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DIBt-Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1994-1-2 in Verbindung mit DIN 18800-5
(DIBt. Nr. 5 vom 11.10.2007 S. 165,aufgehoben)
1 Allgemeine Anmerkungen
Diese Richtlinie regelt die Anwendung von DIN V ENV 1994-1-2:1997-06 für den brandschutztechnischen Nachweis von Verbundbauteilen, deren Bemessung bei Normaltemperatur nach DIN 18800-5:2007-03 durchgeführt wurde. Eine Anwendung der Richtlinie mit anderen als den genannten Normen ist unzulässig.
1.1 Zitierte Normen
Normenkürzel | Titel |
DIN 1045-1:2001-07 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und Konstruktion |
DIN 1055-100:2001-03 | Einwirkung auf Tragwerke - Teil 100: Grundlagen der Tragwerksplanung - Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln |
DIN 4102-2:1977-09 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfung |
DIN 18800-5:2007-03 | Stahlbauten - Teil 5: Verbundtragwerke aus Stahl und Beton - Bemessung und Konstruktion |
DIN V ENV 1991-2-2:1997-05 | Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-2: Einwirkungen auf Tragwerke; Einwirkungen im Brandfall; Deutsche Fassung ENV 1991-2-2:1995 |
DIN-Fachbericht 91 | Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1991-2-2:1997-05, 2000 |
DIN V ENV 1993-1-2:1997-05 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall; Deutsche Fassung ENV 1993-1-2: 1995 |
DIN-Fachbericht 93 | Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1993-1-2:1997-05, 2000 |
DIN V ENV 1994-1-2:1997-06 | Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall; Deutsche Fassung ENV 1994-1-2:1994 |
DIN-Fachbericht 94 | Nationales Anwendungsdokument ( NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1994-1-2:1997-06, 2000 |
1.2 Grundlegender Geltungsbereich
1.2.1 Thermische Einwirkungen
Bei der Anwendung dieser Richtlinie in Verbindung mit den Tabellen- und vereinfachten Bemessungsverfahren (Nachweisstufen 1 und 2) nach DIN V ENV 1994-1-2 sind für die thermischen Einwirkungen ausschließlich Normbrandbedingungen nach DIN 4102-2, Abschnitt 6.2.4 (Einheits-Temperaturzeitkurve) anzusetzen.
1.2.2 Bauteilnachweise
Diese Richtlinie in Verbindung mit DIN 18800-5, DIN V ENV 1994-1-2 und dem DIN-Fachbericht 94 regelt den brandschutztechnischen Nachweis von Verbundstützen und Verbundträgern. Der Nachweis von Verbunddecken ist durch diese Richtlinie nicht geregelt. Es wird auf die jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verwiesen.
1.2.3 Gliederung der Richtlinie
Die Nummerierung der Abschnitte und Absätze in dieser Richtlinie folgt der Gliederung von DIN V ENV 1994-1-2.
1.2.4 Unterscheidung von verbindlichen Regeln und Anwendungsregeln
In DIN V ENV 1994-1-2 wird in Abhängigkeit von der Art der Regel zwischen verbindlichen Regeln (i)P und Anwendungsregeln (i) unterschieden.
Die verbindlichen Regeln enthalten:
Die Anwendungsregeln sind allgemein anerkannte Regeln, die den verbindlichen Regeln folgen und diese erfüllen.
Abweichende Anwendungsregeln sind zulässig, wenn sie mit den entsprechenden verbindlichen Regeln übereinstimmen und bezüglich der nach DIN V ENV 1994-1-2 erzielten Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit mindestens gleichwertig sind.
[Anmerkung: Tabellen und Bilder haben den gleichen Status wie die Abschnitte, zu denen sie gehören.]
II Geänderte Verweise von DIN V ENV 1994-1-2
Vorwort
Absatz (16)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 1.1.1 und 1.1.2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 1 zu ersetzen.
Der zweite Satz entfällt.
Absatz (22)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Absatz (1) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (4) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 entfällt. Ergänzend gilt Abschnitt 1.2.4 dieser Richtlinie.
Absatz (9) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (10)
Dieser Absatz entfällt.
Absatz (11)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (15) P
Die Verweise auf EN 10.025 und EN 10.113 sind durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 7 zu ersetzen. Die Anmerkung in Regel (15) entfällt.
Absatz (16) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 3.4 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 7 und 11 zu ersetzen.
Absatz (17) P
Der Verweis auf EN 10.080 ist durch einen Verweis auf DIN 1045-1, Abschnitt 9.2 zu ersetzen.
