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DIN 1045-4 - Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen
Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
Stand 07/2001
aufgehoben
Veröffentlichung: Nds. MBl. 2004 S. 193, 194
Mit DIN 1045-1:2001-07, DIN 1045-2:2001-07, DIN 1045-3:2001-07 und DIN EN 206-1:2001-07 Ersatz für DIN 1045:1988-07.
Ersatz für DIN 1084-2:1978-12.
Concrete, reinforced and prestressed concrete structures - Part 4: Additional rules for the production and the conformity of prefabricated elements
Structures en béton, béton armé et béton précontraintPartie 4: Règles supplémentaires pur la production et le conformité des éléments préfabriqués
Vorwort
Diese Norm wurde unter der Verantwortung des Arbeitsausschusses NABau 07.02.00 "Beton" erstellt.
Die Norm ist Teil einer neuen Reihe DIN 1045 "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton", die die aktuellen Entwicklungen bei der europäischen Normung auf dem Gebiet des Betonbaus aufgreift und die Anwendung von Regelungen, die durch ein zukünftiges europäisches Regelwerk zu erwarten sind, vorwegnehmen soll.
DIN 1045 "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton" besteht aus:
Änderungen
Gegenüber DIN 1045:1988-07 und DIN 1084-2:1978-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Frühere Ausgaben
DIN 1045: 1925-09, 1932-04, 1937-05, 1943xxx-04, 1959-11, 1972-01, 1978-12, 1988-07 DIN 1084-2: 1972-02, 1978-12
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Herstellung und Konformität von Fertigteilen, die nach DIN 1045-1 entworfen und bemessen sind und für die Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 verwendet wird. Sie enthält Regeln, die diejenigen für Fertigteile in den übrigen Teilen der Reihe DIN 1045 ergänzen.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).
Reihe DIN 488 | Betonstahl. |
DIN 1045-1 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und Konstruktion. |
DIN 1045-2 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton - Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1. |
DIN 1045-3 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 3: Bauausführung. |
DIN 1048-2:1991-06 | Prüfverfahren für Beton - Teil 2: Festbeton in Bauwerken und Bauteilen. |
DIN 4099-1:1998-02 | Schweißen von Betonstahl - Teil 1: Ausführung. |
DIN 4099-2:1998-02 | Schweißen von Betonstahl - Teil 2: Qualitätssicherung. |
DIN 4226-1:1999-12 | Zuschlag für Beton, Zuschlag mit dichtem Gefüge - Teil 1: Begriffe, Bezeichnung und Anforderung. |
DIN 18200:1998-12 | Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte - Zertifizierung von Bauprodukten durch eine Zertifizierungsstelle. |
DIN 18203-1:1997-04 | Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. |
DIN EN 197-1 | Zement - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement. |
DIN EN 206-1 | Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206-1:2000. |
DAfStb-Richtlinie zur Wärmebehandlung von Beton. |
3 Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.
3.1 Herstellung von Fertigteilen
die Herstellung von Fertigteilen im Sinne dieser Norm umfasst z.B. Formenbau, Bewehren, Betonieren, Nachbehandeln, Lagern
3.2 Transportanker
Einbauteile im Fertigteil für das Anbringen der Hebevorrichtung
4 Herstellung
4.1 Allgemeines
Bei der Herstellung von Fertigteilen gilt für
DIN 1045-3, und für die Herstellung des Betons gelten DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, soweit nachfolgend nicht anders geregelt.
4.2 Besondere Anforderungen an Baustoffe und für die Nachbehandlung
4.2.1 Baustoffe
4.2.1.1 Beton
Das Größtkorn der Gesteinskörnung sollte so gewählt werden, dass sein Nennmaß1/3 der kleinsten Bauteilabmessung bzw.4/3 des Nennmaßes der Betondeckung nicht überschreitet.
4.2.1.2 Betonstahl und Spannstahl
Es gilt DIN 1045-1.
