstellung von Selbstverdichtendem Beton sind mit den Lieferanten der Ausgangsstoffe die zulässigen Toleranzbereiche für die einzelnen Kennwerte der Ausgangsstoffe zu vereinbaren und zu dokumentieren. Die Kennwerte sind in Tabelle R.1 zusammengefasst. |
5.1.2 Zement | |
DIN 1045-2, Absatz 2 wird hinzugefügt | Ein gleichbleibender Wasserbedarf des Zementes ist nachzuweisen (Tabelle R.1). |
5.1.3 Gesteinskörnung | |
DIN 1045-2, Absatz 1 wird ersetzt | Als geeignet gelten normale Gesteinskörnungen mit Anforderungen nach DIN EN 12620 in Verbindung mit DIN V 20.000-103. Zusätzlich sind hinsichtlich des Frostwiderstandes der Gesteinkörnungen die Anforderungen nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Tabellen F.2.1 und F.2.2 einzuhalten. |
DIN 1045-2, Absatz 2 wird hinzugefügt | Rezyklierte Gesteinskörnungen dürfen nicht verwendet werden. |
5.1.6 Zusatzstoffe (einschließlich Gesteinsmehl und Pigmente) | |
DIN 1045-2, Absatz 3 wird hinzugefügt | Ein gleichbleibender Wasserbedarf der Zusatzstoffe ist nachzuweisen (Prüfverfahren s. Anhang P). |
DIN 1045-2, Absatz 4 wird hinzugefügt | Der Verwendbarkeitsnachweis des Kalksteinmehls für SVB ist mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu erbringen. |
DIN 1045-2, Anmerkung wird hinzugefügt | ANMERKUNG: Die DAfStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" ist für alle Zusatzstoffe zu beachten. |
5.2.1 Allgemeines | |
DIN EN 206-1, Anmerkungen 1 und 2 werden ersetzt | ANMERKUNG 1: Der Beton ist so zu entwerfen, dass Entmischen verhindert und Wasserabsondern des Frischbetons weitgehend ausgeschlossen werden.
ANMERKUNG 2: Die erforderlichen Betoneigenschaften im Tragwerk werden für gewöhnlich nur erreicht, wenn bestimmte Ausführungsabläufe, die den Frischbeton betreffen, am Ort der Verwendung des Betons erfüllt sind. Deswegen müssen in Ergänzung zu den Anforderungen dieser Norm Anforderungen an Transport, Einbau, Nachbehandlung und weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, bevor der Beton festgelegt wird (siehe DIN 1045-3 oder andere Technische Regeln). Viele dieser Anforderungen sind oft voneinander abhängig. Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, werden Unterschiede der Betondruckfestigkeit zwischen Bauwerk und genormten Probekörpern durch den Teilsicherheitsbeiwert des Baustoffes angemessen abgedeckt (siehe DIN 1045-1). |
5.2.3.2 Natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung | |
DIN EN 206-1, der Abschnitt wird ersetzt | Natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung nach DIN EN 12620 darf nicht verwendet werden. |
5.2.3.4 Widerstand gegen Alkali-Kieselsäure-Reaktion | |
DIN EN 206-1, Anmerkung wird ergänzt | ANMERKUNG: Auf die Einhaltung der Anforderungen aus der DAfStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" wird bei der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton besonders hingewiesen. |
5.2.3.5 Rezyklierte Gesteinskörnungen | |
DIN 1045-2, Abschnitt wird ersetzt | Rezyklierte Gesteinskörnungen dürfen nicht verwendet werden. |
5.2.4 Verwendung von Restwasser | |
DIN 1045-2, Absatz 2 wird ersetzt | Restwasser gemäß DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel darf nur verwendet werden, wenn der Feststoffgehalt im Restwasser bekannt ist und die in der Erstprüfung maximal ermittelte Dichte nicht überschritten wird.
