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Regelwerk

DIN 4126 - Ortbeton-Schlitzwände - Konstruktion und Ausführung

Stand 08/1986
(MABl 1987 S. 629aufgehoben)


Veröffentlichung: MABl 1987 S. 629

In situ concrete diaphragm walls; design and construction

Rideaux souterrains en beton coule sur place; conception et execution

Ersatz für Ausgabe 01.84

Planung, deren Prüfung und die Ausführung von Schlitzwänden erfordern gründliche Kenntnisse und Erfahrungen in dieser Bauart. Mit der Herstellung von Schlitzwänden dürfen deshalb nur solche Unternehmen betraut werden, die diese Voraussetzungen erfüllen und eine fachgerechte Ausführung sicherstellen. Dazu gehören eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung und der Einsatz der notwendigen Spezialgeräte sowie zuverlässiger Führungskräfte (Bauleiter, Poliere, Geräteführer usw.), die bereits bei Arbeiten zur Herstellung von Schlitzwänden mit Erfolg tätig waren und ausreichende Kenntnisse für die ordnungsgemäße Ausführung solcher Arbeiten besitzen. Für die ausschlaggebenden Arbeiten darf nur geschultes Fachpersonal herangezogen werden.

1 Anwendungsbereich und Zweck

Diese Norm gilt für vertikale Ortbeton-Schlitzwände mit einer Mindestnenndicke von 40 cm. Sie soll der Vereinheitlichung der Konstruktion und Ausführung von Schlitzwänden dienen. Diese Schlitzwände können als Teile einer Baukonstruktion einen bleibenden oder - z.B. als Baugrubenwände - einen vorübergehenden Zweck haben. In beiden Fällen können sie eine tragende oder dichtende oder eine tragende und dichtende Funktion ausüben. Als tragende Konstruktion sind sie nicht nur zur Aufnahme von normal zur Wandfläche wirkenden horizontalen Erd- und Wasserlasten, sondern auch zur Aufnahme von parallel zu der Wand wirkenden Lasten, wie z.B. zur Übertragung vertikaler Lasten auf den Boden, geeignet. Schlitzwände werden durch Aneinanderreihen von Schlitzwandelementen, die auch T-, I- oder andere Grundrissformen besitzen können, gebildet.

2 Formelzeichen

Nr. Formelzeichen Benennung Einheit Bemerkungen
1 A Eindringfläche der stützenden Flüssigkeit m2 siehe Bild 3
2 AF Flankenfläche des Bruchkörpers m2 siehe Bild 7
3 As Eindringfläche der stützenden Flüssigkeit im Erddruckkeil m2 siehe Bild 3
4 c Kohäsion kN/m2  
5 d Korngröße mm  
6 da Ausbruchdicke des Schlitzwandelements cm siehe Bild 1
7 dn Nenndicke des Schlitzwandelements cm Breite des Aushubwerkzeugs siehe Bild 1
8 ds Nenndurchmesser eines Bewehrungs-

