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DIN 4109/A1 Anforderungen und Nachweise Änderung A1
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Schallschutz im Hochbau
Vom Dezember 2005
(MBl. Nr. 44 vom 07.12.2005 S. 940; 22.12.2010 S. 1211aufgehoben)
ICS 91.120.20
Vorwort
DIN 4109, einschließlich der Beiblätter, wird aufgrund der Ergebnisse der Europäischen Normung grundsätzlich überarbeitet.
Um Verwirrungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, soll auf eine derzeitige Neuausgabe von DIN 4109 verzichtet werden und die Änderung A1, die Tabelle 4 betrifft, als Norm veröffentlicht werden, da die vorgenommene Änderung eine wesentliche Verbesserung für den Verbraucher darstellt.
Tabelle 4 - Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen
aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben
Spalte | 1 | 2 | 3 |
Zeile | Geräuschquelle | Art der schutzbedürftigen Räume | |
Wohn- und Schlafräume | Unterrichts und Arbeitsräume | ||
Kennzeichnender Schalldruckpegel dB(A) | |||
1 | Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) |
< 30a, b | < 35a |
2 | Sonstige haustechnische Anlagen | < 30 c | < 35c |
3 | Betriebe tags 6 bis 22 Uhr | < 35 | < 35c |
4 | Betriebe nachts 22 bis 6 Uhr | < 25 | < 35c |
a) Einzelne, kurzseitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 6 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind z. Z. nicht zu berücksichtigen.
b) Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels:
c) Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt. |
(Stand: 28.11.2019)
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