Der Feststoffgehalt muss bei der Einwaage kontinuierlich berücksichtigt werden. |
5.2.6 Verwendung von Zusatzmitteln | |
DIN 1045-2, Absatz 3 wird ersetzt | Selbstverdichtender Beton ist mit Fließmittel herzustellen. |
5.3.2 Grenzwerte für die Betonzusammensetzung | |
DIN EN 206-1, Absatz 3, erster Spiegelstrich wird ersetzt | - der Beton ordnungsgemäß nach DIN 1045-3 oder anderen relevanten Normen eingebracht und nachbehandelt wird; |
DIN 1045-2, Absatz 5 wird ersetzt | Der Mehlkorngehalt für SVB beträgt m>450 kg/m 3(entspricht etwa einem Leimvolumen von VSR>160 l/m3). |
DIN 1045-2, Absätze 6 bis 9 gelten nicht | Der höchstzulässige Mehlkorngehalt beträgt m = 650 kg/m3(entspricht etwa einem Leimvolumen von 250 l/m3). |
5.3.7 Hochfester Beton | |
DIN 1045-2, Abschnitt wird ersetzt | Für Selbstverdichtenden Beton der Druckfestigkeitsklassen ab C80/95 ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
Für die Überwachung von Selbstverdichtendem Beton bis einschließlich der Druckfestigkeitsklasse C70/85 gelten DIN EN 206-1, Tabellen 22 bis 24 sowie Tabellen R.1 bis R.3 dieser Richtlinie. |
5.4 Anforderungen an Frischbeton
5.4.1 Konsistenz |
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DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Abschnitt wird ersetzt | Die Konsistenz von Selbstverdichtendem Beton ist nach Anhang M.1 zu prüfen. Hierbei wird das Setzfließmaß ohne Blockierring bestimmt. Die Konsistenz muss auf Grund der Erstprüfung mit einem Zielwert des Setzfließmaßes festgelegt werden. Die Abweichung des Setzfließmaßes vom Zielwert darf ± 50 mm nicht überschreiten.
Die Trichterauslaufzeit ist das Prüfverfahren zur Bestimmung der Viskosität von Selbstverdichtendem Beton. Sie ist nach Anhang M zu prüfen. Die Trichterauslaufzeit muss auf Grund der Erstprüfung mit einem Zielwert und der zulässigen Abweichung festgelegt werden (s. Anhang Q). Alternativ zur Trichterauslaufzeit darf auch die Fließzeit verwendet werden, wenn in der Erstprüfung ein eindeutiger Zusammenhang zur Trichterauslaufzeit nachgewiesen wird. Weiteres wesentliches Merkmal für die ausreichende Konsistenz eines Selbstverdichtenden Betons ist, dass er an Bewehrungsgittern nicht blockiert. Diese Eigenschaft ist im Zuge der Prüfung des Setzfließmaßes mit dem Blockierring nachzuweisen, und zwar bei der Erstprüfung und im Herstellwerk (mindestens am ersten Mischfahrzeug), siehe Anhang M. Zwischen den Setzfließmaßen mit und ohne Blockierring darf die Differenz nicht größer als 50 mm sein. Innerhalb des Blockierrings darf der Beton keine erhöhte Ansammlung von groben Gesteinskörnungen zeigen. Die groben Gesteinskörner müssen aus der Betonoberfläche ohne und mit Blockierring gleichmäßig verteilt hervortreten. Am Rand des Betons darf keine Abtrennung von Leim oder Wasser erkennbar sein. Es ist sicherzustellen, dass der Selbstverdichtende Beton nicht sedimentiert. In Anhang N sind geeignete Prüfverfahren zur Bestimmung der Sedimentationsneigung beschrieben. Bei der visuellen Beurteilung der Sedimentationsneigung am Festbeton nach Anhang N.1 muss das Gefüge des Betons weitgehend gleichmäßig sein. Bei dem Auswaschversuch nach Anhang N.2 darf die Verminderung des Grobkornanteils im oberen Drittel des Zylinders höchstens 20 M.