stabes

mm  
9 d10 maßgebende Korngröße mm siehe Abschnitt 3.10
10 e1 lichte Durchflussweite zur Sicherung der Betondeckung cm siehe Abschnitt 8.2
11 e2 lichter Abstand der Bewehrungsstäbe cm siehe Abschnitt 8.3
12 E Erddruckkraft kN  
13 fs0 Druckgefälle kN/m3 siehe Abschnitt 3.11
Volumenkraft der stützenden Flüssigkeit auf dem Boden
14 g Tongehalt kg/m3 Volumenbezogener Massenanteil des Tons in der stützenden Flüssigkeit
15 g15 Tongehalt kg/m3 siehe DIN 4127, Ausgabe August 1986 Abschnitt 3.6
16 G Eigenlast des Bruchkörpers kN  
17 h Wandhöhe des Schlitzwandelements m siehe Bild 1
18 h1,h2 Flüssigkeitshöhen m siehe Bild 2
19 K0 Beiwert des Erdruhedrucks 1  
20 lE Länge des Schlitzwandelements m Achsabstand der Abstellkonstruktionen
siehe Bild 1
21 lS Schlitzlänge m siehe Bild 6
22 n Porenanteil 1  
23 p Verkehrslast kN/m2  
24 p1,p2 Flüssigkeitsdrücke am Anfang bzw. Ende der Eindringtiefe kN/m2 siehe Bild 2
25 Δp Druckdifferenz längs der Eindringtiefe kN/m2 Δp =p1 -p2 siehe Bild 2
26 Q Resultierende auf die Gleitfläche des Bruchkörpers kN  
27 s Eindringtiefe der stützenden Flüssigkeit m siehe Bild 2
28 S Stützkraft kN  
29 SH hydrostatische Druckkraft der stützenden Flüssigkeit kN  
30 t Tiefe des Schlitzwandelements m siehe Bild 1
31 ta Aushubtiefe m siehe Bild 7
32 T Schubkraft in der Flankenfläche des Bruchkörpers kN. siehe Bild 7
33 W Druckkraft des Wassers kN  
34 γF Wichte der stützenden Flüssigkeit kN/m3  
35 γs Kornwichte kN/m3  
36 γw Wichte des Wassers kN/m3  
37 γ' Wichte des Bodens unter Auftrieb kN/m3  
38 γ'' Wichte des Bodens unter Auftrieb der stützenden Flüssigkeit kN/m3  
39 η Sicherheitsbeiwert 1  
40 ηK Kraftsicherheitsbeiwert 1  
41 ηΦ Sicherheitsbeiwert bezogen auf Scherparameter 1  
42 ϑa Gleitflächenwinkel für aktiven Erddruck Grad  
43 ρ Dichte t/m3  
44 ρF Dichte der stützenden Flüssigkeit t/m3  
45 ρs Korndichte t/m3  
46 σy Normalspannung kN/m2  
47 τ Schubspannung in der Flanken-

fläche des Bruchkörpers

kN/m2 siehe Bild 7
48 τF Fließgrenze N/m2 siehe Abschnitt 3.6
49 Φ innerer Reibungswinkel des Bodens Grad  

3 Begriffe

3.1 Ortbeton-Schlitzwand

Eine Ortbeton-Schlitzwand ist eine Wand aus Beton oder Stahlbeton, die in flüssigkeitsgestützten Schlitzen im Boden nach dem Kontraktorverfahren erstellt wird.

3.2 Kontraktorverfahren

Kontraktorverfahren ist ein Verfahren zum Einbau von Beton unterstützender Flüssigkeit (oder unter Wasser, siehe auch DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitte 6.5.7.7 und 10.4). Dabei wird der Beton ohne Verunreinigung durch die stützende Flüssigkeit und ohne Entmischung durch ein Schüttrohr oder Pumprohr eingebracht, das in den bereits eingebrachten Beton so tief eintaucht, dass die Betonsäule im Rohr nicht abreißt und die stützende Flüssigkeit nicht in das Rohr eindringen kann.

3.3 Schlitzwandelement

Ein Schlitzwandelement ist eine Betoniereinheit bei der Schlitzwandherstellung. Die Schlitzwandelemente werden in der Regel durch Abstellkonstruktionen voneinander getrennt. Die Abmessungen der Schlitzwandelemente werden wie folgt benannt (siehe Bild 1):

dn Nenndicke (Breite des Aushubwerkzeugs)
da Ausbruchdicke
lE Länge (Achsabstand der Abstellkonstruktionen)
t Tiefe
h Wandhöhe

3.4 Leitwand

Eine Leitwand ist ein am Ort hergestelltes oder vorgefertigtes Hilfskonstruktionsteil, z.B. aus Beton, Holz oder Stahl, welches im Bereich der Geländeoberfläche gleichlaufend zu den Längsseiten der auszuhebenden Schlitze angeordnet wird, um beim Schlitzaushub eine Führung für das Aushubwerkzeug zu geben und den Rand des Schlitzes vor Nachbruch im Bereich des schwankenden Spiegels der stützenden Flüssigkeit zu sichern (siehe Bild 1).