4.2.2 Nachbehandlung
Die nach DIN 1045-3 für die Expositionsklassen XCO und XC1 geforderte Nachbehandlungsdauer von mindestens einem halben Tag darf unterschritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Beton unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs der Bauteiloberflächentemperatur nach der Nachbehandlung dieselbe ReifeR aufweist, wie sie sich unter Annahme einer konstanten Oberflächentemperatur von 20°C über eine Nachbehandlungsdauer von 12h ergibt.
4.2.3 Beschleunigte Hydratation durch Wärmebehandlung
Es gilt die DAfStb-Richtlinie zur Wärmebehandlung von Beton. Es gilt DIN 1045-3.
4.2.4 Entformen
Beim Entformen der Fertigteile muss die mittlere Druckfestigkeit des Betonsfcm mindestens 15N/mm2 betragen, sofern die Zulässigkeit einer geringeren Druckfestigkeit nicht nachgewiesen wird.
5 Auslieferung und Transport
Fertigteile mit Beschädigungen, die die Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit gefährden, dürfen nicht ausgeliefert werden.
Für den Transport der Fertigteile hat der Hersteller detaillierte Angaben zu machen, um transportbedingte Schädigungen zu vermeiden.
6 Anforderungen an die technische und personelle Ausstattung
6.1 Technische Ausstattung
(1) Für die Herstellung müssen überdachte Flächen vorhanden sein, soweit nicht Formen verwendet werden, die den Beton vor ungünstiger Witterung schützen.
(2) Bei Außentemperaturen unter +5°C müssen für die Herstellung und die erforderliche Nachbehandlung von Fertigteilen allseitig geschlossene Räume vorhanden sein, die so temperiert sind, dass die Umgebungstemperatur dauernd mindestens +5°C beträgt.
(3) Für die Anforderungen an die Ausstattung mit Fertigungseinrichtungen und Prüfeinrichtungen für die Betonherstellung gelten DIN EN 206-1 und DIN 1045-2.
6.2 Technischer Werkleiter
(1) Das Werk muss von einem Technischen Werkleiter geführt werden, der für die aufgeführten Aufgaben die erforderliche Fachkompetenz besitzt. Der Werkleiter oder ein von ihm beauftragter fachkundiger Vertreter muss während der Arbeiten im Werk anwesend sein. Er hat für die ordnungsgemäße Herstellung der Fertigteile nach den bautechnischen Unterlagen zu sorgen.
(2) Aufgaben des Technischen Werkleiters sind u. a.:
(3) Der Technische Werkleiter hat weiterhin dafür zu sorgen, dass
6.3 Sonstiges Personal
Kenntnisstand, Schulung und Erfahrung des mit der Herstellung und der Produktionskontrolle von Fertigteilen befassten Personals müssen der Art der Betonfertigteile angemessen sein.
Sachdienliche Aufzeichnungen über Schulung und Erfahrung des in die Produktion und in die Produktionskontrolle eingebundenen Personals sind vorzuhalten.
Für die Herstellung von Fertigteilen aus hochfestem Beton nach DIN EN 206-1 darf der Technische Werkleiter nur solche Führungskräfte einsetzen, die bereits an der Verarbeitung und Nachbehandlung von Beton mindestens der Festigkeitsklassen C30/37 bzw. Leichtbeton LC30/33 verantwortlich beteiligt gewesen sind. Dieses Personal ist regelmäßig besonders zu schulen. Die besondere Schulung ist zu dokumentieren.
6.4 Ständige Betonprüfstelle
Jedes Herstellwerk muss über eine Stelle verfügen, die sich mit der Produktionskontrolle des Betons befasst (ständige Betonprüfstelle). Für die Anforderungen an die ständige Betonprüfstelle siehe DIN 1045-3.
7 Konformitätskontrolle und Konformitätskriterien 1)
Die Konformitätskontrolle umfasst Handlungen und Entscheidungen, um die Übereinstimmung des Fertigteils mit den bautechnischen Unterlagen nachzuprüfen. Die Konformitätskontrolle ist integraler Bestandteil der werkseigenen Produktionskontrolle (siehe Abschnitt 8).