-% betragen. Das gewählte Prüfverfahren ist zwischen Hersteller und Verwender zu vereinbaren. Die Konsistenz des Betons muss zum Zeitpunkt nach der Herstellung oder zum Zeitpunkt der Lieferung des Betons bestimmt werden. Wird Beton in einem Fahrmischer oder in einem Fahrzeug mit Rührwerk geliefert, darf die Konsistenz an einer Stichprobe gemessen werden, die zu Beginn des Entladens entnommen wird. Die Stichprobe muss nach dem Entladen von etwa 0,3 m3 Beton nach DIN EN 12350-1 entnommen werden. Eine ordnungsgemäße Stichprobe kann auch zu Beginn der Entladung entnommen werden, wenn der Beton gut durchgemischt und eine Veränderung des Wassergehaltes im Frischbeton vermieden wird. |
5.4.3 Luftgehalt | |
DIN 1045-2, Abschnitt wird ersetzt | Wird Selbstverdichtender Beton mit künstlich eingeführten Luftporen in die Expositionsklassen XF2 bis XF4 eingeordnet, sind bei der Erstprüfung der Gesamtluftgehalt im Frischbeton sowie der Mikroluftporengehalt A300und der Abstandsfaktor L´ im Festbeton nach Anhang O zu bestimmen. Der Gehalt an Mikroluftporen A300, bestimmt nach DIN EN 480-11, darf in der Erstprüfung 1,8 Vol.-% nicht unterschreiten. Der Abstandsfaktor L darf 0,20 mm nicht überschreiten.
ANMERKUNG: |
5.4.4 Größtkorn der Gesteinskörnung | |
DIN EN 206-1, Absatz 3 wird ergänzt | Das Größtkorn D der Gesteinskörnung beträgt in der Regel 8 mm< D< 16 mm und muss der Bedingung
D< da mit da: Abstand der Bewehrungsstäbe (mind. 20 mm) genügen. |
DIN 1045-2, Neuer Abschnitt wird eingefügt | Anhang 0.3 enthält die Frischbetonprüfungen für die erweiterte Erstprüfung von Selbstverdichtendem Beton. |
5.4.5 Frischbetonprüfungen für Selbstverdichtenden Beton | |
6 Festlegung des Betons
6.2 Festlegung für Beton nach Eigenschaften 6.2.2 Grundlegende Anforderungen |
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DIN EN 206-1, Absatz 3, Punkt h) wird ersetzt | h) Zielwerte des Setzfließmaßes und der Trichterauslaufzeit sowie die zulässigen Abweichungen. |
DIN EN 206-1, Absatz 3, Punkt i) wird ergänzt | i) Verarbeitbarkeitszeit tVB, entsprechend DIN 1045-3 |
7 Lieferung von Frischbeton
7.2 Informationen vom Betonhersteller für den Verwender |
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DIN EN 206-1, Absatz 1, Punkt c) wird ersetzt | c) Zielwerte des Wasserzementwertes, des Setzfließmaßes und der Trichterauslaufzeit, einschließlich der zulässigen Abweichungen (siehe auch 9.5 und Anhang Q) |
DIN 1045-2, Absatz 1, Punkt g) gilt nicht | |
DIN EN 206-1, Absatz 1, Punkte h) und i) werden ergänzt | h) Verarbeitbarkeitsbereich (siehe auch 9.5 und Anhang Q)
i) Dosierinformation für die nachträgliche Dosierung von Fließmittel (siehe auch 7.5) |
7.3 Lieferschein für Transportbeton | |
DIN EN 206-1, Absatz 1, Spiegelstriche 14 und 15 werden ergänzt | - Setzfließmaß mit Blockierring im Herstellwerk (mindestens am ersten Mischfahrzeug).
- Setzfließmaß ohne Blockierring im Herstellwerk (mindestens am ersten Mischfahrzeug) und vor der Übergabe. |
7.5 Konsistenz bei Lieferung | |
DIN EN 206-1, Abschnitt wird ersetzt | In besonderen Fällen darf die Konsistenz unter der Verantwortung des Herstellers durch die Zugabe von Fließmitteln auf den festgelegten Wert gebracht werden unter der Voraussetzung, dass die Grenzwerte, die in der Erstprüfung abgeprüft wurden, nicht überschritten werden.