3.5 Stützende Flüssigkeit

Eine stützende Flüssigkeit ist eine Suspension (Aufschlämmung) von sehr feinkörnigen, festen Stoffen, vorzugsweise von Bentoniten oder anderen ausgeprägt plastischen Tonen, in Wasser, welche im frischen Zustand die Anforderungen nach DIN 4127, Ausgabe August 1986, Abschnitt 5 erfüllt und während des Bodenaushubs und des Betonierens die Wandungen des Schlitzes stützt.

3.6 Fließgrenzeτ F

Die FließgrenzeτF ist die Scherspannung, ab der in einer stützenden Flüssigkeit Fließen eintritt (siehe DIN 4127, Ausgabe August 1986, Abschnitte 3.2 und 6.2).

3.7 Zusatzmittel

Zusatzmittel sind chemisch wirksame Stoffe, die der stützenden Flüssigkeit mit dem Zweck beigegeben werden, deren mechanische Eigenschaften, vorzugsweise das Fließ-, Eindringungs- und Stabilitätsverhalten, zu verändern.

3.8 Füllstoffe

Füllstoffe sind chemisch nicht wirksame Stoffe, die der stützenden Flüssigkeit planmäßig mit dem Zweck beigegeben werden, vorzugsweise deren Dichte und Eindringungsverhalten zu verändern.

3.9 Homogenisieren

Homogenisieren ist das Durchrühren der stützenden Flüssigkeit im Schlitz mit dem Zweck, aufgetretene Entmischungen rückgängig zu machen.

3.10 Maßgebende Korngröße

Die maßgebende Korngröße eines Bodens ist die Korngrößed10, die der Ordinate 10 % Massenanteil des Siebdurchgangs der Körnungslinie entspricht.

3.11 Druckgefälle

Das Druckgefällefs0 einer im Porenraum eines Bodens zum Stillstand gekommenen stützenden Flüssigkeit ist das Verhältnis des längs der Eindringtiefes an das Korngerüst

Bild 1. Schlitzwandelemente und Leitwände

Bild 2. Verlauf des Flüssigkeitsdruckes entlang der Eindringtiefes und Berechnung der Druckdifferenz Δ p

abgegebenen Flüssigkeitsdruckes Δp zur Eindringtiefes der Flüssigkeit:

fs0 = Δp (1)
s

Der längs der Eindringtiefes an das Korngerüst abgegebene Flüssigkeitsdruck Δp =p1 -p2 ist nach Bild 2 die Differenz der am Anfang (1) und am Ende (2) der Eindringtiefe im Porenraum herrschenden Flüssigkeitsdrücke.

Die Größefs0 stellt gleichzeitig die Kraft dar, die die stützende Flüssigkeit auf eine Volumeneinheit des Bodens in ihrem Eindringbereich am Ende des Strömungsvorgangs ausübt.

3.12 Stützkraft

Die StützkraftS ist der Anteil der hydrostatischen DruckkraftSH der stützenden Flüssigkeit, der für die Stützung des ungünstigsten Gleitkörpers verfügbar bleibt (Grenzfälle siehe Bild 3).

4 Bautechnische Unterlagen

Für die Konstruktion und Ausführung von Schlitzwänden sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:

  1. Angaben über den Baugrund (siehe DIN 1054, Ausgabe November 1976, Abschnitt 3.2), insbesondere
  2. Angaben über Lage und Art der benachbarten Bebauung und deren Gründung (Baugrund, Belastung und Standsicherheitsnachweis).
  3. Standsicherheitsnachweise nach Abschnitt 9 unter Beachtung der Bauzustände für die erhärtete Wand und die mit stützender Flüssigkeit gefüllten Schlitze.
  4. Ausführungszeichnungen der Schlitzwand. Aus ihnen muss die Lage der Fugen, die Art der Fugenherstellung, Anforderungen an die Schweißbarkeit, die über DIN 1045 und DIN 4099 hinausgehen, und - im Falle von Schlitzwänden neben baulichen Anlagen - die Reihenfolge des Aushubs und des Betonierens der einzelnen Elemente ersichtlich sein.
  5. Angaben über die erforderlichen Eigenschaften der stützenden Flüssigkeit und das Ergebnis der Eignungsprüfung (siehe Abschnitt 6.1).