Für Konformitätskontrolle und Konformitätskriterien
Darüber hinaus ist bei schlanken Balken (z.B. Pfetten, Bindern) die ungewollte Verkrümmung des Druckgurtes in horizontaler Richtung, als Stichmaß in halber Balkenlänge gemessen, aufl/700 zu begrenzen. Dabei ist 1 der Abstand der Auflager.
8 Werkseigene Produktionskontrolle
Für die Herstellung des Betons gelten DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 sinngemäß. Für das Bewehren, die Fertigung der Erzeugnisse und für die Kontrolle der fertigen Erzeugnisse gelten die Tabellen 1 bis 4.
Tabelle 1 - Kontrolle des Betonstahls
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zeile | Gegenstand | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
1 | Betonstahl nach den Normen der Reihe DIN 488, nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung | Überprüfung des Lieferscheins | Nachweis der Zertifizierung | Jede Lieferung |
2 | Überprüfung von Kennzeichen der Betonstahlsorte, Werkkennzeichen, Art, Durchmesser | Sicherstellung der vorgesehenen Betonstahlsorte und des vorgesehenen Durchmessers | Jede Lieferung | |
3 | Überprüfung der Lagerungsbedingung | Sicherstellen von übersichtlich getrennter, sauberer Lagerung Vermeiden schädlicher Verunreinigungen und stark angerosteter Stäbe | In angemessenen Zeitabständen |
Tabelle 2 - Kontrolle der Herstellung der Betonfertigteile
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zeile | Gegenstand | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
1 | Formen , Schalung, Bewehrung und Einbauteile | Überprüfung der Maßhaltigkeit | Übereinstimmung der Maße der Schalung, der Lage der Dämmschichten, der Einbauteile, der Aussparungen, der Bewehrungen (insbesondere der Betondeckungen, des Durchmessers, der Verankerungs- und Übergreifungslängen) mit den Werksunterlagen; ausreichende Anzahl von Abstandhaltern; Stabilität der Schalungen; Möglichkeiten des Einbringens und Verdichtend des Betons (Rüttelgassen bei Bewehrungsanhäufungen) | Jedes Betonteil |
2 | Schweißung an der Bewehrung | Prüfungen nach DIN 4099-2 unter den zu erwartenden Bedingungen an Proben der vorgesehenen Schweißverbindungen | Einhalten der Anforderungen nach DIN 1045-3 | Nach DIN 4099-2 |
3 | Temperatur | Überprüfung der Außentemperatur und der Temperatur im Fertigungs- und Erhärtungsraum | Einhalten der Temperaturen nach DIN 1045-3 | An jedem Arbeitstag |
4 | Fertigteile | Überprüfung der Nachbehandlung | Einhalten der Nachbehandlungsdauer nach DIN 1045-3 und nach 4.2.2 | |
5 | Wärmebehandlung | Überprüfung der Funktionen | Einhalten des Temperaturverlaufes | An jedem Arbeitstag |
Tabelle 3 - Kontrolle der fertigen Erzeugnisse (Fertigteile)
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zeile | Gegenstand | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
1 | Fertigteile | Sichtprüfung auf Beschädigungen | Feststellen der Unversehrtheit | Jedes Fertigteil |
2 | Fertigteile | Zerstörungsfreie Prüfung der Betondruckfestigkeit nach DIN 1048-2 | Feststellen der Gleichmäßigkeit der Betonfestigkeit und Vergleich mit den Ergebnissen an Probekörpern nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 | Eine ausreichende Anzahl von Messreihen unter gleichzeitigem Vergleich mit den Ergebnissen der Probekörper nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2. Bei gleichen Betonzusammensetzungen und gleicher Beziehung zwischen den Ergebnissen der Probekörperprüfung und der zerstörungsfreien Prüfung kann die Häufigkeit der Prüfung nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 im Einvernehmen mit der Überwachungsstelle vermindert werden. |
3 | Fertigteile | Überprüfung der Kennzeichen bzw. Lieferscheine | Erfüllung der Kennzeichnungspflicht | Jedes Fertigteil |
