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Regelwerk

PAK-Hinweise - Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden

Fassung vom April 2000
(DIBt-Mitteilungen 4/2000 S. 114)


Einleitung

Die vorliegenden Hinweise sind ein Leitfaden für Gebäudeeigentümer und -nutzer sowie Baufachleute, wie das Auftreten von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden gesundheitlich zu bewerten ist, wie Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung (expositionsmindernde Maßnahmen) durchgeführt werden können, welche Schutzmaßnahmen dabei beachtet werden müssen und wie die Abfälle und das Abwasser zu entsorgen sind.

Teerklebstoffe für Parkettböden enthalten - wie alle Teerprodukte - hohe Konzentrationen an PAK, von denen Gesundheitsrisiken ausgehen können. PAK ist die Sammelbezeichnung für eine chemische Stoffklasse von mehreren hundert Einzelverbindungen von kondensierten, aromatischen Kohlenwasserstoffen. Der bekannteste gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Benzo[a]pyren (BaP). Diese Verbindung wird als Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und der toxikologischen Beurteilung von PAK-Belastungen herangezogen.

PAK entstehen beim Erhitzen oder Verbrennen von organischem Material unter Sauerstoffmangel. Sie kommen sowohl in der Luft (vor allem flüchtige PAK mit bis zu 4 kondensierten aromatischen Ringen und Siedepunkten bis ca. 400 °C) als auch an Staubteilchen oder Rußpartikel gebunden (vor allem schwerflüchtige PAK mit 4 bis 6 kondensierten aromatischen Ringen und Siedepunkten von ca. 400 bis 550 °C) vor und sind überall in der Umwelt anzutreffen.

Zum Verkleben von Parkettböden wurden bis in die 50er Jahre üblicherweise Teerklebstoffe verwendet. Zum Einsatz kamen sowohl "heiß streichbare Klebstoffe" oder auch "Heißklebstoffe" als auch die bereits in DIN 281 Parkettklebstoffe, Ausgabe August 1942, erwähnten "kalt streichbaren Parkettmassen", beide auf der Basis von Steinkohlenteerpech oder auch Bitumen. Nach DIN 55946 Ausgabe September 1957 mit Änderungen Juli 1967 ist Bitumen die Bezeichnung für die bei der schonenden Aufbereitung von Erdölen gewonnenen dunkelfarbigen, halbfesten bis springharten, schmelzbaren, hochmolekularen Kohlenwasserstoffgemische.

Beim Verlegen wurden Heißklebstoffe direkt auf die Rohdecke gegossen und die Parkettstäbe eingedrückt. Kalt streichbare Parkettmassen wurden häufig bei folgenden Bodenaufbauten verwendet:

vollflächige Verklebung mit Parken ohne Ausgleichsschicht.

Das Verkleben des Parkettbodens entsprach ebenso wie die Ausführung als "genageltes" Parken dem damaligen Stand der Technik.

Ab den 50er Jahren wurden die Klebstoffe auf Teerbasis insbesondere beim zu dieser Zeit aufkommenden Mosaikparkett, das sich wegen technischer Probleme nur unbefriedigend mit diesen Klebstoffen verlegen ließ, nach und nach durch die bis heute im Einsatz befindlichen Klebstoffe auf Polymerbasis ersetzt. Bei Stabparkett (Parkettart: Schiffsboden, Fischgrät oder Würfelgerade) dauerte die Umstellung auf Kunstharzklebstoffe länger, da hier das Verlegen mit Teerklebstoffen aus technischer Sicht unproblematisch war. Die Teerklebstoffe wurden in DIN 281 ab Ausgabe Dezember 1973 nicht mehr erwähnt. Für Stabparkett wurden Klebstoffe auf Teerbasis noch vereinzelt bis spät in die 70er Jahre eingesetzt. Bis etwa zum Jahr 1981 konnten ledoch ouch in Bitumenklebern noch relevante Teerbestandteile enthalten sein. Danach spielte die Verwendung von Bitumenklebern in Deutschland technisch so gut wie keine Rolle mehr. Seit dieser Zeit wurden - von Ausnahmen abgesehen - in Deutschland nur noch Klebstoffe auf Polymerbasis verwendet.

Neben der Verwendung von Teerklebstoffen für Parkettböden wurden etwa bis Mitte der 60er Jahre auch Teerasphaltestriche eingebaut; danach wurde auch bei dieser Anwendung auf Bitumenasphaltestriche umgestellt. Für die Verlegung von Holzpflaster im gewerblichen und industriellen Bereich werden bis heute teer- oder bitumenhaltige Klebstoffe verwendet. Weitere Anwendungen von Teerprodukten waren z.B. Asphalt-Fußbodenplatten mit Steinkohlenteerweichpech als Bindemittel (auch als Steinkohlenteerpechplatten bezeichnet) oder die Verklebung von verschiedenen Bodenbelägen mit Teerklebstoffen.

Teerklebstoffe werden seit Mitte der 70er Jahre in Deutschland nicht mehr produziert und müssen für diese Zwecke aus dem Ausland importiert werden. Die Einstellung der Produktion von Teerklebstoffen in Deutschland erfolgte freiwillig, weil es mit den Klebstoffen auf Polymerbasis technisch ausgereifte Ersatzprodukte gab.

Die Analyse von verarbeiteten teerhaltigen Parkettklebstoffen ergab teilweise sehr hohe Konzentrationen an PAK. Die 50- und 95-Perzentile der BaP-Gehalte von rund 2500 untersuchten Proben verschiedener Herkunft lagen bei rund 800 bzw. 8000 mg BaP/kg Klebstoff. Dem gegenüber ist der BaP-Gehalt von reinem Bitumen deutlich niedriger. In der Literatur wird ein Wert um 2 mg BaP/kg Bitumen angegeben. In Einzelfällen wurden in der Praxis auch höhere Werte gemessen.

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