Absatz (18) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (19) P
Der Verweis auf ENV 1992-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 1045-1, Abschnitt 9.1 zu ersetzen.
1.2 Normative Verweisungen
Dieser Abschnitt entfällt. Es gilt Abschnitt 1.1 dieser Richtlinie.
1.3 Definitionen
Bemessung bei Normaltemperaturen
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Der Verweis auf ENV 1991-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 5.1 zu ersetzen.
1.4 Formelzeichen
Absatz (1) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
η
Lastausnutzungsgrad η= Ed/ Rd' Verweis auf ENV 1994-1-1 entfällt.
ψ1,1
Der Verweis auf ENV 1991-1-1, Tabelle 4 ist durch einen Verweis auf DIN 1055-100, Tabelle A.2 zu ersetzen. Alternativ gilt DIN 18800-5, Abschnitt 5.1.
Absatz (2)P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
1.5 Einheiten
Absatz (2)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
2 Grundprinzipien
2.2 Einwirkungen
Absatz (1) P
Der Verweis auf ENV 1991-2-2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 5.1 für die mechanischen Einwirkungen zu ersetzen.
Absatz (3)
siehe DIN-Fachbericht 94
2.3 Bemessungswert der Werkstoffeigenschaften
Absatz (1) P
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (4) P
Der Hinweis auf vereinfachte Berechnungsverfahren für Decken entfällt (vgl. Abschnitt 1.2.2).
2.4 Bemessungsmethoden
2.4.2 Gesamttragwerksbemessung
Absatz (2)P
Der Verweis auf ENV 1991-2-2, Anhang F, Abschnitt 3.1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 5.1 zu ersetzen.
2.4.3 Teiltragwerksberechnung
Absatz (4)
Der Verweis auf ENV 1991-1, Anhang F, Abschnitt 3.2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 5.1 zu ersetzen.
Absatz (5)
Siehe DIN-Fachbericht 94; weiterhin:
Anstelle von Bild 2.1 gilt Abbildung 2-1 dieser Richtlinie.
3 Werkstoffeigenschaften
3.1 Allgemeines
Absatz (1)P
Anstelle von CEN-Normen und Europäischen Technischen Empfehlungen ist auf DIN-Normen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Bezug zu nehmen.
Abbildung 2-1 Lastausnutzungsfaktor ηfiin Abhängigkeit von Qk1/Gkfür unterschiedliche Werte ψ1,1 gemäß DIN 1055-100, Tabelle A.2
Absatz (3)
siehe DIN-Fachbericht 94
3.2 Festigkeits- und Verformungseigenschaften
3.2.1 Baustahl
Absatz (7)
Naturbrandszenarien sind für Tabellen- und vereinfachte Berechnungsverfahren nicht geregelt.
3.2.2 Beton
Absatz (6)
Naturbrandszenarien sind für Tabellen- und vereinfachte Berechnungsverfahren nicht geregelt.
3.2.3 Betonstahl
Absatz (4)
Naturbrandszenarien sind für Tabellen- und vereinfachte Berechnungsverfahren nicht geregelt.
3.3 Thermische Eigenschaften
3.3.2 Normalbeton
Absatz (12)
Der Verweis auf ENV 1992-1-2 entfällt.
3.3.4 Brandschutzmaterialien
Absatz (1) P
siehe DIN-Fachbericht 94
4 Tragwerksbemessung im Brandfall
4.1 Einleitung
Absatz (8) P
Für den Ausnutzungsfaktor ηsiehe Abschnitt 1.4, der Verweis auf ENV 1994-1-1 entfällt.
Absatz (9) P
Der Verweis auf ENV 1991-2-2, Anhang F, Abschnitt 3.1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 5.1 zu ersetzen.
Absatz (14)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 6.6.2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.5 und der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.2.2 durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.1.2 zu ersetzen.
4.2 Tabellen
4.2.2 Verbundträger mit ausbetonierten Kammern
Absatz (3)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Absatz (8)
siehe DIN-Fachbericht 94
4.2.3 Verbundstützen
Die Nachweisverfahren gelten nur für Verbundstützen in ausgesteiften Tragwerken.
4.2.3.1 Allgemeines
Absatz (3)
siehe DIN-Fachbericht 94
4.2.3.2 Verbundstützen mit vollständig einbetonierten Stahlquerschnitten
Absatz (3)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.8.2.5(3) ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.7.5, Element (998) zu ersetzen.