5 Bauleitung

Während der Bauarbeiten muss der verantwortliche Bauleiter oder sein fachkundiger Vertreter auf der Baustelle anwesend sein. Über den Ablauf der Arbeiten sind fortlaufend Aufzeichnungen in nachweisbarer Form zu führen (siehe Anhang A). Die Vordrucke sind für jedes Schlitzwandelement am Tag seiner Fertigstellung (Ende des Betonierens) vom verantwortlichen Bauleiter zu unterschreiben.

6 Baustoffe

6.1 Stützende Flüssigkeiten

6.1.1 Allgemeine Anforderungen

Zur Stützung der Schlitze sind alle Flüssigkeiten geeignet, die im frischen Zustand bei der Eignungsprüfung nach DIN 4127 den dort geforderten Bedingungen genügen.

6.1.2 Schlitzwandtone nach DIN 4127

Die Eignungsprüfung nach DIN 4127 obliegt im Rahmen der dort geforderten Güteüberwachung dem Lieferanten des Schlitzwandtons. Bei losem Schlitzwandton ist die wetterfeste Kopie des Lieferscheins nach DIN 4127, Ausgabe August 1986, Abschnitt 8 vom Hersteller der Schlitzwände am Baustellensilo zu befestigen.

6.1.3 Örtliche Tone, andere Substanzen und Zugabe von Zusatzmitteln

Die Eignungsprüfung nach DIN 4127 ist unter Einschluß der Zusatzmittel vom Hersteller der Schlitzwände vor Beginn der Bauarbeiten durchzuführen. Ihr Ergebnis muß auf der Baustelle vorliegen. Die zur Eignungsprüfung verwendeten Proben müssen repräsentativ für das Vorkommen sein, gegebenenfalls sind Eignungsprüfungen an mehreren Proben durchzuführen.

Bild 3. Grenzfälle der Stützwirkung

a)fs0 → ∞

S =SH (Membranwirkung)

b) 0 <fs0 < ∞

S =SH *AS /A (Strömungskraft im Gleitkörper am Ende des Strömungsvorgangs) mit

AS Fläche des Dreiecks 1, 2, 3
A Fläche des Dreiecks 1, 2, 4

6.1.4 Beschwerte stützende Flüssigkeiten

Die Dichte der stützenden Flüssigkeiten kann durch Füllstoffe (wie Steinmehl, Schwerspatmehl, Eisenerzmehl, Sand und ähnlichem) planmäßig erhöht werden. Die größte Korngrößed dieser Füllstoffe mit der Kornwichteγs soll im frischen Zustand den Wert

(2)

nicht übersteigen.

Die beschwerte stützende Flüssigkeit muss im frischen Zustand die Bedingungen nach DIN 4127, Ausgabe August 1986, Abschnitt 5 erfüllen. Die Eignungsprüfung obliegt dem Hersteller der Schlitzwände. Für die Füllstoffe selbst ist darüber hinausgehend keine Eignungsprüfung erforderlich.

6.1.5 Besondere Einflüsse auf stützende Flüssigkeiten

Die mechanischen Eigenschaften aller stützenden Flüssigkeiten hängen in hohem Maße von der Art und der Konzentration der in der stützenden Flüssigkeit vorhandenen Elektrolyte ab. Daher sind stets zusätzlich gesonderte Eignungsprüfungen durchzuführen, wenn die stützenden Flüssigkeiten aus verunreinigten Wässern hergestellt werden sollen oder die Schlitzwand in Böden oder Grundwässern auszuführen ist, die chemische Bestandteile enthalten, die die mechanischen Eigenschaften der stützenden Flüssigkeit nachteilig verändern können. Hierzu gehören auch chemisch abgedichtete oder verfestigte Böden. DIN 4127 ist in solchen Fällen sinngemäß anzuwenden. Es kann dann zweckmäßig sein, in die Eignungsprüfungen den Zusatz von Chemikalien einzubeziehen, die die stützende Flüssigkeit gegen den Einfluss der schädigenden Chemikalien unempfindlicher machen. Die Eignungsprüfung obliegt dem Hersteller der Schlitzwände.