Die Mengen des jeweils in den Fahrmischer zugegebenen verflüssigenden Zusatzmittels müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für eine nachträgliche Fließmitteldosierung und eine Nachdosierung zur Einstellung des vereinbarten Setzfließmaßes und der Trichterauslaufzeit muss eine Dosieranweisung vorliegen. Diese Dosieranweisung muss für verschiedene Frischbetontemperaturen die zuzugebende Fließmittelmenge in Abhängigkeit von der Erhöhung des Setzfließmaßes - z.B. in Form einer Tabelle - enthalten. Das Setzfließmaß und die Trichterauslaufzeit sind dabei jeweils nach Anhang M zu bestimmen. Die Dosieranweisung ist im Rahmen der erweiterten Erstprüfung zu ermitteln. |
8 Konformitätskontrolle und Konformitätskriterien
8.2 Konformitätskontrolle für Beton nach Eigenschaften 8.2.3.2 Konformitätskriterien für andere Eigenschaften als die Festigkeit |
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DIN EN 206-1, Tabelle 18 wird ersetzt | Die in Abschnitt 5.4.1 angegebenen Zielwerte und zulässigen Abweichungen sind einzuhalten. Für die Mindestanzahl von Proben gelten die Häufigkeiten nach Tabelle R.3. |
9 Produktionskontrolle
9.2 Systeme der Produktionskontrolle |
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DIN EN 206-1, Absatz 3 wird ersetzt | Das System der Produktionskontrolle muss angemessen dokumentierte Verfahren und Anweisungen enthalten.
Diese Verfahren und Anweisungen müssen gegebenenfalls im Hinblick auf die in DIN EN 206-1, Tabellen 22, 23 und 24 sowie in Anhang R dieses Teils der Richtlinie angegebenen Kontrollanforderungen eingeführt sein. Die beabsichtigten Häufigkeiten der Prüfungen und Überwachungen durch den Hersteller müssen dokumentiert werden. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Überwachungen müssen aufgezeichnet werden. |
DIN EN 206-1, Absatz 4 wird ergänzt | Die Vorgehensweise bei der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton ist im Handbuch der Produktionskontrolle zu dokumentieren. |
9.5 Betonzusammensetzung und Erstprüfung | |
DIN EN 206-1, Abschnitt wird ersetzt | Bei Verwendung einer neuen Betonzusammensetzung muss eine Erstprüfung durchgeführt werden, um einen Mischungsentwurf zu erhalten, der die festgelegten Eigenschaften oder die vorgesehene Leistung mit einem ausreichenden Vorhaltemaß erreicht (siehe Anhang 0).
