Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen

Fassung August 1977
(berichtigte Fassung Juli 1979)
(Nds.MBl. Nr. 34a vom 11.09.2008)


Herausgegeben von Deutschen Ausschuß für Stahlbeton im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

1 Begriff

Flachstürze bestehen aus einem vorgefertigten, bewehrten "Zuggurt" und erlangen im Zusammenwirken mit einer "Druckzone" aus Mauerwerk oder Beton oder beidem ihre Tragfähigkeit. Der Zuggurt kann mit oder ohne Schalen, z.B. aus gebranntem Ton, Leichtbeton, Kalksandstein und dergleichen, vorgefertigt werden. Der Zuggurt kann schlaffbewehrt oder vorgespannt sein.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, sind insbesondere folgende Normen zu beachten:

DIN 1045 - Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung - (Ausgabe Dezember 1978)
- Richtlinien für Bemessung und Ausführung von Spannbetonbauteilen - (Fassung Juni 1973) (Spannbetonrichtlinien) 1
DIN 105 - Mauerziegel, Vollziegel und Lochziegel
DIN 106 - Kalksandsteine, Voll-, Loch- und Hohlblocksteine
DIN 1053 Teil 1 - Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
- Richtlinien für Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge - (Fassung Juni 1973) (Leichtbetonrichtlinien) 2
DIN 1084 Teil 2 - Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Fertigteile

3 Anwendungsbereich

3.1 Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger frei an ihrer Unterseite aufliegend und mit einer größten Stützweite von l = 3,00 m verwendet werden. Es dürfen mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zuggurte erfaßt.

3.2 Die Stürze dürfen nur bei vorwiegend ruhender Last (DIN 1055 T. 3 - Ausgabe 6. 1971 Abschn. 1.4) verwendet werden. Balken-Rippendecken müssen im Bereich der Stürze zur Lastverteilung einen bewehrten Massivstreifen aus Beton haben. Eine unmittelbare Belastung des Zuggurts durch Einzellasten ist unzulässig.

4 Vorfertigung der Zuggurte

4.1 Für schlaffbewehrte Zuggurte ist mindestens Beton der Festigkeitsklasse B 25 bzw. LB 25, für vorgespannte Zuggurte der Festigkeitsklassse B 35 bzw. LB 35 zu verwenden.

Die Verwendung vorgespannter Zuggurte bedarf nach den bauaufsichtlichen Vorschriften eines Nachweises der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Für schlaffbewehrte Zuggurte ist als Bewehrung Betonstahl BSt 420/500 RK oder RU oder allgemein bauaufsichtlich zugelassener Betonstahl BSt 500/550 RK oder RU zu verwenden; wird nur ein Stab je Zuggurt eingelegt, so muß sein Durchmesser mindestens 8 mm und darf höchstens 12 mm betragen. Für vorgespannte Zuggurte ist als Bewehrung Spannstahl mit mindestens 5 mm Durchmesser (30 mm2Querschnittsfläche bei nicht runden Querschnitten), höchstens 7 mm Durchmesser (40 mm2 Querschnittsfläche bei nicht runden Querschnitten) zu verwenden, der für die Verankerung durch Verbund allgemein bauaufsichtlich zugelassen ist.

Je 11,5 cm der Zuggurtbreite ist mindestens 1 Spanndraht anzuordnen. Die Spannstahlspannung soll nach dem Lösen der Verankerung σv = 0,55 ßzbetragen. Die Vorspannung darf erst dann in den Beton eingeleitet werden, wenn die Betondruckfestigkeit mindestens 32 N/mm2 bei Beton der Güteklasse B 35, 40 N/mm2 bei einem B 45 und 48 N/mm2 bei einem B 55 entspricht. Die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für "Bemessung und Ausführung von Spannbetonbauteilen - Fassung Okt. 1976" 1bezüglich der Anzahl der Spannglieder in einem Querschnitt sind auf die Flachstürze nicht anzuwenden.

Auf Bügel darf bei schlaffbewehrten und vorgespannten Zuggurten verzichtet werden.

Werden die Schalen bei der für die Schubbemessung maßgebenden Sturzbreite b mit in Rechnung gestellt, so muß die mittlere Druckfestigkeit der Schalen, bezogen auf die Querschnittsflächen, mindestens 15 N/mm2 betragen, und zwar bei einer Prüfhöhe der Schalen von mindestens 20 cm.

4.2 Die Zuggurte müssen mindestens 6 cm hoch und mindestens 11,5 cm breit sein. Zuggurte, die nur die Eigenlast des darüberliegenden Mauerwerks aufzunehmen haben, müssen mindestens 5 cm hoch sein. Geschlossene Kanäle zur Aufnahme der Bewehrung sind unzulässig.

Die Betondeckung der Bewehrung muß mindestens 2,0 cm betragen, sofern die Bestimmungen von DIN 1045, der Spannbetonrichtlinien 1 und der Leichtbetonrichtlinien 2 nicht höhere Werte fordern. Die Schalen dürfen auf die Betondeckung der Bewehrung nicht angerechnet werden. Die planmäßige Lage der Bewehrung und die Einhaltung der erforderlichen Betondeckung an jeder Stelle ist unter Berücksichtigung der Maßhaltigkeit und Toleranzen der Schalen durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem ist der Zuggurt so herzustellen, daß das Gefüge und die Dichtigkeit des Betons im Bereich der Fugen zwischen den Schalen nicht beeinträchtigt werden.

4.3 Die Oberseite der Zuggurte muß rauh sein.

Die Zuggurte sind entsprechend DIN 1045

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 28.11.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion