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Anwendungsregeln für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme und Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden
DIBt-Richtlinie
Vom Juni 2011
(DIBt-Mitteilung Nr. 3 vom 09.06.2011 S. 75)
Vorwort
Diese DIBt-Richtlinie gilt für die Verwendung bzw. Anwendung von Bauprodukten bzw. Bausätzen, die in den folgenden technischen Spezifikationen geregelt sind:
Gemeinsam ist den o.g. Bauprodukten bzw. Bausätzen, dass sie ein nicht lasttragendes verlorenes Schalungssystem ausbilden, das die Erstellung von Ortbeton-Wänden ermöglicht. Die Schalungssteine bzw. Schalungsbausätze/-systeme nach I) , II) und III) - im Weiteren Schalungsbausteine genannt - bleiben nach der Betonage des Kernbetons Bestandteil der Wand.
Bei Abweichungen von dieser Richtlinie muss die Verwendung bzw. Anwendung der Schalungsbausteine nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erfolgen.
A) Spezielle Definitionen
Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons:
Durch die (nicht lasttragenden) Schalungsbausteine und deren Anordnung wird die geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons definiert. Der Betonkörper darf, muss aber nicht, bewehrt sein.
Die Kernbetondicke ist definiert als kleinste durchgehende Dicke der geometrischen Ausbildung des tragenden Kernbetons.
Typen je nach geometrischer Ausbildung des Kernbetons:
B) Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
B1) Bemessung, Konstruktion und Ausführung, der mit verlorenen Schalungsbausystemen nach o.g technischen Spezifikationen hergestellten Ortbetonwände, erfolgt nach folgenden Normen:
DIN 1045:2008-08 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- Teil 1: Bemessung und Konstruktion [4]
- Teil 2: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität [5]
- Teil 3: Bauausführung [6].
bzw.
DIN EN 1992-1-1:Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
- Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau:2010 [7]
mit DIN EN 1992-1-1/Na Nationaler Anhang:2010 (im Folgenden als EC2-1-1 bezeichnet) [8].
Hinweise: Die Bemessung der Schalungsbausteine muss entweder nach DIN 1045-1 [4] oder nach DIN EN 1992-1-1 [7] in Verbindung mit E DIN EN 1992-1-1/Na [8] erfolgen.
Insofern auf technische Werte in DIN 1045-1 [4] bzw. DIN EN 1992-1-1 [7] in Verbindung mit E DIN EN 1992-1-1/Na [8] in dieser Richtlinie verwiesen wird, sind diese entsprechend dem jeweiligen Stand der bauaufsichtlichen Einführung zu wählen.
Schalungsbausteine dürfen nur trocken verlegt werden.
Außenwände, die mit Schalungsbausteinen errichtet werden, sind durch Putz oder Bekleidungen vor Umwelteinflüssen zu schützen.
Zur Sicherstellung des Verbunds der Betonstabstähle dürfen die Schalungsbausteine nicht auf die Betondeckung angerechnet werden.
Bei Schalungsbausätzen/-systemen nach ETa basierend auf der ETAG 009 [1] sind die Aussagen zum Widerstand gegen den Schalungsdruck und/oder die Aussagen zur maximalen zulässigen Füllhöhe der ETa zu entnehmen.
Bei Schalungssteinen nach DIN EN 15435 [2] bzw. DIN EN 15498 [3] sind die Widerstände gegen den Schalungsdruck (charakteristische Zugfestigkeit der Stege, charakteristische Biegezugfestigkeit der Wandungen) dem CE-Kennzeichen bzw. den begleitenden Dokumenten zu entnehmen.
Sofern keine maximale zulässige Füllhöhe angegeben ist, sind geeignete statische Systeme zu wählen, um die Beanspruchungen der Schalung mit den Lastannahmen infolge des Frischbetondrucks aus DIN 18218 [16] realitätsnah zu ermitteln, dabei ist Abschnitt B2) dieser Richtlinie zu beachten. Für den Nachweis gegen den Schalungsdruck sind die Bemessungswerte der Widerstände (z.B. Stegzugfestigkeit, Biegezugfestigkeit der Wandungen und ggf. Ausreißfestigkeit des Steges aus der Wandung) den Bemessungswerten der Beanspruchungen gegenüberzustellen. Die Teilsicherheitsbeiwerte sind DIN EN 1990 [17, 18] zu entnehmen.
Werden keine Aussagen zum Widerstand gegen den Schalungsdruck bzw. Aussagen zur maximalen zulässigen Füllhöhe in der ETa bzw. auf dem CE-Kennzeichen
(Stand: 04.07.2022)
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