Betonzusammensetzungen müssen unter Berücksichtigung der Änderung von Eigenschaften der Betonausgangsstoffe und der Ergebnisse der Bewertung der Übereinstimmung für die Betonzusammensetzungen regelmäßig erneut überprüft werden, um sicherzugehen, dass alle Betonentwürfe noch den geltenden Anforderungen entsprechen. Für die Aussteuerung der Frisch- und Festbetoneigenschaften eines Betons dürfen folgende Variationen in der Betonzusammensetzung vorgesehen werden: Zement: ± 15 kg/m3 Zusatzstoff: ± 15 kg/m3 Zusatzmittel: zwischen 0 und Höchstdosierung nach 5.2.6 Für Selbstverdichtenden Beton dürfen nur die gleichen Ausgangsstoffe verwendet werden, mit denen die Erstprüfung durchgeführt wurde (Art, Hersteller, Ort der Gewinnung). Die erforderlichen Prüfungen an den Ausgangsstoffen enthält Anhang O.2. Die zulässigen Toleranzbereiche der nach DIN EN 206-1, Tabelle 22 und Tabelle R.1 dieses Teils der Richtlinie zu prüfenden Merkmale sind zwischen dem Lieferanten des Ausgangsstoffes und dem Betonhersteller anhand der vom Lieferanten angegebenen und anhand der aus den Unterlagen der Produktionskontrolle des Lieferanten und des Herstellers ermittelten Schwankungsbreiten zu vereinbaren. Für Selbstverdichtenden Beton gilt darüber hinaus: Für die Erstprüfung sollten oberflächentrockene Gesteinskörnungen verwendet werden. Die Dosiermengen und die Reihenfolge der Zugabe der Betonausgangsstoffe sowie die Mischzeit sind für die jeweilige Herstellanlage in einer Mischanweisung vorzuschreiben. Der Wassergehalt des Frischbetons ist zusätzlich durch Darren zu bestimmen. In einem Verarbeitungsversuch ist für jede Betonsorte die Eignung für bestimmte Anwendungsbedingungen (z.B. Pumpen, Transportzeit, Verarbeitbarkeitszeit tVB, eventuelle Fließmittel-Zugabe auf der Baustelle, Temperaturverhältnisse...) zu ermitteln und zu dokumentieren (Prüfungen s. Anhang O.3). Durch Prüfung des Setzfließmaßes und der Trichterauslaufzeit nach Anhang M sowie der Sedimentationsneigung nach Anhang N ist ein Verarbeitbarkeitsbereich für den Selbstverdichtenden Beton festzulegen. Die Verfahrensweise zur Ermittlung des Verarbeitbarkeitsbereiches ist in Anhang Q beschrieben. Je nach Verwendung des Selbstverdichtenden Betons müssen bei der Erstprüfung entsprechend dem Prüfplan in Anhang O Eigenschaftskennwerte ermittelt werden. Die Erstprüfung ist anhand eines Ablaufplanes mit genauen Angaben zu Umfang, Häufigkeit und Verantwortlichkeiten im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle zu dokumentieren. Die Vorgaben, die Durchführung und die Ergebnisse der Erstprüfung sind vollständig zu dokumentieren. Die zulässigen Toleranzbereiche für die Kennwerte der Betonausgangsstoffe und der Frisch- und Festbetoneigenschaften sind nach Auswertung der Erstprüfung so festzulegen, dass die Anforderungen bei der Konformitätskontrolle sicher erreicht werden. |
9.6 Personal und Ausstattung
9.6.1 Personal |
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DIN EN 1045-2, Absatz 4 wird ergänzt | Es sollte nur Personal mit der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton befasst sein, das Erfahrung mit Selbstverdichtendem Beton hat. Das mit der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton befasste Personal ist vor der ersten Herstellung besonders zu schulen. Die Schulungen sind im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle zu dokumentieren. |
9.7 Dosieren der Ausgangsstoffe | |
DIN EN 206-1, Absatz 5 wird ergänzt | Das Herstellwerk muss über eine Einrichtung zur kontinuierlichen Messung der Eigenfeuchte der feinen Gesteinskörnung verfügen. Die Eigenfeuchte der feinen Gesteinskörnung ist bei der Dosierung der Ausgangsstoffe kontinuierlich zu berücksichtigen. Die Messeinrichtung ist je Produktionstag zu kalibrieren. |
9.8 Mischen des Beton | |
DIN EN 206-1, Absatz 7 wird ergänzt | Die Reihenfolge der Zugabe und die jeweilige Mischdauer sind in der Mischanweisung anzugeben. |
DIN EN 206-1, Absatz 8 wird ergänzt | Das Mischen von Hand ist nicht erlaubt. |
DIN EN 206-1, Absatz 9 wird ergänzt | Das Betonmischen mit Dampfzuführung ist nicht gestattet. |
a Für diese Betone ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
b Die Bemessung von Selbstverdichtendem Leichtbeton kann bis zu einer festgelegten Druckfestigkeitsklasse nach Teil 1 dieser Richtlinie erfolgen. |
Anhang F (DIN 1045-2) |
Die Tabellen F.4.1 und F.4.2 gelten nicht.
gilt nicht. | Anhang H (DIN 1045-2) |
Frischbetonprüfungen für Selbstverdichtenden Beton (SVB) | Anhang M (normativ): |
M.1 Setzfließmaß
M.1.1 Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt enthält Festlegungen für ein Verfahren zur Bestimmung des Setzfließmaßes ohne und mit Blockierring.
M.1.2 Verfahrensbeschreibung
Der Frischbeton wird ohne zusätzliche Verdichtung in den umgedrehten Setztrichter gefüllt. Wenn der Kegelstumpf hochgezogen wird, beginnt der Beton ohne weitere Unterstützung lediglich unter der Wirkung der Schwerkraft zu fließen. Der mittlere Durchmesser des sich ausbreitenden Betons nach Beendigung des Fließvorgangs ist ein Maß für die Fließfähigkeit des Betons.
M.1.3 Geräte
M.1.3.1 Probekörperform
Es ist ein Setztrichter gemäß DIN EN 12350-2 zu verwenden (s. Bild M.2).
M.1.3.2 Setzfließplatte
Als Untergrund ist eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von mindestens 800 mm zu verwenden, die aus einer mindestens 20 mm dicken Platte besteht, auf der eine 2 mm dicke Platte aus feuerverzinktem Stahlblech oder nichtrostendem Stahl aufgeschraubt ist, auf welcher sich der Beton ausbreiten kann. Auf der Setzfließplatte müssen gut sichtbar konzentrische Kreismarkierungen für die Positionierung des Setztrichters und des Blockierrings vorhanden sein. Weiterhin muss ein konzentrischer Kreis mit einem Durchmesser von 500 mm markiert sein.
M.1.3.3 Blockierring
(1) Zur Ermittlung der Blockierneigung des Selbstverdichtenden Betons wird ein Ring (Metall oder Kunststoff) mit einem Durchmesser von 300 mm verwendet, auf dem, gleichmäßig auf einer Seite über den gesamten Umfang verteilt, glatte und runde Metallstäbe befestigt sind. Die Länge der Metallstäbe, 0 18 mm, beträgt 125 mm ab Unterkante des Rings. Die Anzahl der glatten Metallstäbe sind nach Tabelle M.1 in Abhängigkeit vom Größtkorn der Gesteinskörnung zu wählen.
Tabelle M.1 - Stabanzahl für den Blockierring in Abhängigkeit vom Größtkorn der Gesteinskörnung
Größtkorn der Gesteinskörnung | Anzahl der Stäbe | |
mm | - | |
1 | 2 | |
1 | 8 oder 11,4 mm | 22 |
2 | 16 oder 22 mm | 16 |
3 | 32 mm | 10 |
(2) Bild M.1 zeigt beispielhaft eine Skizze des Blockierrings für die Prüfung von Selbstverdichtendem Beton mit einem Größtkorn von 16 mm.
Bild M.1 - Blockierring für die Prüfung von Selbstverdichtendem Beton mit 16 mm Größtkorn
M.1.3.4 Maßstab
Es ist ein Maßstab mit einer Länge von mindestens 900 mm mit Millimetereinteilung zu verwenden.
M.1.3.5 Weitere Geräte und Hilfsmittel
M.1.4 Probennahme
Die für die Prüfung verwendete Betonprobe muss repräsentativ für die gesamte Charge (z.B. Lieferfahrzeug) sein. Die Probe ist nach DIN EN 12350-1 zu entnehmen. Vor der Durchführung der Prüfung ist die Probe intensiv zu mischen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beton nach Probenentnahme mit einer Schubkarre o. ä. transportiert wurde.
M.1.5 Versuchsdurchführung
M.1.5.1 Frischbetontemperatur
Die Frischbetontemperatur der Betonprobe ist zu bestimmen.
M.1.5.2 Setzfließmaß mit Blockierring
(1) Setztrichter und Setzfließplatte sind mit einem feuchten Tuch abzuwischen. Der Blockierring und der Setztrichter werden auf die entsprechenden Markierungen auf der Setzfließplatte mittig aufgestellt. Bild M.2 zeigt schematisch die Versuchsanordnung vor dem Aufsetzen des Setztrichters auf die Ausbreitplatte. Die Form ist zügig mit der nach Abschnitt M.1.4 entnommenen Betonprobe zu füllen.
ANMERKUNG: Der Setztrichter ist wie in Bild M.2 dargestellt zu verwenden. Hierdurch wird das Befüllen erleichtert und gleichzeitig das Aufschwimmen des Setztrichters verhindert (s. Bild M.2).
(2) Die Ausbreitfläche ist von verschüttetem Beton zu reinigen. Die Form ist zügig in einem Hub lotrecht hochzuziehen.
Bild M.2 - Versuchsanordnung zur Ermittlung des Setzfließmaßes mit Blockierring vor dem Aufsetzen des Setztrichters auf die Setzfließplatte (schematisch)
(3) Das Hochziehen des Kegelstumpfes soll spätestens 90 Sekunden nach dem Beginn des Füllvorgangs erfolgen.
(4) Nach augenscheinlichem Stillstand des Ausbreitvorgangs ist die Bestimmung des Setzfließmaßes durchzuführen. Die zwei parallel zu den Kanten ermittelten Durchmesser dürfen um nicht mehr als 30 mm voneinander abweichen. Andernfalls ist die Prüfung zu wiederholen.
M.1.5.3 Setzfließmaß ohne Blockierring
Die Prüfung ist wie in Abschnitt M.1.5.2 beschrieben, jedoch ohne Blockierring, durchzuführen. Die Zeitmessung zur Bestimmung der Fließzeit ist mit Beginn des Hubvorgangs zu starten und dann zu beenden, wenn der sich ausbreitende Beton die Kreismarkierung mit dem Durchmesser von 500 mm passiert. Für den Fall, dass dies nicht auf dem gesamten Kreisumfang des 500 mm-Kreises gleichzeitig stattfindet, ist der augenscheinliche Mittelwert zu bilden.
M.2 Trichterauslaufzeit
(1) Die Triclhterauslaufzeit tTrdient als Messgröße für die Beschreibung der Viskosität des selbstverdichtenden Betons. Je schneller der Beton aus dem Trichter ausläuft, desto geringer ist seine Viskosität.
(2) Bei diesem Verfahren wird ein V-Trichter mit den in Bild M.3 genannten Abmessungen bis zum Rand mit Frischbeton gefüllt. Anschließend wird die Verschlussklappe an der Unterseite geöffnet, so dass der Beton frei auslaufen kann. Die Dauer des Auslaufvorganges wird mit einer Stoppuhr oder einem anderen Zeitmessgerät bestimmt und als Trichterauslaufzeit tTrin Sekunden angegeben. Die Zeitangabe erfolgt für tTr<10 s auf 0,5 s genau. Für tTr> 10 s wird die Trichterauslaufzeit auf 1 s genau angegeben.
Bild M.3 - V-Trichter zur Ermittlung der Auslaufzeit für Selbstverdichtenden Beton
M.3 Luftgehalt des Frischbetons
Der Luftgehalt des Betons ist mit Hilfe des LP-topfes nach DIN EN 12350-7 zu ermitteln. Nach dem Füllen des LP-topfes darf der Beton weder auf dem Rütteltisch noch durch Stochern verdichtet werden. Die Prüfung ist 5 min. nach dem Ende des Füllens durchzuführen.
M.4 Herstellung von Probekörpern für Festbetonprüfungen
Die Herstellung von Probekörpern zur Bestimmung der Festbetoneigenschaften des Betons erfolgt gemäß DIN EN 12390-2. Dabei sind folgende Abweichungen zu beachten:
M.5 Prüfbericht
Über das Ergebnis der Frischbetonprüfungen ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses muss enthalten:
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(Stand: 28.08.2021)
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