Absatz (4)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.8.3.1(3e) ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.7.3.1, Element (978) zu ersetzen.
4.2.3.3 Verbundstützen mit Kammerbeton
Absatz (1)
Der Absatz wird ersetzt durch:
Verbundstützen mit Kammerbeton dürfen in Abhängigkeit vom Ausnutzungsfaktor ηfi,t, den Querschnittsabmessungen b oder h, dem Mindestachsabstand der Längsbewehrungsstäbe us, dem Mindestbewehrungsgrad As,minund dem Verhältnis von Stegdicke ewzur Flanschdicke efnach Tabelle 4.1 dieser Richtlinie klassifiziert werden.
Tabelle 4-1: Mindestquerschnittsabmessungen min h und min b, Mindestachsabstand min u5 der Bewehrung und Mindestbewehrungsgrad As/(Ac+ As) von Verbundstützen mit Kammerbeton
Feuerwiderstandsklasse | |||||
R30 | R60 | R90 | R120 | ||
Mindestverhältnis von Steg- zu Flanschdicke ew/ef | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | |
1 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Lastausnutzungsfaktor ηfi,t ≤ 0,28 | ||||
1.1 | Mindestabmessungen h und b [mm] | 160 | 200 | 300 | 400 |
1.2 | Mindestachsabstand der Bewehrungsstäbe us[mm] | - | 50 | 50 | 70 |
1.3 | Mindestbewehrungsgrad As/(Ac+ As) in % | - | 4 | 3 | 4 |
2 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Lastausnutzungsfaktor ηfi,t≤ 0,47 | ||||
2.1 | Mindestabmessungen h und b [mm] | 160 | 300 | 400 | - |
2.2 | Mindestachsabstand der Bewehrungsstäbe us[mm] | - | 50 | 70 | - |
2.3 | Mindestbewehrungsgrad As/(Ac+ As) in % | - | 4 | 4 | - |
3 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Lastausnutzungsfaktor ηfi,t≤ 0,66 | ||||
3.1 | Mindestabmessungen h und b [mm] | 160 | 400 | - | - |
3.2 | Mindestachsabstand der Bewehrungsstäbe us[mm] | 40 | 70 | - | - |
3.3 | Mindestbewehrungsgrad a As/(Ac+ As) in % | 1 | 4 | - | - |
Anmerkung: Die Werte des Lastausnutzungsfaktors r)f; t wurden an das Rechenverfahren für Verbundstützen nach EN 1994-1-1 angepasst.
Absatz (3)
Der Absatz wird ersetzt durch:
Tabelle 4-1 darf für Baustähle S235, S275 und S355 angewendet werden.
Absatz (4) entfällt
4.2.3.4 Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen
Absatz (1)
Der Absatz wird ersetzt durch:
Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen dürfen in Abhängigkeit vom Ausnutzungsfaktor ηfi,t, der Querschnittsabmessungen b, h oder d, dem Bewehrungsverhältnis As/(Ac+ As) und dem Mindestachsabstand der Bewehrungsstäbe usnach Tabelle 4-2 dieser Richtlinie klassifiziert werden.
4.3 Vereinfachte Berechnungsverfahren
4.3.1 Ungeschützte Verbunddecken
Dieser Abschnitt entfällt.
4.3.2 Geschützte Verbunddecken Absätze (2) und (3) siehe DIN-Fachbericht 94
4.3.3 Verbundträger ohne Betonüberdeckung des Stahlquerschnitts
4.3.3.2 Erwärmung des Querschnitts
Absatz (11)
siehe DIN-Fachbericht 94
4.3.3.5 Nachweis der Dübeltragfähigkeit
Absatz (1)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 Gl. 6.13 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Gl. 38 zu ersetzen.
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 Gl. 6.14 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Gl. 39 zu ersetzen.
4.3.4 Verbundträger mit kammerbetonierten Stahlträgern
Für die Querkrafttragfähigkeit im Brandfall darf die Tragfähigkeit des Kammerbetons nicht berücksichtigt werden.