6.2 Beton und Stahlbeton

Für die Herstellung von Beton und Stahlbeton gilt DIN 1045, soweit in dieser Norm nichts anderes bestimmt ist. DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 10.4, Absatz 1 ist nicht anzuwenden. Der im Kontraktorverfahren eingebrachte Beton darf für Bauhilfskonstruktionen abweichend von der in DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 6.5.7.1 für Unterwasserbeton getroffenen Regelung unter den Bedingungen für Beton B I (siehe DIN 1045) hergestellt werden, sofern DIN 1045 nicht aus anderen Gründen die Anwendung von B II vorschreibt.

Das Größtkorn des Betonzuschlags ist gegebenenfalls auf 32 mm zu begrenzen (siehe Tabelle 1). Der Betonzuschlag ist stets nach mindestens drei Korngruppen zu trennen, eine davon muss im Bereich 0 bis 2 mm liegen. Zur Verringerung der Neigung zum Entmischen soll bei Stahlbetonwänden die Sieblinie des Zuschlaggemisches im oberen Drittel zwischen a und B verlaufen. Unstetiger Kornaufbau ist zu vermeiden. Ebenfalls zur Verringerung der Neigung zum Entmischen ist in der Regel ein Zementgehalt von mindestens 350 kg/m3 vorzusehen (siehe DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 6.5.7.7). Der Zementgehalt darf verringert werden, wenn dieser Zweck durch andere Maßnahmen (Zugabe von Traß, Flugasche oder ähnlichem; bei unbewehrten Dichtungswänden oder Bauhilfskonstruktionen, besonders bei solchen mit vorgeschriebener niedriger Festigkeit, auch Tonmehl) erreicht wird, ohne dass sich die Eigenschaften des erhärteten Betons unzulässig ändern. In diesen Fällen darf der Wasserzementwert abweichend von DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 6.5.7.7 größer als 0,60 sein.

Bei Verwendung von Fließbeton ist auf eine ausreichend lange verflüssigende Wirkung des Fließmittels besonders zu achten (siehe hierzu Abschnitt 7.5 und Richtlinien für die Herstellung und Verarbeitung von Fließbeton, Fassung Mai 1974, Abschnitt 2.1.1, Absatz 3).

Schlitzwände für dauernde Zwecke in sehr stark betonangreifenden Wässern und Böden nach DIN 4030 sind ohne besondere Schutzmaßnahmen unzulässig.

7 Bauausführung

7.1 Leitwände

Die Tiefe der Leitwände richtet sich nach den Betriebsschwankungen des Flüssigkeitsspiegels, der seitlichen Belastung und der Tiefe eventuell vor Beginn der Schlitzwandarbeit zu beseitigender Leitungen oder Hindernisse. Sie liegt in der Regel zwischen 0,7 und 1,5 m.

Leitwände müssen entweder in sich standsicher oder abgesteift sein. Nachbarfundamente oder Kellerwände sind als Leitwände zulässig, wenn sie in hierfür ausreichendem Zustand sind und den Flüssigkeitsdruck aufnehmen können. Bei unbewehrten Schlitzwänden kann auf Leitwände verzichtet werden, wenn ein Leitgraben mit verfestigten Böschungen vorgesehen wird, die Führung des Aushubgerätes auf andere Weise sichergestellt ist und keine Lasten die Standsicherheit der Böschung gefährden.

