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Regelwerk

Schiffsanprall auf Brücken
Merkblatt "Nachweis bestehender Brücken auf Schiffsanprall"

- Ausgabe März 2010 (MNaBS) -

Vom 31. Mai 2010
(VkBl. Nr. 15 vom 14.08.2010 S. 335)



DIN 1055-9 "Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 9: Außergewöhnliche Einwirkungen", Ausgabe August 2003, enthält Prinzipien und Angaben zu außergewöhnlichen Einwirkungen, die bei baulichen Anlagen in Verkehrsbereichen anzuwenden sind, wenn der Anprall von Fahrzeugen die Gefahr für ein Versagen von Bauwerken oder Bauteilen in sich birgt. Entsprechend Abschnitt 1, Absatz (3), gelten -soweit nicht gesondert erwähnt - die Regelungen der Norm für neu herzustellende Bauwerke bzw. Bauteile und für wesentliche Umbauten. Auf bestehende Bauwerke sind i. d. R. die dargelegte Methodik sowie ggf. eigens aufgeführte Regelungen anzuwenden.

Laut Abschnitt 6.5.1, Absatz (1), von DIN 1055-9 sind bezüglich Anprall von Schiffen auf Brücken für bestehende Bauwerke verallgemeinerte, pauschalierte Ansätze nicht angemessen; es empfiehlt sich vielmehr eine detailliertere Untersuchung.

Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) hat für Untersuchungen und Nachrechnungen bestehender Brücken das Merkblatt "Nachweis bestehender Brücken auf Schiffsanprall" (MNaBS), Ausgabe März 2010, erarbeitet.

Es enthält Angaben zur Ermittlung der Stoßlast, zur Nachweisführung im Brückenbauwerk mit anzusetzenden Sicherheitsbeiwerten bzw. Materialkennwerten sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Nachweise im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen.

Laut Abschnitt 3.3 des Merkblattes bzw. Abschnitt 6.5.4 der DIN 1055-9 sind bei Nachweisen zu Überbauten von Fußgänger- bzw. Rohrbrücken risikoanalytische Überlegungen nicht angebracht.

Falls im Einzelfall die nach Merkblatt anzusetzenden Einwirkungen vom Überbau bestehenden Fußgänger- bzw. Rohrbrücken (insbesondere bei denkmalgeschützten oder architektonisch besonders gestalteten Bauwerken sowie

Bauwerken mit geringer Restnutzungsdauer) nicht aufgenommen werden können, ist für einen Übergangszeitraum bis zu einer Sicherung bzw. Verstärkung oder einem Neubau das Risiko eines Anpralls auf den Überbau durch zusätzliche Maßnahmen (Warneinrichtungen, Höhenkontrollen o. ä.) zu minimieren.

Hierzu hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT) mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beauftragt.

Das Merkblatt "Nachweis bestehender Brücken auf Schiffsanprall", Ausgabe März 2010, führe ich hiermit für den Geschäftsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein.

Anderen Baulastträgern von Brücken über Bundeswasserstraßen soll das Merkblatt gleichfalls als Empfehlung zur Anwendung dienen.

Das Merkblatt steht in digitaler Form auf den Webseiten der BAW (http://www.baw.de) unter der Rubrik Publikationen zum Download zur Verfügung.

Dieser Erlass wird im WSV-Intranet in das Verzeichnis "Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W)" bzw. in die "Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB)" unter Abschnitt "8.4 Brücken" aufgenommen.

ENDE


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