Tabelle 4-2: Mindestquerschnittsabmessungen min h und min b oder min d, Mindestbewehrungsgrade min (As/(Ac+ As)) und Mindestachsabstand min usder Bewehrungsstäbe zur Profilinnenseite bei gefüllten Hohlprofilen
Feuerwiderstandsklasse | ||||||
R30 | R60 | R90 | R120 | R180 | ||
1 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Ausnutzungsfaktor ηfi,t ≤0,28 | |||||
1.1 | min h und min b oder min d [mm] | 160 | 200 | 220 | 260 | 400 |
1.2 | min (As/(Ac+ As)) [%] | 0 | 1,5 | 3,0 | 6,0 | 6,0 |
1.3 | min us[mm] | - | 30 | 40 | 50 | 60 |
2 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Ausnutzungsfaktor ηfi,t ≤0,47 | |||||
2.1 | min h und min b oder min d [mm] | 260 | 260 | 400 | 450 | 500 |
2.2 | min (As/(Ac+ As)) [%] | 0 | 3,0 | 6,0 | 6,0 | 6,0 |
2.3 | min us[mm] | - | 30 | 40 | 50 | 60 |
3 | Mindestquerschnittsabmessungen für den Ausnutzungsfaktor ηfi,t ≤0,66 | |||||
3.1 | min h und min b oder min d [mm] | 260 | 450 | 550 | - | - |
3.2 | min (As/(Ac+ As)) [%] | 3,0 | 6,0 | 6,0 | - | - |
3.3 | min us[mm] | 25 | 30 | 40 | - | - |
Anmerkung: Die Werte des Lastausnutzungsfaktors ηfi,twurden an das Rechenverfahren für Verbundstützen nach EN 1994-1-1 angepasst.
4.3.4.4 Positive Momententragfähigkeit Mfi,Rd+
Absatz (1)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.2.2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.1.2 zu ersetzen.
4.3.4.5 Negative Momententragfähigkeit Mfi,Rd-
Absatz (3)
Der Verweis auf ENV 1992-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 1045-1 zu ersetzen.
4.3.5 Stahlträger mit Kammerbeton
Für die Querkrafttragfähigkeit im Brandfall darf die Tragfähigkeit des Kammerbetons nicht berücksichtigt werden.
4.3.6 Verbundstützen
Die Nachweisverfahren gelten nur für Verbundstützen in ausgesteiften Tragwerken (seitlich unverschieblich).
4.3.6.1 Tragverhalten
Absatz (2) P
Der Verweis auf ENV 1993-1-1, Abschnitt 5.5.1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-2, Abschnitt 3.2 zu ersetzen.
Absatz (8)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
4.3.6.4 Geschützte betongefüllte Hohlprofile
Absatz (2)
siehe DIN-Fachbericht 94
5 Konstruktionsdetails
5.1 Einleitung
Absatz (5)
Der Verweis auf ENV 1992-1-1, Abschnitt 4.1.3.3 ist durch einen Verweis auf DIN 1045-1, Abschnitt 6.3 zu ersetzen.
5.3 Verbundstützen
5.3.1 Verbundstützen mit Kammerbeton
Absatz (3)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
5.3.2 Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen
Absatz (4) P
siehe DIN-Fachbericht 94Anhang C - Spannungsdehnungsbeziehungen von Beton angepasst an natürliche Brände mit Abkühlphase
Naturbrandszenarien sind für Tabellen- und vereinfachte Berechnungsverfahren (Nachweisstufen 1 und 2) nicht geregelt.
. Anhang D - Berechnungsverfahren für die positive Momententragfähigkeit eines Verbundträgers bestehend aus Stahlquerschnitt und Betondecke bei Brandbeanspruchung von unten
Absatz (3)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.2.2 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.1.2 zu ersetzen.
. Anhang E - Berechnungsverfahren für die positive und negative Momententragfähigkeit kammerbetonierter Verbundträger mit Betondecke unter Normbrandbeanspruchung von unten
E.2 - Reduzierter Querschnitt für die negative Momententragfähigkeit Mfi,Rd-
Absatz (7)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.4.2.2(2) ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 9.2, Element (910) zu ersetzen.
. Anhang F - Berechnungsverfahren für den Feuerwiderstand kammerbetonierter Verbundstützen unter Normbrandbedingungen bei Biegeknicken um die schwache Achse
F.6 - Berechnung der Grenznormalkraft unter zentrischem Druck bei erhöhter Temperatur
Absatz (1)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1, Abschnitt 4.8.3.5(1) ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5, Abschnitt 8.3.3.3 zu ersetzen.
Absatz (4)
Der Verweis auf ENV 1993-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-2 zu ersetzen.
F.7 - Exzentrizität der Belastung
Absatz (1)
Der Verweis auf ENV 1994-1-1 ist durch einen Verweis auf DIN 18800-5 zu ersetzen.
ENDE |
(Stand: 07.04.2022)
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