7.2 Aushub

Bei der Planung von Schlitzwänden sind nur die Aushubwerkzeugbreiten 40, 50, 60, 80, 100, 120, 150, 200 cm zu berücksichtigen. Während des Aushubs und der anschließenden Arbeiten bis zum Betonierende darf der Flüssigkeitsspiegel nicht unter den statisch notwendigen Stand (siehe Abschnitt 9.1) und nicht unter Unterkante Leitwand absinken. Durch Messungen ist nachzuweisen, daß die für die Standsicherheit notwendigen Werte der Fließgrenze und Dichte der stützenden Flüssigkeit (siehe Abschnitt 9.1) nicht unterschritten werden. Die Fließgrenze ist nach DIN 4127 oder mit dem Kugelharfengerät nach Anhang B zu messen. Die Prüftemperatur muss abweichend von DIN 4127 der Temperatur der stützenden Flüssigkeit im Schlitz entsprechen.

Die Zeit zwischen Beginn des Aushubs und Beginn des Betonierens soll möglichst kurz gehalten werden. Überschreitet sie 30 Stunden, so kann dies zu einer verminderten Wandreibung bzw. Mantelreibung führen, siehe Abschnitt 9.2.3.

Unkontrollierte Wasserzugaben in den Schlitz sind nicht zulässig.

7.3 Homogenisieren der Schlitzfüllung

Unmittelbar vor dem Bewehren (bei unbewehrten Wänden vor dem Betonieren) sind die Anschlussflächen an bereits hergestellte Schlitzwandelemente zu reinigen, die Schlitzsohle von dem dort abgelagerten Schlamm zu befreien und die Flüssigkeit im Schlitz zu homogenisieren. Hierbei muss die stützende Flüssigkeit des ganzen Schlitzes erfasst werden. Ab diesem Zeitpunkt darf in einer stützenden Flüssigkeit mit einem Tongehaltgg15 (siehe DIN 4127, Ausgabe August 1986, Abschnitt 3.6) die für die Standsicherheit notwendige Fließgrenze unterschritten werden. Während des Homogenisierens darf kontrolliert Wasser eingeleitet werden. Einleiten von Wasser nach Abschluss des Homogenisierens ist unzulässig.

Die Standzeit zwischen Ende des Homogenisierens und Betonierbeginn darf 5 Stunden nicht überschreiten.

Während des Betonierens darf

  1. die Dichte der stützenden Flüssigkeit den Wert
    ρ =ρF + 0,14 (ρs -ρF) (3)

    nicht übersteigen.

    Hierbei istρF die Dichte der frischen (unversandeten bzw. unbeschwerten) stützenden Flüssigkeit,ρs die Korndichte des Bodens und des Füllstoffs.

    Unter üblichen Verhältnissen (ρF= 1,03 t/m3,ρs = 2,65 t/m3) beträgt die zulässige Dichte zulρ = 1,26 t/m3

  2. die Fließgrenze der stützenden Flüssigkeit für Stahlbeton-Schlitzwände die Werte der Tabelle 1 nicht übersteigen.

Unmittelbar vor dem Bewehren, bei unbewehrten Schlitzwänden vor dem Betonieren, ist eine Probe der stützenden Flüssigkeit etwa 0,3 bis 0,5 m über der Schlitzsohle zu entnehmen und nachzuweisen, dass die unter den Aufzählungen a) und b) genannten Werte mit einem ausreichenden Vorhaltemaß eingehalten sind. Andernfalls ist die stützende Flüssigkeit ganz oder teilweise auszutauschen. Bei teilweisem Austausch muss erneut homogenisiert werden.

Gegen Ende des Betonierens ist an einer weiteren Probe der stützenden Flüssigkeit, die etwa 1,2 m über der Betonoberfläche entnommen wird, nachzuweisen, dass die unter den Aufzählungen a) und b) genannten Werte eingehalten sind.

7.4 Bewehren

Die Bewehrung ist in Körben einzubauen. Die Bewehrungskörbe sind so auszusteifen, dass sie ohne bleibende Verformung in die Schlitze eingebracht werden können. Sie dürfen nicht auf die Schlitzsohle aufgesetzt werden, ihre Lage ist durch Aufhängung auf den Leitwänden zu sichern.

Die nach Abschnitt 8.2 festgelegten Mindestabstände zur Sicherung der Betondeckung sind durch geeignete Maßnahmen einzuhalten.

7.5 Betonieren

Der Beton muss durch Betonierrohre eingebracht werden, die zu Betonierbeginn bis knapp über die Schlitzsohle reichen. Sie müssen während des Betoniervorgangs mindestens so tief in den Beton eintauchen, wie der vom jeweiligen Betonierrohr versorgte Abschnitt des Schlitzwandelements lang ist. Bei längeren Schlitzwandelementen (ab 6m) mit mehreren Betonierrohren sind diese so zu beschicken, dass ein gleichmäßiges Ansteigen der Betonoberfläche sichergestellt ist. Bei Eck-Schlitzen sind 2 Betonierrohre zu verwenden. Ein Betonierrohr ist jedoch dann ausreichend, wenn es direkt in die Ecke gestellt wird und die Längen der Schlitzschenkel 3 m nicht überschreiten.

Die Betonkonsistenz muss abweichend von DIN 1045 so gewählt werden, dass der Beton im Schlitz mindestens 5 bis 6 m über die Ausflussöffnung der Betonierrohre hochfließen kann; hierfür ist im allgemeinen ein Ausbreitmaß von 55 bis 60 cm notwendig. Das Ausbreitmaß darf 63 cm nicht überschreiten. Betonierunterbrechungen über 15 Minuten sollen vermieden werden, solche über 30 Minuten gefährden Qualität und Standsicherheit des Schlitzwandelementes. Zu Beginn des Betonierens sind stützende Flüssigkeit und Beton im Betonierrohr durch einen Papier oder Gummiball oder auf andere Weise getrennt zu halten; während des Betonierens dürfen sich im Betonierrohr nicht gleichzeitig stützende Flüssigkeit und Beton befinden.

Die Steiggeschwindigkeit des Betons muss gleich oder größer als 3 m/h sein.

Rüttelverdichtung ist unzulässig.

Der Betonverbrauch ist nachzuweisen.

In einer oberen Zone bis 0,5 m unter der Betonoberfläche ist der Beton meist mit stützender Flüssigkeit und Aushubmaterial durchsetzt. Diese Zone ist nach dem Freilegen der Schlitzwand zu entfernen, wenn hier weitere Bauteile angeschlossen werden sollen.

7.6 Wiederverwendung stützender Flüssigkeit

Stützende Flüssigkeiten dürfen wieder verwendet werden, solange die Anforderungen dieser Norm eingehalten sind.

8 Bauliche Durchbildung

8.1 Grundsätzliche Anforderungen

Schlitzwände sind baulich so durchzubilden, dass der Beton Bewehrung und Einbauten umfließen und den vollen Raum der einzelnen Schlitze ausfüllen kann. Damit keine Einschlüsse stützender Flüssigkeit im Beton verbleiben, sollten Fließwiderstandsunterschiede benachbarter Zonen im Elementgrundriss möglichst klein gehalten werden. Einbauten (z.B. Aussparungen für Verankerungen) müssen von der stützenden Flüssigkeit und vom Beton leicht umströmt werden können, damit sie später vom erhärteten Beton satt umschlossen sind.

8.2 Betondeckung

Zur Sicherung der Betondeckung ist zwischen Außenkante der Bewehrung und Außenkante Aushubwerkzeug mindestens eine lichte Durchflußweite für den Betone1(siehe Bild 4) nach Tabelle 1 einzuhalten. Zwischenwerte können in Abhängigkeit von der FließgrenzeτF - hier gilt die während des Betoniervorganges vorhandene Fließgrenze - linear interpoliert werden.

Der lichte Abstand zwischen Bewehrung und Schlitzsohle beträgt mindestens 20 cm.

Tabelle 1. Lichte Durchflussweitee1 und Stababständee2 in cm


Zeile max. FließgrenzeτF in N/m2 während des Betonierens Schlitzwand als:
Dauerbauwerk Bauhilfskonstruktion
e1 e2 e1 e2
in cm
1 10 5 7 3 5
2 30 7 9 4 6
3 50 10 12 6 8
4 70 *) - - 8 10
*)τF > 50 N/m2 unzulässig für Dauerbauwerke

Die Maßee1 unde2 gelten bei Betonzuschlaggrößtkorn ≤ 32 mm; bei größeren Betonzuschlagkörnern bis 63 mm sind die Maße mit dem Faktor 1,5 zu vergrößern.

Bild 4. Durchflussweite zur Sicherung der Betondeckung und Bewehrungsanordnung

Mit den Werten der Tabelle 1 sind die Ansprüche hinsichtlich der Betondeckung nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 13.2, an den Schutz gegen Aggressivität von Baugrund und Grundwasser stets erfüllt.

Abweichend von DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 17.6.1, ist eine Rissbreitenbeschränkung nur im Falle von DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Tabelle 10, Zeile 4, nachzuweisen. Ein Nachweis nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 17.6.3, ist für Schlitzwände nicht erforderlich.

8.3 Bewehrungsanordnung

Aus den in Abschnitt 8.1 angeführten Gründen sollen Bewehrungskonzentrationen vermieden werden.

Im Regelfall ist ein lichter Mindestabstande2 der senkrechten Bewehrungsstäbe (siehe Bild 4) nach Tabelle 1 einzuhalten. Bei Anordnung einer zweiten senkrechten Bewehrungslage sind diese Stäbe hinter den Stäben der ersten Lage vorzusehen, so dass eine freie Gassenbreite mit dem Mindestabstande2 eingehalten wird. Als lichter Abstand zwischen erster und zweiter senkrechter Bewehrungslage sind Abstandhalter mit einem Durchmesser von mindestens 28 mm vorzusehen.

An Stoßstellen (siehe Bild 5) darf bei einlagiger senkrechter Bewehrungsanordnung der Mindestabstande2 umds (Stabdurchmesser) verringert werden. Bei zweilagiger Bewehrungsanordnung muss der Mindestabstande2 voll eingehalten werden.

Als lichter Mindestabstand der waagerechten Bewehrung ist im Regelfall 2 *e2 einzuhalten. Lediglich in Sonderfällen, z.B. im unmittelbaren Bereich von konzentrierter Lasteintragung, können die Mindestabstände bis auf 0,7 *e2 verringert werden.

Bild 5. Durchflussweite zur Sicherung der Betondeckung und Bewehrungsanordnung an Stoßstellen

8.4 Fugen zwischen den Schlitzwandelementen

Die Ausbildung der Fugen zwischen den Elementen richtet sich nach dem Zweck der Schlitzwand und nach den gestellten Anforderungen. Maßgebend dafür können z.B. sein:

  1. die Ebenheit und Maßhaltigkeit der Wand,
  2. die Führung des Aushubwerkzeugs beim Ausheben des Nachbarschlitzes,
  3. die Dichtigkeit der Wand für drückendes oder nicht- drückendes Wasser,
  4. die gegenseitige Beweglichkeit der Schlitzwandelemente in waagerechter oder senkrechter Richtung,
  5. die Übertragung von Kräften.

8.5 Maßabweichungen

Die Nenndicke der Schlitzwand darf nicht unterschritten werden. Abweichungen der Wandaußenfläche von den durch die Nenndicke bestimmten Sollflächen sind höchstens bis zu ± 1,5 % der Wandtiefe oder bis zu ± 10 cm zulässig. Der größere Wert ist maßgebend.

Größere Abweichungen und örtliche Unebenheiten sind zulässig, wenn sie den Verwendungszweck der Schlitzwand nicht beeinträchtigen.

Kleinere Abweichungen können mit Hilfe besonderer Maßnahmen eingehalten werden.

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