Tabelle 4 - Zusätzliche Kontrollen bei Spannbetonfertigteilen
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zeile | Gegenstand | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
1 | Zement (bei Vorspannung mit sofortigem Verbund) | Überprüfen von Lieferschein und Verpackungsaufdruck bzw. Silozettel (gegebenenfalls auch Plomben) | Verwendung von Zementen nach DIN 1045-2 | Jede Lieferung |
2 | Gesteinskörnung (bei Vorspannung mit sofortigem Verbund) |
Überprüfen von Lieferschein und anderen Unterlagen | Verwendung von Kategorie CL 0,02 nach DIN 4226-1 | Jede Lieferung |
3 | Spannstahl | Überprüfung der Lieferung nach Güte, Art und Durchmesser nach Zulassung (Lieferschein) | Vorliegen einer Kennzeichnung, Nachweis der Überwachung, Ausschluss von Beschädigungen und unzulässigem Rostbefall | Jede Lieferung |
4 | Überprüfung der Transportfahrzeuge | Ausschluss von Verunreinigungen, z.B. durch Abdecken der Transportfahrzeuge | Jede Lieferung | |
5 | Überprüfung der Lagerungsbedingungen | Trockene, luftige Lagerung, Ausschluss von Verunreinigungen durch korrosionsfördernde Stoffe | Bei Bedarf | |
6 | Spannverfahren | Überprüfung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung | Vorliegen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Spannverfahrens und/oder des Spannstahls | Jede Anwendung |
7 | Vorspannen | Überprüfung der beim Spannen aufgezeichneten Spannprotokolle über durchgeführte Messungen | Einhalten der im Spannprogramm festgelegten Reihenfolge, der Vorspannkräfte und der Spannwege | Jeder Spannvorgang |
8 | Einrichten für das Vorspannen | Überprüfung der Spanneinrichtung | Einhalten der Maßtoleranzen nach DIN 1045-3 | Halbjährlich |
9 Beurteilung der Konformität 1)
9.1 Aufgaben des Herstellers
Der Hersteller ist für die Beurteilung der Konformität der Fertigteile mit den bautechnischen Unterlagen und den Anforderungen dieser Norm verantwortlich.
Hierfür muss der Hersteller die folgenden Aufgaben durchführen:
9.2 Überwachung und Zertifizierung der Fertigteile durch eine anerkannte Stelle
In jedem Herstellwerk, in dem Fertigteile nach dieser Norm hergestellt werden, ist die Herstellung der Fertigteile und die werkseigene Produktionskontrolle durch eine anerkannte Überwachungsstelle zu überwachen und die Konformität der Fertigteile durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle zu zertifizieren.
Die Aufgaben der anerkannten Stellen bei der Überwachung der Herstellung und der werkseigenen Produktionskontrolle ergeben sich im Allgemeinen aus DIN 18200 und für die Herstellung des Betons im Besonderen aus DIN EN 206-1 und DIN 1045-2.
10 Kennzeichnung und Lieferschein
(1) Auf jedem Fertigteil sind deutlich lesbar das Handwerk, Herstellungstag und das Übereinstimmungszeichen anzugeben. Abkürzungen sind zulässig. Die Einbaulage ist zu kennzeichnen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Fertigteile von gleichen äußeren Maßen, aber mit unterschiedlicher Bewehrung, Betonfestigkeitsklasse oder Betondeckung sind entsprechend zu kennzeichnen.
(2) Dürfen Fertigteile nur in bestimmter Lage, z.B. nicht auf der Seite liegend, befördert werden, so ist hierauf in geeigneter Weise, z.B. durch Aufschriften, hinzuweisen.
(3) Jeder Lieferung von Fertigteilen ist ein nummerierter Lieferschein unter Angabe von DIN 1045-4 beizugeben.
Der Lieferschein muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
______________
1) Die in dieser Norm enthaltenen Bestimmungen für den Konformitätsnachweis gelten als Bestimmungen für den Übereinstimmungsnachweis nach den Landesbauordnungen.
ENDE |
(Stand: 04.07.2022)
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