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Regelwerk

DIBt-Grundsätze für die Anwendung von Spannverfahren

Fassung 2006
(DIBt Mitteilung 4/2006 S. 166)


1 Geltungsbereich, Zielstellung

Diese Grundsätze gelten für die Anwendung von europäischen technischen Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG 013 [1] in Deutschland, unabhängig davon, von welcher europäischen Zulassungsstelle die Zulassung erteilt wurde. Die Grundsätze gelten auch für die Anwendung nationaler Zulassungen für Spannverfahren nach DIN 1045-1 [2] bzw. DIN-Fachbericht 102 [3], die auf der Grundlage von [1] durch das DIBt erteilt wurden. Sie enthalten Regelungen für die Ausführung von Vorspannarbeiten einschließlich der dafür zu erfüllenden Anforderungen an die ausführende Spezialfirma.

Die Grundsätze gelten ergänzend zu den in DIN 1045-3 [4] enthaltenen Anforderungen und sollen sicherstellen, dass die Ausführung der Vorspannarbeiten einschließlich der Herstellung eines dauerhaften Korrosionsschutzes des Spannglieds den Vorgaben der Zulassung ohne Einschränkung entspricht.

2 Begriffe

In diesen Grundsätzen werden die nachfolgenden Begriffe in der angegebenen Definition verwendet. Im Übrigen gelten die Definitionen nach [1].

Ausführende Spezialfirma
Vom Zulassungsinhaber bzw. dem Hersteller des Spannverfahrens für die Ausführung der Vorspannarbeiten autorisierte Firma. Diese kann identisch mit dem Zulassungsinhaber, dem Hersteller oder Teil des selben Unternehmens sein
Verantwortlicher Fachbauleiter
Durch die ausführende Spezialfirma zu benennender verantwortlicher Ingenieur mit entsprechender Qualifikation für die Ausführung von Vorspann- und Korrosionsschutzarbeiten, der über mindestens fünf Jahre Erfahrung im Spannbetonbau verfügen und mit dem anzuwendenden Spannverfahren gut vertraut sein muss
Zulassungsinhaber
Juristische Person, der durch eine europäische Zulassungsstelle eine europäische technische Zulassung für ein Spannverfahren erteilt wurde
Hersteller
Für die Produkteigenschaften des Spannverfahrens Verantwortlicher, der auf der Grundlage der Produktzertifizierung das Spannverfahren mit Ü- oder CE-Zeichen in Verkehr bringt
Spannverfahren
Bausatz aus einem Zugelement aus Spannstahl und allen erforderlichen Zusatzkomponenten wie Verankerungen, Kopplungen, Hüllrohre, Zusatzbewehrung sowie dem Korrosionsschutzsystem und der Zuordnung der zulässigen Vorspannkräfte zu bestimmten Betonfestigkeiten
Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Durch den Zulassungsinhaber zu erstellende, projektunabhängige Dokumentation, die das Spannverfahren und seine Anwendung umfassend beschreibt
Qualitätssicherungsplan
Spannprogramm
Projektbezogene Zusammenstellung aller pro Spannglied erforderlichen Vorspannkräfte und daraus resultierender Dehnwege und aller anderen notwendigen Angaben unter Berücksichtigung von Teilvorspannung und Bauzuständen
Spannanweisung
Baustellenspezifische Konkretisierung des Spannprogramms mit Angabe der Spannfolge, der einzelnen Vorspannschritte sowie der einzusetzenden Geräte und Messmethoden
Spannprotokoll
Zu jeder Spannanweisung zu erstellendes Protokoll mit Angabe der eingesetzten Geräte und erfassten Messergebnisse
Einpressanweisung
Projektbezogene Arbeitsanweisungen für das Einpressen von Korrosionsschutzmaterialien in Spannkanäle und Verankerungs-/Kopplungsbereiche

3 Ausführende Spezialfirma

(1) Die ausführende Spezialfirma muss für die Ausführung von Vorspannarbeiten die schriftliche Autorisierung des Zulassungsinhabers nachweisen. Liegt die Verantwortung für den technischen Inhalt der Zulassung beim Hersteller, hat dieser die Autorisierung zu erteilen. Die Geltungsdauer dieser Autorisierung ist an die Geltungsdauer der Zulassung zu binden.

(2) Die Verantwortung der ausführenden Spezialfirma beginnt mit der Anlieferung und Übergabe der Komponenten des Spannverfahrens einschließlich der Spezialausrüstung auf der Baustelle.

(3) Die ausführende Spezialfirma trägt die Verantwortung dafür, dass die Vorspannarbeiten die Vorgaben der Zulassung und der Projektunterlagen erfüllen. Diese Arbeiten umfassen im Wesentlichen:

(11) Für jede Baustelle sind ein verantwortlicher Fachbauleiter für Vorspannarbeiten sowie ein Facharbeiter, der eine mindestens zweijährige Erfahrung mit Spannverfahren und deren Anwendung besitzt, zu benennen. Diese müssen bei allen Vorspannarbeiten auf der Baustelle anwesend oder gleichwertig durch Mitarbeiter der ausführenden Spezialfirma vertreten sein.

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